Heizung und Warmwasser in Betrieskosten,Ich muss trotzdem selber anmelden?
Hallo, Habe mein Ersten Mietvertrag unterschrieben und bin auch eingezogen, doch trotz Heizung und Warmwasser in Nebenkosten , soll ich selber über Strom Heizen…. Auf Anfrage erhielt ich die Antwort dass ich selber bezahlen muss, da es keine Zentralheizung im Haus gibt…Meine Frage wäre, ist das rechtens? Ich zahle ja Betriebskosten von 155,- bei etwa 70qm. Danke im voraus!
5 Antworten
Lass Dir doch mal von Deinem Vermieter eine beispielshafte Abrechnung des vorherigen Mieters zeigen, damit Du siehst, was alles in den Betriebskosten enthalten ist. In den Betriebskosten kann ein Vermieter alle Kosten umlegen, die er auch belegen kann. Er kann nichts erfinden, um sich zusätzlich zu bereichern.
Falls Du mit 155 € monatlich übers Jahr gesehen zu viel bezahlt hast, bekommst Du eine Rückzahlung.
Das Heiz- und Warmwasserkosten im Mietvertrag als Betriebskosten aufgelistet sind heißt noch lange nicht das das sie auch in den Kosten enthalten sind die Du an den Vermieter zahlst.
Wenn es keine Zentralheizung gibt und jede Wohnung eine eigene Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage hat ist der Mieter selbst zuständig Verträge mit entsprechenden Versorgern abzuschließen.
Ich zahle ja Betriebskosten von 155,- bei etwa 70qm.
Wasser, Abwasser, Müllentsorgung, Versicherungen, Grundsteuer, Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung ... etc. kosten auch Geld.
Das hört sich aber übel an. Da ist wohl ein geschätzter Betrag über Heizung und Warmwasser in den Nebenkosten enthalten. Der Betrag wurde vermutlich extra extremst niedrig angegeben um überhaupt einen Mieter zu finden.
Heizen und WW über Strom ist sauteuer. Da wirst du bestimmt bei deiner 1. Nebenkostenabrechnung ein Auge kriegen! Ob du mit diesen Nebenkosten klar kommst, bezweifle ich mal.
Du kannst dich beschweren, wenn in der Nebenkostenabrechnung Positionen auftauchen, die nicht geliefert wurden. 155 Euro bei 70 m2 sind nicht zuviel. Nur, wenn du für Warmwasserbereitung zahlen sollst und du das selber machst, dann ist das nicht zulässig.
Sicherheitshalber.
In vielen Mietverträgen stehen alle Betriebskostenarten drin, auch solche die gar nicht anfallen. Zum Beispiel für einen Aufzug obwohl es gar keinen gibt.
Bezahlen müßtest Du das auch wenn es eine Zentralheizung geben würde. Nur halt an den Vermieter und nicht an einen Versorger.
Ja können die so machen
Müsste ich dann nicht weniger Nebenkosten bezahlen? Danke
Nein..die Betriebskosten sind ja trotzdem da. Heißwasser? Versicherungen, Hausmeister, Strom für die Geräte,...
Ich meine warum ist das überhaupt im Mietvertrag aufgelistet ist, wenn ich es eh selber bezahlen muss?!