Wie händelt ihr es, wenn euer Partner oder ihr mehr verdient als der andere?

7 Antworten

Wir haben ein Gemeinschaftskonto, auf welches wir die monatlichen Fixkosten überweisen (dabei 50:50). Dazu noch ein gemeinschaftliches Sparkonto, wo wir ebenfalls denselben Betrag überweisen.

Rest bleibt auf unseren eigenen Girokonten und wird so ausgegeben und angespart wie es die Person für richtig hält. Wir sind beide keine Fans von prozentualer Aufteilung (wir haben gehaltstechnisch abwechselndes Gleichgewicht drinnen, je nach Job, ob Elternzeit o.ä.)

Das war trotz großer Gehaltsunterschiede nie Thema bei uns. Wir sind seit 36 Jahren als Zugewinngemeinschaft zusammen veranlagt und dementsprechend differenzieren wir nicht nach individuellen Einkünften. Unsere Konten, inkl. Festgeld und Depot sind entweder Gemeinschaftskonten oder jedem zugänglich.

Jeder kann ausgeben was er will, aber in aller Regel besprechen wir unsere Ausgaben (auch kleinere) sowieso.

Mir macht es gar nichts aus, wenn meine Partnerin mehr verdient als ich. Ich würde zu einem Gemeinschaftskonto raten, in das beide einen vereinbarten Betrag pro Monat einzahlen. Und wenn derjenige, der mehr verdient, etwas mehr einzahlen möchte, dann kann er das tun (der andere sollte das aber nicht fordern). Wichtig finde ich, dass jeder sein eigenes Konto behält - und jeder auch ein eigenes Sparkonto hat (das kann im Falle einer Trennung wichtig werden).

Wir haben getrennte Konten. Aber die meisten Kosten teilen wir 50/50. einzige Ausnahme die Kreditrate für meine ETW. Die zahle ich alleine und meine Lebensgefährtin zahlt nur 50% der Betriebskosten.


annabg777  15.10.2024, 09:41

Warum zahlt sie nur 50% der Betriebskosten?

Stefan1248  15.10.2024, 10:53
@annabg777

Weil die Wohnung mein Eigentum ist und im Falle einer Trennung auch bleiben würde. Daher braucht sie mir nicht helfen diese abzuzahlen. Die hatte ich auch schon vor der Beziehung.

allerdings zahlt sie 50% aller Betriebskosten. Nicht nur die, die auf einen Mieter umlegbar wären. Also auch die im hausgeld enthalten Instandhaltungsrücklage.

Und da alles relativ neuwertig war als sie dazu gezogen ist, die Abnutzung also auch mit auf sie zurück zu führen wäre teilen wir uns auch alle Renovierungskosten etc. wenn sie denn anfallen. Die dann aber wohl nicht 50/50

annabg777  15.10.2024, 10:54
@Stefan1248

Du musst wirklich aufpassen was Heirat und Kinder angeht - wenn das schief geht wird die dir vielleicht noch das Haus versuchen wegzunehmen.

Stefan1248  15.10.2024, 11:18
@annabg777

Nein, abgesehen davon das dies auch beim gesetzlichen güterstand nicht passieren würde und das es von mir ausging das sie keine Miete an mich zahlt würde ich im Falle einer Heirat sowieso einen Ehevertrag voraussetzen.

Das weiß sie auch. Als wir noch nicht lange zusammen waren hat sich mein Bruder von seiner Frau getrennt. Und sie war dabei als ich ihm einen kurzen Überblick über die rechtlichen Folgen erklärt habe (noch bevor er zum Anwalt gegangen ist). Sie meinte dann später zu mir, "blöd wenn keine Ehevertrag hat. Das würde dir nich passieren"

Stefan1248  15.10.2024, 11:27
@annabg777

Nein, so kann man das nicht sagen. Es gab auch bei beiden weder vor noch nach der ehe irgendwelches Vermögen. Mein Bruder ärgerte sich nur über den Versorgungsausgleich.

Und natürlich über den Trennungsunterhalt den sie zwar gar nicht wollte, da sie aber keinen Job hatte hat das Jobcenter diesen von ihm eingefordert.

annabg777  15.10.2024, 11:30
@Stefan1248

Was ist Versorgungsausgleich? Das ist nicht Kindesunterhalt. Kriegen Frauen nach der Scheidung Unterhalt für das eigene Leben??!!

Bisher gab es immer getrennte Kassen und finde es auch normal, dass jeder Herr über sein eigenes Geld sein sollte.

Besteht eine gemeinsame Wohnung finde ich es schon ok wenn derjenige mit besserem Verdienst auch mehr der Miete übernimmt. Über gemeinsame Einkäufe wie Lebensmittel muß man sprechen. Auch da sollte das Verhältnis stimmen.

Finde es ok/gut, wenn es für gemeinsame Ausgaben wie Einkäufe ein gemeinsames Konto gibt wo beide über klare Regeln darauf zugreifen.