Hi, folgendes
ich bin seit ca. Oktober letztem Jahres umgezogen, in eine Studentenbude. Die GEZ in meinem Hauptwohnsitz wird schon bezahlt, hier ist es folgendermaßen. Ich hab einen eigenen Raum, teile mir aber mit meinem direkten Nachbar ein Bad, und ein Flur. Dass heißt, ich schließe vom Außenflur die Tür auf, und komme in einen extra Flur mit Bad, und es gibt zwei Türen zu unseren beiden Räumen, als eine WG ist dies allerdings nicht angegeben.
Ich habe dann ab Mitte Februar ca. Bafög erhalten, plus Nachzahlungen, und habe am 26.02 dann eine Befreiung der GEZ aufgrund von diesen Abgeschickt.
Heute (09. Mai) habe ich einen Brief im Briefkasten, bei dem es um die Ablehnung der Befreiung geht. Die Gründe seien wohl, Zitat:
“Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung kann gewährt werden, wenn
-auf den Namen der Antragstellungen Person mehr als eine Wohnung beim Beitragsservice angemeldet ist oder
-eine weitere Wohnung während des Antragsverfahrens auf den Namen der antragstellenden Person angemeldet wird oder
-der*die Ehepartner*in […]“
Online findet man allerdings immer wieder das gleiche: Bei Bafög oder anderen Leistungen beziehenden ist es möglich, die GEZ nicht Bezahlen zu müssen
Ich bin kein Jurist, deswegen wäre meine Frage, erstens, ist die Ablehnung rechtskräftig? Oder hätte ich das Anrecht auf Befreiung? Am besten dazu belegende Gesetzestexte oder Abschnitte.
Und zweitens, ich habe auch gelesen, dass wenn dieser genau beschrieben Fall von mir oben eintrifft, dass wenn bezahlt werden muss, nur einer bezahlen muss.
Danke schonmal.