Kaution nicht zurück bekommen?

5 Antworten

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Die Abrechnung der Betriebskosten ist bis zum 31.12.22 für 2021 fällig, wenn das Kalenderjahr Als Abrechnungszeitraum angenommen wird. Daher kann der Vermieter einen Teil der Kaution bis zur Abrechnung als Sicherheit einbehalten.

Generell hast Anspruch auf Abrechnung der Kaution, die spätestens 6 Monate nach Mietende dir vom Kautionsnehmer zu übergeben wäre. Fordere die zunächst unter Fristsetzung beim Kautionsnehmer.

Geht die Abrechnung bei dir nicht ein, kannst du die gesamte Kaution einfordern, den Nehmer wegen Unterschlagung bei Nichtzahlung strafrechtlich belangen, sogar noch auf Untreue erweitern. Schließlich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten mit der Konsequenz einer Zahlungsklage, falls der alte Vermieter hier widersprechen sollte. Beförderung deiner Post durch Einwurfeinschreiben!!!!


Susi44581 
Beitragsersteller
 24.03.2022, 16:07

Vielen Dank für deine Antwort.Wir haben vom 1.9.2020 bis 1.10.2021 dort gewohnt.

Das Haus wurde im Februar 2022 abgerissen.

Gerhart  25.03.2022, 09:44
@Susi44581

Ab dem 1.4.22 kannst du auf allen Registern der Rückforderung deiner Kautionsforderung erfolgreich spielen, so wie ich es empfohlen habe

Susi44581 
Beitragsersteller
 25.03.2022, 10:43
@Gerhart

Ich bedanke mich sehr für die Tips und Ratschläge. Es hat mir sehr geholfen

Hast du denn schon schriftlich die Zahlung beim ehemaligen Vermieter eingefordert?


Susi44581 
Beitragsersteller
 24.03.2022, 11:01

Leider noch nicht da man mir mal gesagt hat man müsste mindestens 6 Monate warten

MaryLynn87  24.03.2022, 11:02
@Susi44581

Man darf jederzeit Briefe schreiben um Leute an Dinge zu erinnern.

Also hol das jetzt nach und setze eine Zahlungsfrist.

Susi44581 
Beitragsersteller
 24.03.2022, 11:05
@MaryLynn87

Vielen Dank,ich kenne mich da nicht aus.

Ich weiss nur das ich die beiden sich geeinigt haben das der Vermieter der das Haus verkauft die Kaution zurück bezahlen soll.Das hab ich als sprachnachricht noch auf dem habdy

Florabest  24.03.2022, 11:12
@Susi44581

Sprachnachtricht auf dem Handy ist nix verbindliches.

Da du aber einen vertraglichen Anspruch auf das Geld hast, kann es dir egal sein, was die beiden miteienander ausmachen. Derjenige, dem du damals die Kaution gezahlt hast, muß diese zurück erstatten. Da kann er oder sonswer etwas mit dem Papst oder Putin "ausmachen", das betrifft dich nicht.

Du solltest direkt den alten Vermieter kontaktieren und falls da nichts zurückkommt, kannst du auch direkt zum Anwalt

Einklagen, wenn Du es nachweisen kannst.


Susi44581 
Beitragsersteller
 24.03.2022, 11:02

Klar das kann ich nachweisen

Fordere den Vermieter, dem du die Zahlung geleistet hast schriftlich auf, dir das Geld zurück zu geben, setze ihn auch eine Frist, das Schreiben bitte per einschreiben Rückschein. Hilft das nicht, brauchst du einen Anwalt. Such dir pronto einen Mieter schutzbund. Kostet nicht die Welt, ist aber ungemein hilfreich!