Mietvertrag?

6 Antworten

Dagegen kannst Du gar nicht vorgehen, aber wie wäre es, wenn Du die Wohnung mit anmietest, sodass Deine Tochter nicht allein haften muss. Das gäbe der Wohnungsbaugenossenschaft wohl die ausreichende Sicherheit.


suska23 
Beitragsersteller
 04.05.2023, 14:29

da ich eine eigene wohnung in derselben wbg bewohne,geht das nicht.🤷

bwhoch2  04.05.2023, 14:32
@suska23

Was hat das damit zu tun? Wenn Dich die Wbg als gute und zuverlässige Mieterin kennt, ist das doch ein Pfund. Wichtig ist doch nur, dass die Miete Deiner Tochter durch Deinen Einsatz bestens abgesichert wird. Oder ist der WBG Dein zu schlechtes Einkommen bekannt?

Das hat zu bedeuten das der Vermieter ihre Nettoeinkünfte für zu gering hält um sich diese Wohnung sicher leisten zu können.

Dagegen etwas zu machen ist ganz einfach, beide kündigen den Mietvertrag und suchen sich eine neue Wohnung.


suska23 
Beitragsersteller
 04.05.2023, 14:31

sie kann die wohnung aber bezahlen,auch wenn sie ein geringeres einkommen hat.🤷

suska23 
Beitragsersteller
 04.05.2023, 14:28

das ist ja das unsinnige,sie findet doch mit 2 kindern keine bezahlbare passende wohnung,die jetzige wohnung ist für die heutigen Verhältnisse schon recht günstig.

Fidreliasis  04.05.2023, 14:29
@suska23

Genauso sieht das ihr Vermieter, die Wohnung ist für sie alleine nicht bezahlbar also kann sie die nicht haben.

Da die Bedingungen der Genossenschaft zu akzeptieren sind, muss er ja gar nicht alleine raus. Beide kündigen den Vertrag oder beide bedienen ihn weiter.

Hier gibt's es nur die Möglichkeit, dass Beide die Wohnung kündigen oder der bisherige Mietvertrag bestehen bleibt.

Der Vermieter kann nicht gezwungen werden, das Mietverhältnis nur mit einem Vertragspartner fortzusetzen.

wie geht man jetzt dagegen vor?

Wenn die WBG als Vermieter nicht mitspielt, könnt ihr euch auf den Kopf stellen. Wenn die eure Tochter nicht als alleinige Mieterin akzeptieren, ist das so.