Wer trägt die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung?
Hallo zusammen,
ich habe einen Rechtstreit hinter mir. Hier muss ich 1/3 der Kosten tragen und 2/3 die Gegenseite.
Meine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten, allerdings habe ich 150€ Selbstbeteiligung. Muss ich die 150€ selbst zahlen oder nur 1/3 hiervon und die Gegenseite 2/3?
6 Antworten
du zahlst die volle SB, die Vers. reguliert den Schaden nur zu nem 1/3
Deine Selbstbeteiligung ist ja eine Vertragsangelegenheit zwischen dir und deiner Versicherung. Damit hat die Gegenseite nichts zu tun.
Damit reduziert sich ja deine Prämie. Du könntest ja auch eine RS-Versicherung ohne SB abschließen.
die zahlst Du komplett -- die Rechtsschutzversicherung trägt das Kostenrisiko Deines Anteils (0...100%). Und Du trägst davon den Selbstbehalt.
Die 150€ musst du zahlen, ist wie bei ner Autoversicherung mit Selbstbeteiligung.
Meist der, der sie vereinbart hat, warum auch immer.
Das Gericht kann ja nichts dafür, dass Du einen Kostenträger/Sponsor hast.