Darf das Jobcenter das Schulbedarfsgeld vom kind an den Vermieter als teilzahlung überweisen?

1 Antwort

Wenn es offene Mietschulden gibt, kann das Jobcenter unter bestimmten Umständen Mietzahlungen übernehmen, dies geschieht jedoch meist über die regulären Leistungen zur " Sicherung des Lebensunterhalts ".

Da das Jobcenter das Schulbedarfgeld ansich nicht direkt an den Vermieter überweisen darf, wäre es ratsam, sich direkt beim Jobcenter zu melden, um die individuelle Situation zu klären.