Deutsche Post Brief Einschreiben (Standard) Ist die Unterschrift vom Empfaenger auch online einsehbar?
Hallo zusammen,
ich haette eine Frage zu der Sendungsverfolgung beim Brief Einschreiben der Deutschen Post. Es handelt sich um den Standard Einschreiben (Porto + 2,65e) ohne Rueckschein.
Mit der Sendungsnummer kann ich zwar sehen ob und wann der Brief zugestellt wurde. Kann ich auch online die Unterschrift des Empfaengers einsehen ?
Danke fuer eure Antworten !
2 Antworten
Nein, kannst du nicht.
Der Link betrifft Geschäftskunden und nicht Privatkunden.
Danke fuer den Hinweis !
Der Vorteil vom Einschreiben mit Rueckschein ist ja dass man die Empfaengerunterschrift in digitaler Form hat. Beim Standard Einschreiben hat man aber trotzdem den Nachweis dass der Brief beim Empfaenger zugestellt wurde.
Ich sehe irgendwie noch keinen Mehrwert vom Einschreiben mit Rueckschein. Fuer welche Faelle ist der Rueckschein besonders wichtig ?
Für gar keine. Am besten ist immer noch Einwurf-Einschreiben.
Wenn du einen Standardbrief als Einschreiben über die Deutsche Post versendest, kannst du online über die Sendungsverfolgung prüfen, ob und wann der Brief zugestellt wurde.
Bei einem Standard-Einschreiben ohne Rückschein wird jedoch i.d.R. keine Unterschrift des Empfängers digital erfasst oder online zur Verfügung gestellt.
Die Unterschrift des Empfängers wird bei dieser Versandart normalerweise nur intern von der Deutschen Post zur Bestätigung der Zustellung verwendet.
mein Reden, aber es wird ja immer dagegen kommentiert, weil man nur die Antworten hören möchte, die man erwartet...
Danke fuer deine Antwort. Ich frage mich ob Einschreiben mit Rueckschein sicherer ist als Standard Einschreiben. Der Vorteil vom Einschreiben mit Rueckschein ist ja dass man die Empfaengerunterschrift in digitaler Form hat. Beim Standard Einschreiben hat man aber trotzdem den Nachweis dass der Brief beim Empfaenger zugestellt wurde. Ich sehe irgendwie noch keinen Mehrwert vom Einschreiben mit Rueckschein
Das Einschreiben mit Rückschein bietet zusätzliche Sicherheit und Nachweisbarkeit, da man eine physische oder digitale Kopie der Unterschrift des Empfängers erhält. Dies kann besonders nützlich sein, wenn ein rechtlicher Nachweis der Zustellung erforderlich ist. Ein Standard-Einschreiben bestätigt zwar die Zustellung, bietet aber keinen Nachweis darüber, wer den Brief tatsächlich entgegengenommen hat. Der Mehrwert des Einschreibens mit Rückschein liegt also in der detaillierteren Zustellbestätigung durch die Empfängerunterschrift.
Wenn ich richtige verstehe, dokumentiert die Post auch die Empfaengerunterschrift, wenn erstmal auch nur intern. Kann man im Streitfall den detaillierteren Nachweis von der Post holen, oder ist es nicht mehr moeglich ?
Korrekt. Bei einem Standard-Einschreiben erfasst die Deutsche Post die Unterschrift des Empfängers, allerdings nur intern und nicht für den Online-Zugriff durch den Absender.
Im Falle eines Streits oder wenn ein detaillierterer Nachweis benötigt wird, kann man sich an die Deutsche Post wenden, um zu prüfen, ob und wie die Informationen zur Empfängerunterschrift bereitgestellt werden können.
Die Verfügbarkeit und Herausgabe dieser Informationen hängt von den Richtlinien und den Datenschutzbestimmungen der Deutschen Post ab.
Möglicherweise ist ein berechtigtes Interesse oder ein rechtlicher Grund erforderlich.
Vielen Dank fuer die sehr hilfreiche Informationen !
Hmm, danke fuer die Antwort. Hier wirbt die Post noch damit, dass es moeglich sein soll
dp-produktbroschuere-einschreiben-geschaeftskunden-112023.pdf (deutschepost.de)
"Schnell informiert. In der Regel können Sie bereits einen Tag nach Einlieferung den aktuellen Status Ihrer Sendung im Internet unter deutschepost.de/briefstatus abrufen. Zur Anzeige Ihres Sendungsstatus benötigen Sie lediglich die Sendungsnummer. Sollten Auslieferungsbelege mit Empfängerunterschrift oder Rückscheine zu Ihren Einschreiben vorliegen, können diese per Download bezogen werden. Dafür benötigen Sie zusätzlich die Ziel-Postleitzahl Ihres Einschreibens und ggf. Datum und Uhrzeit der Einlieferung laut Einlieferungsbeleg. "