Werden strafunmündige durch die Hintertür bestraft?
Wenn unter 14-Jährige Personen schwere Straftaten (Mord) werden sie immer in die Psychiatrie gesteckt auch wenn sie gar keine psychischen Probleme haben ist das in Deutschland sozusagen inoffiziell die Strafe durch die Hintertür?
Und auch nicht nur kurz zur Überwachung sondern Monate oder jahrelang
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Wenn unter 14-Jährige Personen schwere Straftaten (Mord) werden sie immer in die Psychiatrie gesteckt
Wo hast du denn das her, dass das die Regel wäre?
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Immer wenn ich davon lese dass eine unter 14-Jähriger jemanden ermordet dann kommt es immer dass sie in die Psychiatrie oder in irgendwelche Einrichtungen gesteckt werden. Internet
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Selbst wenn die temporär dorthin gelangen sollten: Woher willst du wissen, dass das für immer ist, wie es deine Frage suggeriert?
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Ich habe gesagt dass sie immer in die Psychiatrie gesteckt werden aber nicht für immer. Richig wäre fast immer statt immer.
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Du denkst wirklich, wer als Kind schwere Straftaten begehe, habe keine psychischen Probleme?!?
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Aber wenn ein volljähriger einen Mord begeht dann stimmt doch auch etwas psychisch mit ihm nicht
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Bei Tätern über 14 Jahren greift selbstverständlich eben das Strafrecht, wenn nicht Schuldunfähigkeit (Folge: Einweisung in die Psychiatrie) festgestellt wird.
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""Du denkst wirklich, wer als Kind schwere Straftaten begehe, habe keine psychischen Probleme?!? "
Ja wenn der täter sich mit dem opfer nicht versteht und deshalb mordet
7 Antworten
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Es gibt immer Möglichkeiten und die werden je nach Fall beinahe immer ausgeschöpft. Deswegen ist die Diskussion wegen einer etwaigen Herabsetzung der Strafmündigkeit entbehrlich, aber es ermangelt an der Kommunikation anderer Maßnahmen. Das Jugendamt schreitet durchaus auch bei kleineren Verstößen und Auffälligkeiten ein! Dabei soll nicht die "Bestrafung" im Vordergrund stehen, sondern der Versuch einen noch formbaren jungen Menschen für die Zukunft fit zu machen und bei schwereren Fällen die Allgemeinheit zu schützen.
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nun ja, wenn eine strafunmündige Person einen Mord begeht, gehe ich mit hoher, sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon aus, dass sie ein psychisches Problem hat. Da sollte schon mal dringend geklärt werden, wie es mit der Wiederholungsgefahr aussieht.
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regelmäßig werden die schon vorsichtshalber von einem psychiatrischem Sachverständigen untersucht, der stellt dann fest ob sie für ihre Tat verantwortlich sind oder nicht. Sind sie es nicht kommen sie in den Maßregelvollzug und das kann dauern, Jahre, Jahrzehnte dauern, bis keine Gefahr mehr von ihnen ausgeht oder bis sie mit den Füßen voraus den Maßregelvollzug verlassen.
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Bei Tätern über 14 Jahren greift selbstverständlich eben das Strafrecht, wenn nicht Schuldunfähigkeit (Folge: Einweisung in die Psychiatrie) festgestellt wird.
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Das ist keine Strafe "durch die Hintertür", sondern eine notwendige Erziehungsmaßnahme.
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Mit 14 ist man bereits strafmündig, und dann wird natürlich auch untersucht, ob der Straftäter voll zurechnungsfähig ist.
Das ist aber nicht das einzige, was auf Minderjährige zukommt.
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Da gibt es auch andere "Strafen", die keine sind, aber ich weiß nicht, wie oft das angewandt wird. Man kann sie nämlich ab 7 Jahren auch privatrechtlich verklagen.
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auch wenn sie gar keine psychischen Probleme haben
Wer als Kind einen Mord begeht, hat psychische Probleme. Ansonsten würde man gar nicht auf so eine Idee kommen.
Aber wenn volljähriger einen Mord begeht dann stimmt doch auch etwas psychisch mit ihm nicht