Vermieter will Kaution einbehalten?
Ich habe eine Wohnung gemietet. Es wurde vor kurzem festgestellt, dass eine Scheibe kaputt ist (ist meinem Vermieter aufgefallen, uns nicht). An dem Sprung kann man deutlich erkennen, das dort etwas spitzes von außen gegen gekommen ist wie zb ein Stein o.ä. Also es ist „nur“ ein Sprung drin…. Auf jeden Fall sollte ich das meine Versicherung melden, da ich es zu 100% ausschließen kann, dass ich es gewesen bin habe ich das auch so erwähnt. Meine Versicherung sagte mir, dass es ein Fall für die Gebäudeversicherung des Vermieters ist aber mein Vermieter könnte meiner Versicherung ein Schreiben zukommen lassen und das mit denen klären… das habe ich auch so meinem Vermieter geschildert … jetzt droht er mir mit einem Anwalt und mit der einbehaltung meiner Kaution (wegen dem Glas) was kann ich tun?
ps: er hat sich nicht mit meiner Versicherung auseinandergesetzt, so wie ich es ihm von meiner Versicherung aus mitgeteilt hatte und da in meiner Versicherung auch kein „Vandalismus“ gedeckt ist und ich es wie ich sagte zu 100% ausschließen kann, dass ich es war weiß ich einfach nicht was ich tun soll.
2 Antworten
Die Scheibe ist defekt. Du kannst als Verursacher ausgeschlossen werden. Daher ist es Vermietersache. den Schaden zu beseitigen. Der Vermieter hat vermutlich keine Glasbruchvesicherung abgeschlossen und will dir den Schaden aufbürden.
Die Drohung mit dem Anwalt ist die übliche Tour um dich einzuschüchtern. Setze dem Vermieter eine Instandsetzungsfrist und kündige gleichzeitig an, dass du nach fruchtlosem Verstreichen der Frist in die Ersatzvornahme gehst. § 536a BGB ! Die Kosten im Bereich von 500€ rechnest du gegen die Miete auf nach § 556b BGB.
Schreibe nur dem Vermieter mit Einwurfeinschreiben. Erstelle eine Fotodokumentation mit Datumsanzeige zur Beweissicherung.
Die Kaution ist erst nach Mietende durch den Vermieter angreifbar. Ohne deine Zustimmung darf der Vermieter nicht über deine Kaution verfügen. Der Vermieter hält diese Kaution treuhänderisch. Wenn der Vermieter dennoch Zugriff auf deine Kauion haben sollte, ist sie falsch deponiert. In diesem Fall macht sich der Vermieter strafbar wegen Untreue § 266 StGB. Sofort Anzeige erstatten, sollt der Misbrauch eintreten. Davor kannst du den Vermieter auch warnen.
Eine glasbruchversicherung als Zusatz gibt es bei der Hausratversicherung aber nach meinem kenntnisstand nicht bei der wohngebäudeversicherung. Dürfte also automatisch inkludiert sein
Ist dir denn vorher der Glasbruch aufgefallen? Man könnte nun vermuten, dass der Vermieter selbst den Schaden herbeigegeführt hat. Lass dich nicht kirre machen.
Natürlich ist jetzt eine Ersatzvornahme nicht mehr durchzusetzen, weil du ja ausziehst. Daher musst du vehement und schriftlich der Forderung des Vermietes widersprechen und auf deine Klagemöglichkeit hinweisen für den Fall,der Vermieter behält einen Teil der Kaution ein.
nein uns beiden ist der Glasbruch zuvor nicht aufgefallen. Er hat ein paar wohnungsbesichtigungen durchgeführt und wir waren zu dem Zeitpunkt bei meinen Eltern, da wir es nicht für nötig gehalten haben da bei zu stehen und wir den Vermieter eigentlich vertrauten.
nachdem er weg fuhr hat er mich angerufen und hat gefragt ob wir schon zu Hause seien und ob wir den Riss in der Scheibe gesehen haben und wieso wir nichts gesagt hätten. Daraufhin erklärte ich ihm, dass ich nicht weiß wovon er redet und dass es nicht von uns stammen könne. Wir wohnen in einer Erdgeschoss Wohnung und über uns wohnt noch ein älteres Ehepaar mit denen gab es auch ein paar Streitigkeiten (wir sind noch etwas jünger) die Streitigkeiten waren harmlos wie zb ihm haben meine parkkünste nicht so gefallen ( habe meinen Führerschein noch nicht sehr lang) dann habe ich einmal eine Plastikverpackung im Restmüll geschmissen also eigentlich Kleinigkeiten aber er ist total ausgeflippt und ist beleidigend geworden , daher hatten wir die Vermutung , dass er evtl. auch was damit zu tun haben könnte - aber wie gesagt , dass sind alles Vermutungen … Ich habe keine Ahnung ich finde es nur echt doof , dass ich für etwas gerade stehen soll was ich nicht gewesen bin .
Ab es "nur" ein Sprung oder die scheibe komplett zertrümmert ist, ist erst mal wurscht.
Kaputt ist kaputt.
Die Frage ist, ob Du sie ersetzen musst, oder ob sie jemand anders beschädigt hat oder haben könnte.
Und das wird vermutlich auch davon abhängen, welche Scheibe kaputtgemacht wurde.
Ist es z.B. ein fenster zur Strassenseite hin, könnte es jeder Passant gewesen sein. Ist es aber z.B. deine Balkontür, ist die cance groß, das du dafür verantwortlich sein könntest.
Ich bezweifle, das er die komplette Kaution einbehalten kann - allenfalls in Höhe der Reparaturkosten, solltest du wirklich dafür verantwortlich sein.
Wende dich am besten an einen Anwalt.
Ist Erdgeschoss , zur Straße hin und Sprung ist von außen .
Ich habe zum Ende des Monats gekündigt und ihm ist der glasbruch aufgefallen wo wir nicht zu Hause waren ich hatte ihm ein Schlüssel gegeben wegen Wohnungsbesichtigungen und er war dann alleine hier mit den Interessen.