Wichtigen Brief mit Fristsetzung nicht erhalten: wer ist schuld?

2 Antworten

Der Absender entscheidet, wie er einen Brief versendet.
Der Zusteller vermerkt in seinem System, wann er das Einschreiben Einwurf bei Euch eingeworfen hat. Dieser Vermerk ist gerichtsfest.

Und nein, ein Einschreiben (mit Unterschrift des Empfängers) hat auch Nachteile für den Absender. Deswegen wird ja oft die Version mit Einwurf verwendet, weil der Empfänger sich da kaum gegen den Erhalt des Schreibens "wehren" kann.


schleudermaxe  17.04.2025, 19:06

Nichts ist gerichtsfest, auch ich habe täglich Post in meinem Briefkasten, die nicht für mich bestimmt ist.

Und die bekommt das Gericht, wenn es sein muss, als Beweis in Sachen verlässliche Zustellung.

Nein, man kann da gar nix fordern. Die beschriebene Versandmethode reicht hier grundsätzlich in dem Kontext. Auch einen Anspruch auf einen Anruf hat man hier nicht.

Fraglich ist halt ob dieses Einschreiben laut Sendungsverfolgung denn auch wirklich als zugestellt gilt.