Wie findet ihr es, dass viel ohne Konsequenzen bleibt?

6 Antworten

Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, ist das Kaffeesatzleserei.

Allgemein gilt aber, dass es alleine im Ermessen des Unternehmens liegt, ob und wie die eigenen Mitarbeiter bei Fehlern sanktioniert werden. Und das ist auch gut so. Sowohl bei der Bewertung, ob überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt, als auch bei einer etwaigen Konsequenz daraus, ist ein objektive Einschätzung der Sache gefordert. Dass Du das als betroffeneä Person nicht leisten kannst und sollt, ist selbstredend.

Ob Konsequenzen erfolgen, muss keineswegs bekannt sein.

In den meisten Unternehmen wird sogar darauf geachtet, dass es nicht dem Beschwerdeführer mitgeteilt wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Einen solchen Freiraum hast Du doch auch permanent. Und Du nutzt ihn maximal …


Genial1233 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 07:13

WOW. Kluge Anmerkung :)

stillesauge  03.04.2025, 08:41
@Genial1233

Ich weiß, dass meine Anmerkung für Dich keine Rolle spielt. Ich brauch Dein Urteil nicht und verzichte dankend. Wichtiger wäre, dass Du mal anfängst, klug zu handeln. Wie ein zivilisierter Mensch!

Achmed, ich hatte es dir schon einmal mitgeteilt: die Bank hat sich vollkommen korrekt verhalten.

Die Bank kann den Abschluss eines Basiskontovertrags nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Das ist der Fall, wenn:
Sie bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto haben und Sie dieses Konto tatsächlich nutzen können.
Die tatsächliche Nutzbarkeit eines Kontos hängt nicht davon ab, ob Sie Ihr Konto nicht nutzen, weil Sie zum Beispiel mit dem Angebot Ihrer aktuellen Bank nicht zufrieden sind. Wurde Ihr bisheriges Konto gekündigt oder wurden Sie über die Schließung Ihres Kontos informiert, teilen Sie dies bitte der Bank mit, bei der Sie ein Basiskonto eröffnen möchten.
Die Bank kann Ihre Angaben zu einem vorhandenen Konto überprüfen, zum Beispiel durch Abfrage bei einer Stelle, die Daten zur Bewertung der Kreditwürdigkeit verarbeitet.
Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeiter oder einen ihrer Kunden verurteilt worden sind,
Sie bereits Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank waren und diese den Basiskontovertrag wegen Zahlungsverzug oder wegen Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt gekündigt hat, oder
die Bank durch die Aufnahme und Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung zu Ihnen gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz und aus dem Kreditwesengesetz (zum Beispiel zur Überprüfung Ihrer Identität) oder bei der Begründung der Ablehnung gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen würde.

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Basiskonto/basiskonto_node.html

Du hast ein Basiskonto bei einer Bank, du hast KEINEN Anspruch darauf, ein anderes Basiskonto bei einer anderen Bank zu bekommen.

Das passiert halt wenn man etliche unbezahlte Schulden anhäuft und das an mehreren Stellen, da brauchst du dich halt nicht zu wundern wenn die Schlinge enger gelegt wird um es dir nur noch unbequemer zu machen. 😁


Genial1233 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 07:13

🤣🤣🤣