Bitte nicht Kleinunternehmer und Überschussrechner in einen Topf werfen. Das fällt zwar oft zusammen, aber nicht immer.
Die Differenz sind 7,30€. Mahngebühr? Ist die Mail tatsächlich von Zalando? Oder von Betrügern? Würde da bei Zalando mal nachfragen, warum die 7,30€ mehr verlangen, als vertraglich vereinbart war.
Versuch Dir mal vorzustellen, daß alle Bilanzierer Körperschaften sind (also z.B. GmbH oder AG) bzw. falls du Einzelunternehmer bist, Deine Person gedanklich zu spalten, eine Person die die Bilanz aufstellen muss, und eine weitere Person welche einen Anspruch auf Gewinnauszahlung an das Unternehmen hat.
Wenn Dein Unternehmen also einen Ertrag zu verbuchen hat, entsteht also auch gleichzeitig ein Auszahlungsanspruch des Gewinnberechtigten (Eigenkapitalgeber). Das Bilanzrecht unterscheidet auf der obersten Stufe erst mal nur zwischen Forderungen und Verbindlichkeiten, nicht an wen diese Verbindlichkeit zu erfüllen ist. Alle Verbindlichkeiten, ob nun eine Kreditforderung der Bank oder eben ein Gewinnauszahlungsanspruch des EK-Gebers, gehören daher erst mal ins Passiva.
Mir macht es eher Angst, wenn Radikale Sachbeschädigung betreiben und sich damit über das Gesetz stellen. Ich halte solche Leute für deutlich gefährlicher für unsere Demokratie, als jubelnde Fussballfans.
Mach eine Umschulung zum Gartenbauer.
Bezahlt doch einfach mit Kreditkarte. Die rechnen das einfach in EUR gebührenfrei um.
Das die Schule ihre Aufsichtspflicht nachkommen muß verstehe ich. Die Durchsetzung von Bußgeldern, wegen Vernachlässigung der Schulpflicht während der Pausen, halte ich für äusserst zweifelhaft. Zumal diese, wegen der Leistungsfähigkeit, ohnehin nur gegen die Eltern, nicht gegen die Schüler verhängt werden könnten. Die haben aber ihre Kinder ja in die Schule geschickt, können also dafür nicht sanktioniert werden.
Ich komme als Single momentan mit ca. 850 € ALGI aus und kann davon auch noch sparen. Von daher sind über 3.000 EUR für drei Personen enorm viel. Falls Du aber mehr als 3.000 EUR verdienst, solltest Du was abgeben.
Die meisten Ossis nennen das wohl Pfannkuchen.
Ich denke mal, weil dieser Kuchen nicht im Ofen, sondern in der Pfanne in Schmalz gebacken wird.
Berliner heißen sie wohl, weil sie in Berlin erfunden wurden. Nur in Berlin, heißen sie aber definitiv nicht so.
Es gibt kein Gesetzt, welches Dich zwingt eine Telefonvertrag abzuschließen. Ergo kann Dich das Jobcenter auch nicht sanktionieren, wenn du bei den Stammdaten keine Telefonnummer angibst.
Das kann man so pauschal gar nicht beantworten. Jede ETW hat andere Kosten. Aber die ganze Miete wirst Du nie aufs Konto bekommen. Verwalterkosten und Instandhaltungsrücklage gehen auf jeden Fall schon mal ab. Wie viel das ist, sagt Dir die Verwaltung oder der Vorbesitzer.
Es ist übrigens unklug eine vermietete Wohnung voll abzubezahlen, da die Zinsen die Steuerlast mindern. Statt Sondertilgungen auf max. 1% Zinsen zu leisten, würde ich freies Kapital doch besser höherverzinslich anlegen, z.b. in Aktien oder die nächste (z.b. selbstgenutzte) Immobilie. Bei letzterer macht eine Volltilgung schon mehr Sinn, da dort die Zinsen Privatvergnügen sind.
Eine ähnliche Situation hatte ich vor einem Jahr. Chef gibt mir schmalen Leitzordner mit ca. 50 Loseblatt zum lesen nach hause. Hab ich auch zu hause gelesen, dann aber irgendwie verlegt.
Drei Monate später hat er gekündigt (nicht aus diesem Grund) und am letzten Arbeitstag das Lehrmaterial zurückgefordert. Hab ich gesagt: "Muss ich noch mal vorbeikommen" Hab den Kram dann aber nie zurückgebracht. Vom letzten Nettolohn hat er dann 50,- EUR einbehalten.
Hab ich dann geklagt (auch wegen anderer Sachen) und begründet:
- Er hat sich den Empfang nicht quittieren lassen, um mir damit ein Signal über den Wert zu geben.
- Gab es keine Vereinbarung über den Wert oder eine Quittung seiner Auslagen. (Was er selbst als Wert festlegt ist unrelevant; warum dann nicht gleich 1 Mio!)
- Stand in der Gehaltsabrechnung: Auszahlungsbetrag xy € (50 € mehr als überwiesen). Ich habe einen Vertrauensschutz auf diese Ankündigung hin.
In der Verhandlung ist er dann eingeknickt und meinte: "Selbstverständlich überweise ich das noch."
Ich musste dann aber trotzdem eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs anfordern, bevor er dann endlich überweisen hat.
In der Praxis werden einfach 430 € Erlöse an Forderungen gebucht. Es ist aber auch nicht falsch, wenn Du splittest, also 340 € Warenverkäufe + 90 € Erlöse aus Ausgangsfrachten an 430 € Forderungen. Letzteres erlaubt Dir eine bessere Analyse der BWA, ist aber natürlich zeitaufwendiger. Ust-pflichtig sind aber die kompletten 430 € Umsatz. Das Schicksal der Nebenleistungen, teilt das Schicksal der Hauptleistung. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Logistik er nur 5% oder gar keine USt berechnet hat, oder Du die Ware selbst zugestellt hast.