Vornamens- und Personenstandsänderung als asexueller Transgender?

5 Antworten

Bei den Gutachten sollen zwei Fragen beantwortet werden: Hat die Person seit mind. 3 Jahren den Wunsch entsprechend des anderen Geschlechts zu leben & wird sich dies mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern?
Fragen nach der Sexualität werden da zwar mal gestellt, aber da sie nichts zur Beantwortung der Fragen beitragen, kann man die Auskunft einfach verweigern. Ich würde aber schon immer bei der Wahrheit bleiben und ruhig auch ansprechen, dass es da faktisch keinen Zusammenhang gibt. Wenn die Gutachter sich damit nicht zufrieden geben, kann man das auch dem Gericht melden und es wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – selbst bisexuell und trans

Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sind zwei verschiedene Dinge.

Ich kenne mich mit diesen Gutachten nicht genau aus, aber ich bezweifle, dass die sexuelle Orientierung da eine (große) Rolle spielen wird. Denn schließlich hat die sexuelle Orientierung keinen Einfluss auf die Geschlechtsidentität oder andersherum. Wer asexuell und transgeschlechtlich ist, ist deshalb ja nicht weniger trans, als eine Transperson, die nicht asexuell ist.


Lennard123456 
Beitragsersteller
 30.10.2023, 18:41

Das weiß ich. Aber viele haben die Erfahrungen gesammelt, dass sehr viel über Sexualität gefragt wird. Deshalb ist das TSG auch so umstritten

Die Sexualität spielt dabei eher keine Rolle ich weiß zwar nicht mehr was da 100% alles war. Es geht ja um die Transidentität und die Gutachten werden ja sowieso vom Psychologen/Therapeuten geschrieben. Man muss aber ein Lebenslauf schreiben und da kommt auch nur rein wie dein Trans Weg bis jetzt abgelaufen ist. Und dann wird man beim Gericht noch ein paar Dinge dazu gefragt ob man jemals zweifel hatte und sowas also deine Sexualität spielt dort kein Thema oder kein großes es geht ja nur um deine Namensänderung als Transperson.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lennard123456 
Beitragsersteller
 30.10.2023, 10:53

Ich habe gehört, dass sehr vielen Transgendern diese Fragen über Sexualität gestellt wurden. Es ist das Verfahren. Nicht Transgeschlechtlichkeit an sich

Fxnn48  30.10.2023, 11:26
@Lennard123456

Hm, weiß ich nicht mehr genau aber ich kann mich an solche Fragen nicht erinnern und in meinen Gutachten waren gar keine Fragen und wegen denen wurde ich auch nicht befragt ich habe nur danach gefragt und habe sie dann geschrieben bekommen. Nur der Lebenslauf musste ich selbst schreiben und dann im Gericht noch ein paar Fragen beantworten.

ich bin eher ein praktisch veranlagter Mensch und frage mich deshalb:

wozu soll das alles gut sein?

für mich sind Personenstandsdaten und Vornamen lediglich ein Mittel, Personen zu identifizieren, sie sollen doch keinen Hinweis auf sexuelle Ausrichtung bzw. sexuelles Zugehörigkeitsgefühl enthalten - das geht niemand etwas an

da werden Gutachten erstellt, was wer ist - eine Schar von Experten befasst sich damit - was ist das für ein Blödsinn - bekommt man ein Gütesiegel, bzw. eine Art Handelsklasse zugewiesen?

mein Vorname gefällt mir nicht besonders, da bin ich vermutlich nicht die Einzige - ist mir aber inzwischen egal, auf meine Eigenschaften -gute und schlechte- hat der Vorname keinen Einfluss - von mir aus heiße ich Zukunft Fliegenpilz

Asexuelle Menschen empfinden keine sexuelle Anziehung zu anderen Menschen und/oder sie haben kein Verlangen nach sexueller Interaktion.

Welchen Unterschied macht es da, ob du asexuell bist oder nicht!? 🤷‍♀️ Es hat keine bedeutung im Bezug auf Trans!

Transsexuelle Menschen identifizieren sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht.

Wo siehst du da einen Zusammenhang?


Lennard123456 
Beitragsersteller
 30.10.2023, 08:52

Ich weiß, dass Sexualität und Geschlecht zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Aber für die offizielle Änderung des geschlechts, müssen sie zwei Gutachten haben und für die Gutachten werden Fragen zur Sexualität gestellt. Deshalb wurde es für verfassungswidrig erklärt, aber getan hat sich bisher nicht viel

Jespa666  30.10.2023, 09:05
@Lennard123456

Transsexuelle leiden unter einer Geschlechtsdysphorie, d. h. sie lehnen ihre Geschlechtsmerkmale ab und leiden darunter, habnen einen psychischen Leidensdruck. Das hat nichts mit ihren sexuellen Vorlieben zu tun. 🤷‍♂️

Die Fragen, auf die du anspielst, beziehen sich noch auf das alte Transsexuellengesetz. Daie Fragen machen ja auch Sinn, der Psychologe muss ja Transpersonen von Menschen mit transvestitische Störung unterscheiden.

Beim neuen Selbstbetimmungsgesetz ist ein ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren nicht länger erforderlich.

Lennard123456 
Beitragsersteller
 30.10.2023, 09:09
@Jespa666

Das Selbstbestimmungsgesetz ist noch nicht da. Es gilt noch das alte TSG

Kuro48  30.10.2023, 13:48
@Jespa666

Im alten TSG sind Fragen erlaubt bzw. aufgeführt wie solche über den Stuhlgang, ob man sich zu Kindern hingezogen fühlt etc. Mit Trans hat das nichts zu tun, richtig, trotzdem bestehen sie.

Das TSG ist als solches gegen die Verfassung und wird deswegen vom Selbstbestimmungsgesetz abgelöst.