Interessant bei Kleinanzeigen fragt, ob ich (Privatperson) beim Verkauf eine Rechnung ausstellen kann, damit er es absetzen kann?

4 Antworten

Naturlich kannst du über den Verkauf eine Qittung ausstellen. Wenn und ob er sie absetzt, sein Ding. Er kann sich alternativ sogar einen Eigenbeleg ausstellen und die 500 Ocken als Ausgabe buchen. Aber Märchensteuer hat er keine bei dir bezahlt und er kann sie darum nicht ausweisen, Steuerberater raten dazu, einen Vermerk auf der Quittung anzubringen, dass der Betrag / Preis keine Mehrwertsteuer enthält. Damit gehst du allen Problemen aus dem Weg.

Du kannst ihm natürlich eine Rechnung/Quittung schreiben. Aber du darfst keine Umsatzsteuer ausweisen.


TropicalNights 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 18:18

Bräuchte er die ausgewiesene Umsatzsteuer, um es absetzen zu können?

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TropicalNights 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 18:22
@LottoOtto99

Und dadurch entsteht auch keine Garantie oder ein Anspruch auf Rücknahme oder so, falls das getestete Gerät aus irgendwelchen unlogischen Gründen doch nicht so funktionieren sollte wie gedacht?

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Likatier  11.07.2024, 22:46
@TropicalNights

Nein. "Absetzen" kann auch heißen, er möchte den Betrag, z. B. wenn es Betriebsausgaben für Produktionsmittel sind, von seinen Einnahmen abziehen. Das verringert seinen Gewinn und somit die Steuern, die er darauf zahlen muß.

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Kannst du und spricht auch nichts dagegen. Ist kein Trick.


wiki01  11.07.2024, 18:32

Keine kaufmännische Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer

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wiki01  11.07.2024, 18:33
@LottoOtto99

Das ist aber das, was der Käufer möchte, deshalb fragt er danach.

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LottoOtto99  11.07.2024, 18:34
@wiki01

Nö. Der möchte ne Rechnung, damit er die Ausgabe absetzen kann. Geht nicht um USt.

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wiki01  11.07.2024, 18:37
@LottoOtto99

Das ist deine Interpretation. Meine ist eine andere. Ich frage als Selbstständiger häufig, ob der Verkäufer berechtigt ist, eine Rechnung zu erstellen. Wenn das so ist, kann ich die Mehrwertsteuer zurück bekommen.

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Kann ich das überhaupt?

Nein.

Eine Rechnung verhilft einem Gewerbetreibenden, sich die Mehrwertsteuer zurückzuholen. Da du als Privatmann aber nicht "vorsteuerabzugsberechtigt" bist, kannst du keine kaufmännische Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer (aus-) stellen.

Du kannst eine Rechnung stellen, die lediglich den Kaufpreis enthält, mehr aber nicht. Das ist aber nicht das, was der Käufer will


TropicalNights 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 18:59

Also würde ich mich strafbar machen, wenn ich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen würde, richtig? (Habe ich eh noch nie gemacht.)

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