In erster Linie kommt es darauf an, was vertraglich für Dich gilt, also ob Dein alter Arbeitsvertrag Dich hier in irgendeiner Weise beschränkt. Wenn das nicht der Fall ist, schau bitte hier: https://www.ihk.de/pfalz/recht/wettbewerb/wettbewerbsrecht-1274034

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Die Art der Bezahlung wirkt sich nicht auf die AfA aus. AfA ist vorzunehmen, sobald das Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt ist.

Die Nutzungsdauer für Hardware wurde auf 1 Jahr reduziert, allerdings gilt immer noch die zeitanteilige Abschreibung. Wenn Du ihn also im Mai 24 angeschafft hast, dann schreibst Du dieses Jahr 8/12 ab und nächstes Jahr 4/12.

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Ja

Wie schon gesagt, es kommt darauf an, nämlich auf die Art der Gewinnermittlung. Hierzu siehe @lowad und @FordPrefect

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Hast Du denn die Zertifikatsdatei als Login-Option ausgewählt bei Kontoerstellung oder evtl. Elster Secure (Zugang via App)? Bei der zweiten Option hättest Du noch keine Zertifikatsdatei, solltest Dich aber über die App anmelden können.

Wenn Du nicht weiter kommst, morgen mal den Support anrufen.

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So wie FordPrefect schreibt, solltest Du die Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO beantragen. Dann kann zumindest nicht in Dein Vermögen vollstreckt werden, sofern Du welches besitzt.

Ich an Deiner Stelle würde auf gar keinen Fall irgendetwas unterschreiben, nur weil er das verlangt, wenn ich nicht genau verstehe, was es ist und was die Konsequenzen davon sind. Zudem würde ich dringend versuchen zu klären, was ich da früher mal unterschrieben habe und was das für mich bedeutet. Sofern eine Scheidung bereits eine Option ist, wäre dem Anwalt alles so gut wie möglich zu berichten, dieser kann dann zu entsprechenden Schritten raten.

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Wenn man Anteile an einer GmbH hat, dann ist man Gesellschafter und kann eine (offene) Gewinnausschüttung beziehen, sofern diese beschlossen wird. Es handelt sich dann um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Eine stille Beteiligung wäre ein Darlehen an die GmbH. Damit erwirbt man aber keine Gesellschaftsanteile. Für das Darlehen erhält man Zinsen in Form eines Gewinnanteils. Dies sind ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Eine Sonderform ist die atypisch stille Beteiligung, hier ist der Darlehensgeber auch am Verlust sowie an den stillen Reserven beteiligt, trägt also Mitunternehmerrisiko und deshalb wird die atypisch stille Beteiligung wie eine Personengesellschaft behandelt. Die Einkünfte sind dann solche aus Gewerbebetrieb.

Ein Gehalt und somit Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit bezieht man aus einer GmbH, wenn man mit ihr einen Arbeitsvertrag hat. Dies kann man als Gesellschafter tun oder als Nichtgesellschafter. Wenn der Gesellschafter gleichzeitig bei der GmbH angestellt ist (sehr üblich z. B. ein geschäftsführender Gesellschafter), dann hat er zusätzlich zu einer möglichen Gewinnausschüttung normalen Arbeitslohn.

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Dies kann jedenfalls nicht der Bescheid über die nach der neuen Gesetzeslage ab 2025 zu entrichtende Grundsteuer sein, weil dieser erstens von der zuständigen Gemeinde erlassen wird und nicht vom Finanzamt und zweitens noch gar nicht erlassen worden sein kann, da das Verfahren noch gar nicht so weit ist.

Es handelt sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Hauptveranlagung auf den 1.1.2025). Dieser ist ein Grundlagenbescheid, auf dessen Grundlage die Gemeinde die Grundsteuer berechnet und erhebt. Nach Angaben des BMF werden die Gemeinden voraussichtlich ab Herbst 2024 die ab 2025 geltenden Hebesätze beschließen. Erst danach können die neuen Grundabgabenbescheide erlassen werden.

Der Bescheid von der Gemeinde nennt sich Grundabgabenbescheid. Er setzt einen Jahresbetrag fest und muss auch die Fälligkeit der zu zahlenden Beträge enthalten. Die Grundsteuer ist nach § 28 Abs. 1 GrStG in vierteljährlichen Abschlägen zu zahlen, sofern es sich nicht um Kleinbeträge handelt.

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Möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor. Dieses lässt sich wohl am einfachsten durch ein Telefonat ausräumen.

Man kann natürlich auch weitere E-Mails schreiben und sich weiter ärgern, dass da ggf. etwas falsch verstanden wurde. Ich rate: greif zum Telefon und ruf den/die Sachbearbeiter(in) an. In den allermeisten Fällen kann man mit meinen Kollegen ganz normal reden. Das erspart hoffentlich weiteren Ärger und Kosten (in dem Fall für die Verwaltung und damit den Steuerzahler), wenn ein Bescheid nicht nochmals geändert werden muss, weil er gleich richtig erstellt werden kann.

Um die konkrete Frage zu beantworten: nein, es wurde nirgends von Dir gesagt, dass Du keine Unterlagen wegen X einreichen willst. Vorausgesetzt, Deine Darstellung ist vollständig.

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Ein wunder Punkt. Das Finanzamt interessiert sich sehr wohl dafür. Und das ist auch alles grundsätzlich bekannt. Aber man muss die Unregelmäßigkeiten auch beweisen können und das ist teilweise sehr aufwändig. Und dann kommt es halt leider vor, dass man mal verliert und mal die anderen gewinnen...

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Steueroptimierung mit Reinvestition am ende der Geschäftsperiode bei GbR´s?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Steuerrecht bzw zur Steueroptimierung.

Als Beispiel nehme ich eine GbR, diese GbR hat durch den An und Verkauf von Waren monatlich ein Gewinn von 1000 Euro erzielt und deren Ziel es ist 100% der Erträge in sich selbst zu reinvestieren . Nach Pflicht Abzügen der angewandten Differenzbesteuerung der Mwst. bleibt nach Mwst abgezogene Gewinn im letzten Monat bei 10.000 Euro (nur Beispielhaft). Kann durch einen großen Waren Einkauf kurz vor ende des Geschäftsjahres (10.000 Einkauf), der theoretische Gewinn auf 0 reduziert werden , um eine Versteuerung mit der Einkommensteuer der Teilhaber zu vermeiden, da die GbR "keine Gewinne" hatte ?.

Oder wird hier eine Gewinnermittlung aufgrund des Warenbestandes bzw. Zuwachs ermittelt und somit die Steuerlast nicht gesengt ?

Andernfalls, würde mir nur eine optimale und möglichst unkomplizierte Form der UG einfallen ,wenn jeden Monat die gesamten Gewinne reinvestiert werden und am Ende des Jahres kein Gewinn auf dem Konto der UG verbleibt, dann fallen neben der Umsatzsteuer keine weiteren Steuern an. Bzw das die 19% Mehrwertsteuer auf deine Verkäufe abführen muss, aber keine Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer auf den Gewinn zahlen muss, da kein Gewinn entstanden ist. der größte Nachteil ist hier natürlich der nötige Steuerberater und die zusätzliche Steuerlast bei Auszahlung an die Gesellschafter.

Dies ist jedoch von Vorteil da das ausschließlich dem Kapital zum Aufbau der Firma gelten soll.

  • Falls es bessere Vorschläge gibt zur Strukturellen Gestaltung der Rechtsform einer Solchen Firma teilt mir dies gern als Kommentar mit. Ausgeschlossen ( GmbH , Holding Strukturen, doppelte Holding )
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Kann durch einen großen Waren Einkauf kurz vor ende des Geschäftsjahres (10.000 Einkauf), der theoretische Gewinn auf 0 reduziert werden , um eine Versteuerung mit der Einkommensteuer der Teilhaber zu vermeiden, da die GbR "keine Gewinne" hatte ?.
Oder wird hier eine Gewinnermittlung aufgrund des Warenbestandes bzw. Zuwachs ermittelt und somit die Steuerlast nicht gesengt ?

Das kommt darauf an, welche Art der Gewinnermittlung vorliegt. Bei einem Bilanzierer wäre die eingekaufte Ware als Umlaufvermögen zu erfassen und erhöht somit den Gewinn. Bei einer Bilanz ist der Gewinn periodengerecht abzugrenzen.

Bei einem Einnahme-Überschuss-Rechner hingegen wäre der Einkauf Betriebsausgabe, da hier strikt nach Zufluss und Abfluss gerechnet wird.

Allerdings blieben nach meinem Dafürhalten bei einem derartigen Vorgehen keine Mittel für eine Reinvestition übrig, da ich sie ja in den Wareneinkauf gesteckt habe.

Nach Pflicht Abzügen der angewandten Differenzbesteuerung der Mwst. bleibt nach Mwst abgezogene Gewinn im letzten Monat bei 10.000 Euro

Äh, die Umsatzsteuer wäre bei einem Bilanzierer überhaupt nicht zu betrachten, da sie hier einen durchlaufenden Posten bildet. Man kalkuliert netto, soweit es sich um einen Regelbesteuerer mit vollem Vorsteuerabzug handelt.

Bei einem Einnahme-Überschuss-Rechner wäre die USt entsprechend Einnahme und Ausgabe, soweit eingenommen/erstattet bzw. gezahlt.

wenn jeden Monat die gesamten Gewinne reinvestiert werden und am Ende des Jahres kein Gewinn auf dem Konto der UG verbleibt,

Was genau meinst Du mit Reinvestieren? Wenn in Anlagevermögen oder Umlaufvermögen investiert wird, ist der jeweilige Bestand in der Bilanz auszuweisen. Sofern das Betriebsvermögen am Ende höher ist als am Anfang, ergibt sich zwangsläufig ein Gewinn, der der KSt und GewSt unterliegt. Die von Dir gewünschte "Steueroptimierung" lässt sich m. E. nur durch Sonderabschreibungen oder ähnlichem erreichen. Ich bin allerdings kein Betriebswirtschaftler.

Wieso Du eine UG in Betracht ziehst, eine GmbH aber ausschließt, erschließt sich mir nicht.

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Eigentlich ist es doch ganz simpel. Wenn der spätere Wert den früheren Vergleichswert übersteigt, dann habe ich eine Bestandsmehrung. Das kann zu den Bilanzstichtagen betrachtet werden oder ggf. zu unterjährigen Stichtagen, wenn Bestände engmaschiger ermittelt werden. Und logisch, wenn ich mehr produziert habe als verkauft, dann wächst mein Bestand an fertigen Erzeugnissen.

Die zweite Aussage stimmt schon auch, betrachtet m. E. den laufenden Prozess ausgehend vom letzten Bilanzstichtag. Sie steht nicht im Widerspruch zur ersten Aussage. Beide Aussagen sind richtig.

Aber damit über den Jahresanfangsbestand hinaus produziert werden kann, muss ja bereits eine Bestandsmehrung im Gange sein?

Ich weiß nicht so ganz, was Du damit meinst. Ich kann ja die für die Produktion benötigten Ressourcen (Roh- und Hilfsstoffe) aktuell einkaufen und daraus produzieren. Wenn langsamer abverkauft wird als produziert, wächst der Bestand - in dem Fall an fertigen und ggf. unfertigen Erzeugnissen. Die Roh- und Hilfsstoffe haben dabei natürlich auch eine Bestandsmehrung, die ggf. von sehr kurzer Dauer sein kann, je nachdem wie sie verbraucht werden. Es kommt eben auf die jeweiligen Stichtage der Betrachtung an.

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Hier findest Du eine gute Erklärung und Übersicht https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/diese-ausbildungskosten-kannst-du-von-der-steuer-absetzen.html#c201

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Die Entnahmen und Einlagen im Rahmen der Einnahme-Überschuss-Rechnung haben im Wesentlichen die Funktion, die Begrenzung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs. 4a EStG prüfen zu können. Wenn Du keine Schuldzinsen geltend machst, ist das schon mal vollkommen egal, was Du da reinschreibst, insbesondere, wenn der Betrieb beendet wird.

Ansonsten kommen da halt die Entnahmen und Einlagen rein, so wie sie im laufenden Jahr getätigt wurden. Und wenn Du mehr eingelegt hast als entnommen, dann ist das so, das ist kein Vergehen, das darf man.

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Hofübertrag an drei Söhne mittels GbR?

Hallo zusammen,

Mein Vater hat eine Bio Landwirtschaft inkusive Traktoren, Felder, PV Anlage, Waldstücke sowie Hofstelle und ein Haus in dem er wohnt. Er möchte den Betrieb an uns drei Söhne übergeben. 34, 30 & 27 Jahre alt.

Der Steuerberater meinte zu Ihm, dass eine Schenkung keinen Sinn macht, da zu hohe Steuern bei der Veräußerung anfallen würden und mittels GbR Gründung zwischen uns drei Söhnen der Hof zu gleichen Teilen an uns übergeben werden kann und dadurch Notar und Grundbuchsteuern gespart werden können. Die Felder sind bereits alle verpachtet. Da ich mit meiner Freundin gerne ein Eigenheim finanzieren möchte wäre es von Vorteil meinen Anteil schnellstmöglichst veräußern zu können oder zumindest regelmäßige Pachteinnahmen zu erhalten. Wie wird den das Betriebsvermögen aufgeteilt? Es muss ja dann geklärt werden, wer was bekommt? Und welche Fristen gelten wenn wir uns drei für eine GbR entscheiden? Gibt es eine Haltedauer?

Es wurde ja erleichtert das der Betrieb nicht aktiv mehr bewirtschaftet werden muss. Ebenso dürfen ja einzelne Dinge nicht einfach so übertragen werden da es ja dann eine sogenannte Betriebszerschlagung wäre und man alle stillen Sachen aufzeigen müsste.

Welchen Nachteil hätte die GbR für mich?

Mein Vater meinte, wenn eine GbR gemacht werden würde, dass dann der Betrieb nicht für die Pflegekosten verwendet werden kann.

Von uns Söhne möchte keiner den Betrieb weiter aktiv bewirtschaften.

Muss dann seine Rente (Pension von geschiedener Ehefrau Anteil) ausreichen um ggf. ein Pflegeheim zu finanzieren zu können?

Danke für eure Meinungen.

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Mit einer solch komplexen Frage wende man sich bitte an einen Fachanwalt und einen Steuerberater. Hier können allenfalls einige Gedanken dazu geäußert werden.

Wenn Du Deinen Anteil schnellstmöglich veräußern möchtest, dann wäre beim GbR-Vertrag darauf zu achten, dass der Anteil auch ohne weiteres veräußert werden kann. Ob das für die GbR so schlau ist, vermag ich kaum zu sagen, eigentlich ist ja der Hintergrund, dass die Kinder das Vermögen zusammenhalten, denke ich.

Klären, wer was bekommt, müsste man bei Auflösung der GbR.

DerHans schreibt "Falls eure Eltern tatsächlich pflegebedürftig werden, könnten Verträge sowieso in den nächsten 10 Jahren rückabgewickelt werden." Das stimmt so im Groben, tatsächlich kann das Sozialamt bei Hilfsbedürftigkeit an Euch Kinder herantreten, wenn das Einkommen/Vermögen der Eltern nicht reicht.

Das sind nur ein paar wenige Aspekte.

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Nein, das ist nicht möglich. Im Verkaufspreis ist die Umsatzsteuer zwingend enthalten.

Unternehmen, insbesondere Möbelmärkte, werben manchmal mit "wir schenken ihnen die Mehrwertsteuer". Dies bedeutet aber nicht, dass die Steuer tatsächlich nicht anfällt, der Verkäufer gibt dann schlicht einen entsprechenden Rabatt. Den Endkunden als Privatperson interessiert es ja letztlich nicht, wo der Rabatt herkommt. Der Verkäufer muss die USt auf den reduzierten Preis dennoch abführen.

Als Privatkunde zahlst Du die USt also immer mit, es sei denn, die Leistung wäre umsatzsteuerfrei.

Als Businesskunde zahlst Du die USt natürlich genauso mit, kannst sie Dir aber ggf. erstatten lassen. Ein Privatkunde kann das nicht.

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Meinung des Tages: Nach Bekanntgabe des EM-Kaders: Ist das deutsche Team titelfähig?

Vor wenigen Tagen wurden peu à peu die Nominierungen für den kommenden EM-Kader Deutschlands bekannt gegeben. Am gestrigen Donnerstag stellte Bundestrainer Julian Nagelsmann den kompletten Kader vor. Und dieser hat so einige Überraschung zu bieten...

Der EM-Kader im Überblick:

Tor:

Manuel Neuer (FC Bayern München)

Marc-André ter Stegen (FC Barcelona)

Alexander Nübel (VfB Stuttgart)

Oliver Baumann (TSG Hoffenheim)

Abwehr:

Benjamin Henrichs (RB Leipzig)

Joshua Kimmich (FC Bayern München)

Antonio Rüdiger (Real Madrid)

Jonathan Tah (Bayer Leverkusen)

Nico Schlotterbeck (Borussia Dortmund)

Waldemar Anton (VfB Stuttgart)

Robin Koch (Eintracht Frankfurt)

David Raum (RB Leipzig)

Maximilian Mittelstädt (VfB Stuttgart)

Mittelfeld:

Toni Kroos (Real Madrid)

Pascal Groß (Brighton & Hove Albion)

Robert Andrich (Bayer Leverkusen)

Ilkay Gündogan (FC Barcelona)

Aleksandar Pavlovic (FC Bayern München)

Florian Wirtz (Bayer Leverkusen)

Leroy Sané (FC Bayern München)

Jamal Musiala (Bayern München)

Chris Führich (VfB Stuttgart)

Angriff:

Deniz Undav (VfB Stuttgart)

Kai Havertz (FC Arsenal)

Niclas Füllkrug (Borussia Dortmund)

Maximilian Beier (TSG Hoffenheim)

Thomas Müller (FC Bayern München)

Kein EM-Los für Hummels & Goretzka

Besonders bitter fiel die Verkündung des Kaders für Mats Hummels und Leon Goretzka aus. Der Bundestrainer verwies in der gestrigen Pressekonferenz auf lange und ausführliche Gespräche mit den Beiden. Die Enttäschung sei für ihn vollends nachvollziehbar. Nagelsmann habe die "Entscheidung im Sinne der Mannschaft treffen" müssen. Hierbei betonte er, dass es nicht ausschließlich auf die Leistung auf dem Platz, sondern auch auf die Charaktereigenschaften der jeweiligen Spieler ankomme.

Viele Fans zeigten sich vor allem hinsichtlich der Entscheidung, Mats Hummels nicht mitzunehmen, enttäuscht. Hummels hat für Borussia Dortmund eine überwiegend sehr gute Rückrunde auf Weltklasseniveau gespielt. Vor allem in den beiden Halbfinalpartien gegen Paris brillierte der 36-jährige Innenverteidiger und wurde in beiden Spielen zum Man Of The Match gekürt.

Neben den zuvor genannten Spielern konnten auch weitere prominente Namen nicht für die EM berücksichtigt werden; Serge Gnarby fällt verletzungsbedingt aus. Für den aktuell formstarken Julian Brandt hat es am Ende ebenfalls nicht gereicht.

Nichts desto trotz sieht sich der Bundestrainer mit seinem Aufgebot bestens gerüstet und kommuniziert klar, dass Deutschland bei der Heim-EM versucht, um den Titel mitzuspielen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist der aktuelle EM-Kader titelfähig?
  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung, Hummels & Goretzka nicht mitzunehmen?
  • Welche Faktoren könnten bei der Absage eine Rolle gespielt haben?
  • Welche Spieler hätten an Eurer Stelle noch dabei sein müssen?
  • Wo und wie wertet Ihr das Eröffnungsspiel der EM ansehen?
  • Seid Ihr in EM-Stimmung oder interessiert euch das Ganze eher weniger?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Sportliche Grüße ⚽🦶

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sportschau.de/fussball/uefa-euro-2024/nagelsmann-nominiert-27-spieler-hummels-und-goretzka-nicht-dabei,dfb-kader-104.html

https://www.br.de/nachrichten/sport/fussball-em-2024-in-deutschland-der-dfb-euro-kader-von-bundestrainer-julian-nagelsmann-im-check,UAeZ6aK

https://www.kicker.de/wenn-du-jetzt-wieder-extrem-viele-neue-elemente-reinbringst-stuerzt-das-haus-ein-1025422/artikel

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Andere Meinung und zwar...

es ist mir gelinde gesagt vollkommen egal

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Laut dem ersten Buchungssatz wird bei der Ausgangsrechnung ja ein möglicher Skontoertrag angeführt, den das Unternehmen dem Kunden zur Möglichkeit stellen würde, wenn er fristgerecht bezahlt. Die Umsatzsteuer entsteht dann aus (Umsatzerlöse + Skontoertrag) * 0,2 richtig

Der Kunde zieht das Skonto bei Bezahlung der Rechnung ab. Die USt-Bemessungsgrundlage wird also gemindert.

Man würde doch bei Erstellung der Rechnung die Forderung in voller Höhe einbuchen und demgemäß auch die USt auf die volle BMG ohne Skonto. Erst wenn der Kunde das Skonto auch beansprucht, mindert sich die BMG nach § 17 UStG und es wäre ein Skontoaufwand beim Verkäufer zu erfassen.

Dein erster Buchungssatz ist also die ursprüngliche Verbuchung der Rechnung. Normalerweise halt ohne den separaten Skontoertrag, sondern mit 100% des Erlöses.

Bei Bezahlung der Forderung mit Skonto würde man buchen

Bank 970,00 I Forderungen LuL 1.000,00
Skontoaufwand 25,00 I
USt 5,00 I

Du bekommst ja 3% = 30,00 weniger.

So ist das jedenfalls in Deutschland üblich. Da Du von 20% USt sprichst, geht es wohl um Österreich. Aber die Systematik dürfte nicht so viel anders sein.

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