Wie lange bewahren allgemeinbildende Schulen Abschlussprüfungen auf? Und kann man sich Kopien aushändigen lassen?
Ich hab schon länger mal überlegt, ob ich mir nicht mal meine alten Abschlussprüfungen anschaue, die ich vor jetzt bald 20 Jahren geschrieben habe. Interessiert mich einfach mal, was ich damals so da rein geschrieben habe.
Ich befürchte aber, dass die Schulen die Prüfungen nicht so lange aufbewahren müssen/dürfen. Gibt es da eine Regelung(Niedersachsen)?
Und kann man sich die überhaupt aushändigen lassen/Kopien davon?
4 Antworten
Wenn Du auch nach 8 Monaten noch nicht dazu gekommen bist, das entsprechende Bundesland dazuzuschreiben, wird das mit einer Antwort schwierig, die sich in ihrer Aussagekraft von den bisherigen abhebt. Selbst wenn man das Bundesland kennt, kann es immer noch schwierig sein, die exakte Zeit zu nennen. Es werden in den Gesetzen und Verordnungen nämlich Begriffe genannt, bei denen man überlegen muss, ob darunter auch die gemeinten Dokumente fallen.
Meine Vermutung ist, dass mit …
Prüfungslisten und sonstige Nachweise über das Bestehen von Abschlußprüfungen,
… auch die von Dir genannten Prüfungen gemeint sind. Falls ja, sind es in dem Fall 60 Jahre. Allerdings kann es sein, dass sie nicht in der Schule aufbewahrt, sondern irgendwo anders archiviert werden.
Lies mal als Beispiel den Abschnitt 6 «Dauer der Aufbewahrungsfristen» aus einem Rundschreiben des Rheinland-Pfälzischen Kultusministeriums:
Wie gesagt, nur ein Beispiel. Solche Regelungen gibt es für jedes Bundesland. Und zwar deshalb, weil Schulangelegenheiten Ländersache sind.
Über die Aushändigung von alten Prüfungen habe ich nichts gefunden. Hier hilft es, eine Anfrage an das entsprechende Kultusministerium oder eine untergeordnete Schulbehörde zu stellen.
Gruß Matti
Frag doch einfach bei der Schule nach. An meiner gab es häufig Ehemaligentreffen, wo dann die entsprechenden Arbeiten herausgegeben wurden. Natürlich musste man das einige Zeit vorher beantragen, damit sie aus dem Archiv herausgesucht werden konnten.
Da gibt's vermutlich verschiedene Fristen in den einzelnen Bundesländern. In Bayern beträgt die Aufbewahrungsfrist beispielsweise 2 Jahre (§ 40 BaySchO). Für Niedersachsen müsstest du Google selber fragen.
Die Zeugnisse werden deutlich länger aufbewahrt, aber das hilft dir ja nix.
Die Klausuren dazu verpflichtend fünf jahren. Die Zeugnisse 55 Jahren. Aber Onkel Google sagt sogar was von 66 Jahren.
Uns zu fragen bringt nichts, es gibt vielleicht Schulen, die diese vie länger im Archiv haben, wenn sich sonst keiner kümmert. Allerdings kostet es ja auch Platz.