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Die Vermietung einer einzelnen Garage fällt unter die Vermögensverwaltung, sofern nicht besondere andere Leistungen dazukommen. Bei einer Wohnung wären das hotelmäßige Leistungen. Bei einer Garage kann ich mir nichts passendes vorstellen, einen Reparaturservice vielleicht ;-)
Wird nur eigenes Vermögen verwaltet, muss dies nicht beim Gewerbeamt angezeigt werden.
Der Begriff des Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne ist nun aber gänzlich losgelöst vom Begriff des Gewerbebetriebs. Oder anders und deutlicher: jeder Gewerbebetrieb ist ein umsatzsteuerliches Unternehmen, aber nicht jedes umsatzsteuerliche Unternehmen ist ein Gewerbebetrieb.
Ja, die Vermietung einer Garage macht Dich zu einem Unternehmer im Sinne des UStG. Dies wäre ebenso der Fall, würdest Du eine Wohnung zur Dauermiete, mit oder ohne zugehörige Garage vermieten. Nur wäre diese Vermietung ustfrei.
Da Dein Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 die Grenze von 22.000 wohl kaum erreichen wird, kannst Du schlicht und einfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du musst halt trotzdem eine USt-Jahreserklärung abgeben, wo die erforderlichen Werte für die Vermietungsumsätze unter § 19 deklariert werden.