Wie kann ich meinen Geschlechtseintrag ändern lassen?

2 Antworten

Das Transsexuellengesetz, gemäß dem eine Änderung des Geschlechtseintrags eine Gerichtsentscheidung ist, gilt zwar noch bis Ende Oktober, aber bei den üblichen Prozessdauern und den erheblichen Kosten, ist es nicht mehr sinnvoll, diesen Weg jetzt noch zu starten.

Ab November gilt dann das Selbstbestimmungsgesetz. Dann ist eine Erklärung gegenüber deinem (Geburts-)Standesamt ausreichend, um deinen Geschlechtseintrag zu korrigieren und neue Vornamen zu bestimmen. Die Gebühren liegen meiner Erfahrung nach meist irgendwo zwischen 20 und 50 €. Es kommen aber natürlich noch zusätzliche Kosten auf dich zu, da diverse Ausweise und Dokumente angepasst werden müssen.

Wenn du eine solche Erklärung abgeben möchtest, musst du dich 3 Monate vorher bei dem Standesamt anmelden, bei dem du Erklärung abgeben willst. Viele Standesämter bieten Formulare zur Anmeldung an, aber man sollte die genau lesen, denn dort soll man häufig die Kenntnisname diverser Regeln unterschreiben, die so überhaupt nicht gelten. Alternativ kannst du auch selbst ein Schreiben verfassen, solange daraus eindeutig hervorgeht, wer du bist und was du möchtest.

Wenn du weitere Fragen hast, stelle die hier ruhig.


urmomewe 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 13:28

Heißt ich rufe jetzt bei dem Standesamt an was von mir aus am Nähesten ist und Frage ob ih einen Antrag zur Geschlechtseintragsänderung stellen kann?

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TheSnowGlobe  23.08.2024, 15:12
@urmomewe

Zuständig ist immer das Standesamt des Ortes, wo du geboren bist. Wenn du also noch halbwegs in der Nähe zu deinem Geburtsort wohnst, kannst du am besten die Erklärung dort vornehmen. Du kannst die Erklärung aber auch bei jedem anderen Standesamt abgeben. Diese leiten die Informationen dann an dein zuständiges Standesamt weiter. Allerdings brauchen die dann üblicherweise deine Geburtsurkunde, damit die übermittelten Informationen korrekt zugeordnet werden können. Außerdem dauert es durch die Übermittlung ggf. etwas länger, bis die Daten übernommen werden.

Du kannst zwar beim Standesamt anrufen, aber höchstens um Dinge abzuklären oder einen Termin zu vereinbaren. Die Anmeldung musst du entweder schriftlich und von dir unterschrieben einreichen oder per Post hinschicken; oder persönlich abgeben, indem du beim Standesamt vorsprichst. Für die Erklärung drei Monate später musst du in jedem Fall persönlich zum Standesamt.

Und bevor KarlKlammers Puls wieder hoch geht: es geht hier nicht um einen Antrag und du musst auch niemanden fragen, ob du das darfst. Solange du die Voraussetzungen des SBGG erfüllst und deiner Ansicht nach dein bisheriger Geschlechtseintrag falsch ist, hast du das Recht dazu. Die Anmeldung dient nur der Information des Standesamtes, dass du eine Erklärung abgeben möchtest. Und wenn du dich korrekt angemeldet hast, kannst du 3 Monate später die Erklärung abgeben. Das Standesamt kann allenfalls sagen, dass sie deinen in der Erklärung geäußerten Willen nicht umsetzen werden, weil du bspw. etwas erklärt hast, was rechtlich nicht zulässig ist. Wenn du dem Standesamt erklärst, dass du zukünftig als Geschlechtseintrag „Einhorn“ führen möchtest, dann wäre das so ein Fall. Wenn du aber erklärst, dass du als Eintrag „männlich“ willst, darf der Standesbeamte nun nicht darüber entscheiden, ob du ihm ausreichend männlich vorkommst.

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Hallo.

Offiziel ab November kannste es beim Bürgerbüro in deiner Stadt ändern lassen.

Brauchst kein Amtsgericht oder co.

Aber wird vermutlich irgendwas zwischen 40-70 Euro kosten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst Nicht Binär und Trans

KarlKlammer  21.08.2024, 17:42

Im Gesetz sind die Standesämter als zuständige Stellen benannt. Die sind nicht in jeder Stadt/Gemeinde beim Bürgerbüro angesiedelt.

Ab November können nur Leute eine Erklärung abgeben, die die Abgabe einer Erklärung im August angemeldet haben. Es gibt eine dreimonatige Wartefrist zwischen Anmeldung und Abgabe einer Erklärung.

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