Wie hoch kann eine Geldstrafe für das Nutzen eines illegalen Torrents sein?

4 Antworten

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In der Regel gibt es keine Geldstrafe. Strafverfahren werden, zumindest bei normalen Nutzern, mangels öffentlichen Interesses eingestellt. Darum stellen die Urheber in der Regel garkeine. Mir ist zumindest kein Fall bekannt wo jemand deswegen strafrechtlich verurteilt wurde, und Strafrechtsverfahren sind ja öffentlich.

In der Regel stellt der Urheber nur zivilrechtliche Schadensersatzforderungen. Die fallen entsprechend des Wertes des Produktes mit Aufpreis im meist 3 oder 4 stelligen Bereich aus. Bei einem teuren Programm für 500€, bestimmt im oberen 4 stelligen Bereich. Wenn du ordentlich Geld verdient hast mit dem Programm vielleicht versucht man vielleicht sogar einen niedrigen 5 stelliger Betrag. Über die Höhe können sich aber Anwälte auch streiten.


Pail0008Ber 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 19:17

Kann auch der Schadenersatzanspruch auch auf 1Million € belaufen? Was wenn ich mit der Raubkopie kein Geld gemacht habe?

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jort93  17.08.2024, 19:18
@Pail0008Ber

Unwahrscheinlich außer du hast z.B. an die 1000 Mitarbeiter in deinem Unternehmen das Programm verteilt oder ähnliches.

Sie können natürlich immer eine Million Euro fordern, aber dann müssen sich die Anwälte über die Höhe streiten

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jort93  17.08.2024, 19:26
@Pail0008Ber

Ich sage mal so, wahrscheinlich verschickt der Urheberrechtsinhaber an einen Haufen Leute die selben Forderungen für einen pauschalen Betrag.

Aber wenn er es drauf anlegt könnte wahrscheinlich etwas mehr verlangen wenn du mehr Geld damit verdient hast. Der schaden ist natürlich nicht größer Prinzipiell hätte es ja in beiden Fällen 500€ gekostet (außer wenn man normalerweise Royalties zahlen muss oder sowas), aber es wird einfacher fallen den Richter zu überzeugen wenn du ihm zeigen kannst dass derjenige das Programm für seine Arbeit benutzt, richtig viel Geld gemacht hat, usw.

Weil wenn du eh kein Geld gemacht hast, könnze dein Anwalt argumentieren dass du es vielleicht gar nicht gekauft hättest sondern eine Alternative benutzt hättest, oder ähnliches.

Aber das lohnt sich für keinen sich so genau damit zu beschäftigen und die werden einfach von allen 50 Leuten die sie geschnappt haben 2000€ wollen oder ähnliches.

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Pail0008Ber 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 19:38
@jort93

Danke für die hilfreiche Antworten. Wissen sie auch ,wann der Schadenersatzspruch verjährt? 3Jahre?10Jahre oder sogar vielleicht 30Jahre?

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jort93  17.08.2024, 20:37
@Pail0008Ber

In dem fall, nie.

Die verjährungsfrist beginnt überhaupt erst nachdem der kläger von dem schaden erfährt, und ich nehme nicht an dass du dem geschädigten ein einschreiben schickst wo du ihn drauf hinweist dass du, mit deinem namen und addresse, seine software illegal per torrent runtergeladen hast.

Wenn du den geschädigten informierst hast dass du seine software geklaut hast, mit genug informationen dass er in der lage ist gegen dich zu klagen, ab dem punkt 3 jahre.

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jort93  17.08.2024, 20:53
@Pail0008Ber

Wobei, ich habe nochmal reingeguckt, da steht auch noch.

(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung

Wäre also 10 jahre.

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Pail0008Ber 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 21:14
@jort93

Aber theoretisch kann es aber auch 3 Jahre sein, denn nachdem ein illegaler down- und Upload festgestellt wurde, muss innerhalb von sieben Tagen der Anschlussinhaber der gesuchten IP-Adresse gefunden werden. Telekom vor allem löscht die IP Adressen bzw die Logs nach sieben Tagen. Nachdem die gesuchte Person für die IP Adresse gefunden wurde, erfährt der Kläger selbst oder seine Abmahnrechtsanwälte den Schaden. Das heißt, dass sie nur noch 3 Jahre hätten, den Schädiger anzuklagen. Oder?

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jort93  17.08.2024, 21:21
@Pail0008Ber

Wenn der festgestellt wurde, und sie sich von der telekom den anschlussinhaber haben geben lassen, ja. Sie können dich jetzt nicht ermitteln und 5 jahre später schadensersatzforderungen stellne.

Aber sie können ja auch nicht nach downloads suchen sondern es auch irgendwie anders erfahren.

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Guten Tag!

Das lässt sich konkret nicht beantworten. Im Urheberrecht gibt der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe an (vgl. § 106 Abs. 1 UrhG).

Der Download einer Software oder eines sonst geschützten Werkes stellt eine Vervielfältigung im Sinne des § 106 Abs. 1 UrhG dar. Dabei reicht es sogar aus, dass Teile des geschützten Werkes, also einzelne Dateimengen, heruntergeladen werden, sofern die Daten brauchbar sind. Eine private Vervielfältigung nach § 53 Abs. 1 UrhG kommt nicht mehr in Betracht, denn die Vervielfältigung des Werkes gilt nicht für rechtswidrig hergestellte Werke, etwa aus Tauschbörsen.

Die Geldstrafe bemisst sich am Nettoeinkommen des Beschuldigten. Je höher das Nettoeinkommen ist, desto höher fällt die Geldstrafe aus. Das Nettoeinkommen im Monat wird dividiert durch 30 (Monatsgehalt : 30 = Tagessatz). Das Ergebnis entspricht der Tagessatzhöhe. Die Anzahl der Tagessätze entscheidet der Richter nach Sach- und Rechtslage in seinem Ermessen, wenn ein Strafverfahren anhängig ist.

Daneben kann der Urheber den Betroffenen zivilrechtlich auf Schadensersatz oder Unterlassung verklagen (vgl. § 97 UrhG). Die Höhe des Schadens richtet sich nach den Umständen (Art des Werkes, Kaufpreis, Gewinn des Schädigers etc.).

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


Pail0008Ber 
Beitragsersteller
 17.08.2024, 19:14

Danke für die Antwort. Das schlimmste was passieren kann aus finanzieller Seite ist der Anspruch auf Schadensersatz, oder? Wie hoch dürfte der Kläger den Betrag auf Ersatz stellen, wenn sein 500€ Computerprogramm über ein Torrent hoch und heruntergeladen wurde. Dabei hat der Schädiger keinen Gewinn gemacht, auch wenn er einzelne Dateisegmente hochgeladen hat? Hat zum Beispiel der Kläger einen Schadensersatzanspruch auf 1Million Euro?

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Das teuerste dabei ist nicht eine eventuelle Strafe, die normalerweise nur bei Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß verhängt werden.

Das Hauptproblem sind die zivilrechtlichen Schadenersatzforderung des Rechteinhabers für die unerlaubte Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials. Da können gerne mal mehrere Tausend Euro Schadenersatz verlangt werden.

Hallo!

Keine Ahnung...

Aber das Hauptproblem einer Torrent-Übertragung ist der Umstand des parallelen Sendens bereits empfangener Daten.

Damit macht man sich "der Verbreitung" schuldig.

Und das erhöht ein eventuelles Strafmaß deutlich.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.

https://www.startpage.com/do/search?q=torrtent+download+strafe

Gruß

Martin