Die Vermietung einer einzelnen Garage fällt unter die Vermögensverwaltung, sofern nicht besondere andere Leistungen dazukommen. Bei einer Wohnung wären das hotelmäßige Leistungen. Bei einer Garage kann ich mir nichts passendes vorstellen, einen Reparaturservice vielleicht ;-)

Wird nur eigenes Vermögen verwaltet, muss dies nicht beim Gewerbeamt angezeigt werden.

Der Begriff des Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne ist nun aber gänzlich losgelöst vom Begriff des Gewerbebetriebs. Oder anders und deutlicher: jeder Gewerbebetrieb ist ein umsatzsteuerliches Unternehmen, aber nicht jedes umsatzsteuerliche Unternehmen ist ein Gewerbebetrieb.

Ja, die Vermietung einer Garage macht Dich zu einem Unternehmer im Sinne des UStG. Dies wäre ebenso der Fall, würdest Du eine Wohnung zur Dauermiete, mit oder ohne zugehörige Garage vermieten. Nur wäre diese Vermietung ustfrei.

Da Dein Gesamtumsatz im Sinne des § 19 Abs. 3 die Grenze von 22.000 wohl kaum erreichen wird, kannst Du schlicht und einfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du musst halt trotzdem eine USt-Jahreserklärung abgeben, wo die erforderlichen Werte für die Vermietungsumsätze unter § 19 deklariert werden.

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Der BFH sieht eine Verfassungswidrigkeit in der Regelung, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/

In der Hauptsache ist aber noch nicht entschieden. Dennoch kann man sich bei einem Einspruch auf den o. g. Beschluss berufen, das Verfahren wird dann ruhend gestellt bis zu einer Entscheidung.

näheres hier: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/verlustverrechnungsbeschraenkung-bei-termingeschaeften_166_626222.html

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Wenn Du die Uhr in Deutschland kaufst, zahlst Du als Privatperson deutsche USt. Wenn Du die deutsche Uhr von einem österreichischen Händler in Österreich kaufst, zahlst Du als Privatperson österreichische USt.

Nur wenn Du die Uhr in Deutschland als Unternehmer kaufst für Dein Unternehmen (z. B. um sie weiterzuverkaufen), dann ist die Lieferung in D ustfrei und Du versteuerst einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich. Das kommt auf dasselbe raus, als wenn Du die Uhr als Unternehmer in Österreich kaufst.

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Wenn ihr das gemeinsam macht, seid ihr eh schon mal eine GbR. Da muss noch nicht mal was gegründet werden, die entsteht durch konkludentes Handeln, wie man so schön sagt. Ansonsten wären alle möglichen Gesellschaftsformen denkbar, es stellt sich nur die Frage, was sinnvoll ist.

Eine Personengesellschaft wie GbR oder OHG geht stets mit persönlicher Haftung in vollem Umfang einher. Bei einer KG kann man diese bereits einschränken, jedoch muss es mindestens einen Vollhafter geben. Dieser ist dann oft eine GmbH wegen der maximal möglichen Haftungseinschränkung. Allerdings muss man dazu in der Lage sein, das Stammkapital aufzubringen oder den Weg über die UG gehen. Zudem ist eine KG immer bilanzierungspflichtig nach HGB, egal ob mit oder ohne GmbH. Die GmbH muss zwingend bilanzieren.

Als Kapitalgesellschaft wäre eine GmbH denkbar (allein, ohne KG). Hier kann man den Weg über eine UG gehen, was eine erleichterte Gründung bedeutet, da man nicht sofort 12.500 aufbringen muss. (Für die restlichen 12.500 haften die Geser persönlich, das Mindestkapital liegt bei 25.000)
Bei einer Kapitalgesellschaft gelten andere Regeln als bei einer Personengesellschaft. Z. B. können sich die Geser nicht einfach eben mal Geld entnehmen. Eine Kapitalgesellschaft kennt keinen Privatbereich, alles was rausgeht, ist eine Ausschüttung und wird entsprechend versteuert.

Zur Gewährleistung kann ich nichts sagen, das ist nicht mein Fachgebiet.

Für den Anfang würde m. E. die GbR genügen. Wenn ihr das ernsthaft plant, besucht ein Gründerseminar bei der IHK und sucht einen Steuerberater auf.

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Wenn Du z. B. Miete von der Bank überweist. Dann mindert sich der Bankbestand. Mehr passiert in der Bilanz bei Aktiva und Passiva nicht. Der Saldo ist die Änderung im Kapital. (Die Miete ist Betriebsausgabe und mindert den Gewinn.)

Kaufst Du hingegen z. B. einen PC und bezahlst diesen per Bank, dann hast Du einen Aktiv-Tausch. Es ändert sich weder auf der Soll- noch auf der Habenseite per Saldo etwas. Die Buchung ist erfolgsneutral.

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Du müsstest Dir aus den einzelnen Geschäftsvorfällen eine Buchhaltung erstellen. Die Ergebnisse der Aufwands- und Ertragskonten am Ende bilden dann die GuV = Gewinn- und Verlustrechnung = Einnahmen abzgl. Ausgaben, das Ergebnis ist der Gewinn oder Verlust.

Die Ergebnisse der Bestandskonten inkl. der Eröffnungsbestände bilden Deine Schlussbilanz. Das Kapital in der Schlussbilanz ist der Saldo der Aktiv- und Passivseite. Als Kontrollrechnung kannst Du das Jahresergebnis zum Anfangskapital rechnen, da muss dasselbe rauskommen. (Hier vereinfacht, da keine Rücklagen oder Ausschüttungen zu berücksichtigen sind.)

Allerdings habe ich bei der Aufgabenstellung direkt Fragen: Vermutlich ist davon auszugehen, dass der Betrieb am 01.01.2023 startet. Davon ausgehend kann man annehmen, dass das Mietverhältnis auch im Januar beginnt und direkt auch die Geschäftsaustattung erworben wird. Aber

  • Wann wird das Fahrzeug erworben?
  • Ab wann wird das Personal beschäftigt?
  • Wie hoch ist die Miete für das Objekt? (da steht nur was von "Betriebskosten", das sind üblicherweise die Nebenkosten zur Miete)
  • Für den Kredit sind in der Regel Zinsen zu zahlen. Höhe?

Beachte, dass Ausstattung und Fahrzeug zu aktivieren und abzuschreiben sind.

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Paketbote stellt Paket ab und klingelt meist oder immer

Normalerweise habe ich Glück und der Bote kommt, wenn bei uns jemand daheim ist oder wenigstens ein Nachbar im Haus da ist. Es ist aber auch schon vorgekommen, dass die Pakete irgendwo draußen wild abgestellt wurden ohne Erlaubnis, das letzte Mal lag es auf dem Gartentisch im strömenden Regen. Zum Glück war der Inhalt nicht wasserempfindlich.

Einmal wurde das Paket angeblich draußen abgestellt, aber es konnte nicht aufgefunden werden. Amazon hat in diesem Fall die Ware direkt unkompliziert noch einmal geliefert. Die erste Lieferung blieb verschollen.

Das schärfste, was ich erlebt habe: einmal lag ein Päckchen in der Badewanne. Auf dem Beleg stand "Zustellung durch Einwurf in geöffnetes Fenster". Really! Die Wohnung ist Hochparterre und das Badfenster so hoch, dass man von unten nicht hineinsehen kann. Ein Glück, dass niemandem etwas passiert ist.

Ich habe auch schon mehrmals nach einer Möglichkeit gesucht, mich gezielt über die Zustellmethoden zu beschweren, leider erfolglos. Man kann ja leider nur in der vorgefertigten Liste anklicken. Immerhin kann man dort die gröbsten Fehler (z. B. Lieferung nicht erhalten) regulieren.

Ich verstehe ja, dass die Zusteller im Grunde die A*-Karte haben, prekäre Verhältnisse etc. Aber manche Dinge gehen einfach gar nicht. Da würde ich mir auch wünschen, dass man das gezielt angeben kann. Naja, wer Amazon_Kunde ist, ist wohl auch selbst schuld, sage ich mir immer ;-)

Letztens habe ich entdeckt, dass man einen individuellen Liefertag angeben kann. Also z. B. immer freitags, wenn ich da sowieso immer daheim bin. Dann werden die Lieferungen zusammengefasst. Ob das aber immer in jedem Fall geht, damit habe ich noch keine Erfahrung. Grundsätzlich finde ich das schon deshalb gut, weil dann nicht jedes Paket einzeln kommt.

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Bei Haufe habe ich das hier gefunden:

Gesetzliche Berechnungsbestimmungen

Die Wohnfläche einer Wohnung berechnet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Wohnflächenverordnung. Danach zählen z. B. Hobbyräume im Keller und Räume im Dachgeschoss nicht bzw. nur teilweise zur Wohnfläche. Allerdings können die Parteien davon abweichen und frei vereinbaren, was zur Wohnfläche gehören soll – so das AG München in einem neuen Urteil.

In dem zu entscheidenden Fall gingen die Mietvertragsparteien nach Überzeugung des Gerichts davon aus, dass auch das ausgebaute Dachgeschoss sowie der Hobbyraum im Keller des gemieteten Einfamilienhauses zur Wohnfläche gehören sollen und das Haus damit eine Wohnfläche von insgesamt 210 m² aufweist. Unerheblich sei deshalb, dass sich nach den Bestimmungen der Wohnflächenverordnung und der Bayerischen Bauordnung bei nur teilweiser Anrechnung der Räume im Dachgeschoss und im Keller eine Wohnfläche von lediglich 173 m² errechnet. Bei einem solch eklatanten Unterschied zwischen der angegebenen Wohnfläche und der besichtigten Wohnfläche, muss davon ausgegangen werden, dass die Parteien darüber einig waren, dass auch die ausgebauten Kellerräume und das Dachgeschoss zur Wohnfläche gehören sollen.

Dem entnehme ich, dass sowohl der Gäste- als auch der Hobbyraum nicht (oder nur teilweise???) zur Wohnfläche zählen soll. Einen Kommentar zur Wohnflächenverordnung habe ich leider nicht parat.

Es stellt sich die Frage, was passiert, wenn man die Wohnfläche nach bestem Wissen und Gewissen, aber dennoch zu klein angibt. Zumindest strafrelevant dürfte es nicht sein. Und wer prüft das überhaupt nach? Also nach rein praktischen Erwägungen sehe ich erst mal kein so großes Problem.

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Es sind Raumkosten, also Aufwand. In der Bilanz hast Du die Minderung des Bankkontos.

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