Wie kriege ich meinen Expartner aus dem mietvertrag?

7 Antworten

 Mein Ex weigert sich aber bis heute aus dem Mietvertrag auszutreten.

Das ist das eine Problem und das andere ist, dass auch die Vermieterseite zustimmen müsste, mit Dir dann einen neuen Vertrag zu machen.

Das heißt für Dich, dass ohne Zustimmung Deines Ex zu einer gemeinsamen Kündigung, der Mietvertrag so bestehen bleibt, wie er ist. Sofern er einer Kündigung zustimmt, könntest Du dem Vermieter eine Kündigung schicken mit der Unterschrift Deines Ex mit drauf. Ob dann aber die Vermieterseite mit Dir einen neuen Vertrag macht, ist ungewiss. Ggf. wäre damit die Wohnung verloren und Du müsstest auch ausziehen.

An Deiner Stelle würde ich alles so lassen, wie es ist. Für Dich hat das praktisch keine Nachteile. Da Dein Ex ausgezogen ist, könntest Du ihm verbieten, in die Wohnung zu kommen. Die einfache Möglichkeit, die Wohnung ohne Deine Zustimmung zu betreten wäre, den Schließzylinder der Wohnungstür und das Schloss zum Kellerabteil auszutauschen, sodass seine Schlüssel nicht mehr passen.

Dein Ex hat zwar das theoretische Recht, weiterhin die Wohnung zu betreten, da er mit im Mietvertrag steht. Rein praktisch aber zahlt er keinen Anteil mehr an der Miete, sodass Du nach meiner Ansicht wirklich keinen Grund mehr hast, ihn noch weiter in die Wohnung zu lassen.

Also mach das. Das kostet nicht viel und wenn Du den Schließzylinder ausgetauscht hast, teilst Du ihm das mit und begründest das auch damit, dass er nichts zur Wohnung, damit er Bescheid weiß. Was soll er dagegen schon machen?

Wenn der Mietvertrag mit ihm weiterläuft, bedeutet das für ihn, dass er gegenüber der Vermieterseite weiterhin in der Verpflichtung und in Haftung ist für alles, was mit dieser Wohnung passiert. Das könntest Du ihm noch zur Information mitgeben und vielleicht erleichtert ihm das den Entschluss, einer evtl. Kündigung zuzustimmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

ThisSamii4699 
Beitragsersteller
 21.11.2024, 10:17

Vielen Dank, ich versuche es mal mit der Information an ihn

bwhoch2  21.11.2024, 10:17
@ThisSamii4699

Unbedingt vorher Schließzylinder der Wohnungstür tauschen und dann darüber informieren.

Er braucht sich nicht weigern, aus dem Mietvertrag auszutreten, weil das gar nicht geht. Ihr habt sicher beide den Mietvertrag unterschrieben und dann könnt ihr auch nur beide gemeinsam kündigen.

Die einzige Möglichkeit die ich sehe, ist, dass Du ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagst. Wenn er zur Zustimmung verurteilt wird, ersetzt das Urteil die Kündigung und Du kannst die Wohnung kündigen. Nur bist Du halt in diesem Falle auch draussen.

Evtl. müsstest Du mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen bei dem Du dann die einzige Mieterin bist.

Wenn Du allerdings in den neuen Mietvertrag Deinen neuen Lebensabschnittspartner aufnimmst, dann pass auf, dass im März nächsten Jahren sich das Spielchen wiederholt.

Warum denkt keiner darüber nach, BEVOR er einen Vertrag unterschreibt?

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag-kuendigen/die-wohnung-in-der-scheidung

Das Problem kann man hier fast täglich lesen, und trotzdem scheint sich keiner Gedanken darüberzu machen, dass ein Vertrag bindend ist...

Du wirst seine Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung einklagen müssen, und kannst dann (hoffentlich) einen neuen, eigenen Vertrag schließen. Oder du hast irgendein Druckmittel, das du gegen ihn ausspielen kannst, um ihn zur Zustimmung zu einer Vertragsänderung (mit dir als alleinigem Mieter) zu bewegen. Manchmal können auch gemeinsame Freunde vermitteln, oder du findest einen Weg, ihn "rauszukaufen" (Geld, Fernseher, PC, Kaution bei Kündigung...???)

Wichtig: der Vermieter muss immer mitspielen, er ist nicht gezwungen, dir die Wohnung auch alleine zu geben.

Du kannst nur mit dem Vermieter ein klärendes Gespräch führen und dann einen neuen Vertrag mit ihm machen.Wenn er bereit dazu ist.Versuch es mal.Sei ehrlich und genau!LG


ThisSamii4699 
Beitragsersteller
 21.11.2024, 09:58

Es ist eine Wohnungsgesellschaft, die meinten ohne Zustimmung von meinem ex wird das nichts.

Charly44216  21.11.2024, 10:03
@ThisSamii4699

Versuche mal,persönlich dort vorzusprechen.Hast Du irgendeinen Beweis,dass er raus ist?ZB ein Schreiben von ihm....irgendwas?

ThisSamii4699 
Beitragsersteller
 21.11.2024, 10:04
@Charly44216

Er hat selbst beim Jobcenter eine neue postanschrift angegeben damit diese Briefe nicht mehr hier landen. Das Jugendamt weiß auch das er nicht mehr hier lebt da wir eine umgangsvereinbarung haben.

Charly44216  21.11.2024, 10:06
@ThisSamii4699

Lass Dir von dem Jugendamt eine Bestätigung geben und geh damit zur Wohnungsg.,dann erkläre alles.Versuch es mal.

Ein Schloss darfst Du selbst ändern,wenn es bei Auszug wieder original ist.

bwhoch2  21.11.2024, 10:14
@Charly44216

Die Wohnungsgesellschaft kann nicht von sich aus einen Mietvertrag ändern. Ohne Zustimmung des Ex geht da rechtlich nichts. Da nützt auch persönlich hingehen nichts.

Charly44216  21.11.2024, 10:19
@bwhoch2

Doch manchmal schon.Man muss nur einen Beweis und Grund vorlegen.Versuchen kostet nichts.

bwhoch2  21.11.2024, 10:22
@Charly44216

Klar, wenn sich der Ex nicht dagegen wehrt. Geht man davon aus, dass er aus dem Mietvertrag raus ist, aber er ist es dennoch nicht.

Beweis? Was soll bewiesen werden? Dass der Ex nicht mehr dort wohnt? Das beendet nicht automatisch das Mietverhältnis. Dass er nichts dafür zahlt? Auch das spielt keine Rolle, solange die Miete dennoch jeden Monat kommt. Grund? Welcher Grund sollte hier helfen?

Der Ex ist auf Wohnungssuche. Mal angenommen, die FS entschließt sich, komplett zu ihrem Freund zu ziehen und räumt die Wohnung. Sie könnte auch den Mietvertrag kündigen. Kommt nun ihr Ex auf die Idee, die Gelegenheit zu nutzen, um wieder in die Wohnung einzuziehen, könnte er auf den immer noch bestehenden Mietvertrag verweisen. Für die Wohnungsgesellschaft nicht unproblematisch.

Charly44216  21.11.2024, 10:32
@bwhoch2

Unter bestimmten Umständen geht es,das weiss ich aus eigener Erfahrung.Mehr sage ich dazu nicht,da wir den Grund nicht kennen.Alles Gute Dir!

bwhoch2  21.11.2024, 10:35
@Charly44216

Wenn es bei Dir unter ganz bestimmten Umständen funktioniert hat, mag das i. O. sein, aber als allgemeiner Rat taugt das nicht. Die rechtliche Hürde ist zu groß.

Ich weiß auch eine Möglichkeit, wie man es schaffen könnte, den Ex aus dem Mietverhältnis raus zu drängen. Das würde aber bedeuten, dass die Vermieterseite gut "mitspielt". Bei einer Wohnungsgesellschaft halte ich das aber für aussichtslos.

Charly44216  21.11.2024, 10:37
@bwhoch2

Ich gab deshalb Tipp s und bat es zu versuchen.Nicht allgemein geraten.Versuchen kann man es.Wie gesagt,wir wissen die Hintergründe nicht.😊nun aber alles Gute!

Ohne Zustimmung von ihm kann der Mietvertrag nicht geändert werden. Zu dieser Zustimmung ist er aber verpflichtet. Die könntest du notfalls gerichtlich einklagen. Das macht für dich aber nur Sinn wenn der Vermieter damit einverstanden ist mit dir alleine einen neuen Mietvertrag abzuschließen.

mache deinen ex darauf aufmerksam, das er weiterhin für die volle Miete haftet solange er nicht zustimmt. Erzähle vieleicht von ein paar finanziellen Problemen deinerseits damit er Angst bekommt das die Gefahr real ist