Zahnriemen gerissen nach Gebrauchtwagen Verkauf?

7 Antworten

Du müsstest nur dann die Abschleppkosten tragen, wenn bereits bei Übergabe des Autos ein Sachmangel vorlag.

Es spricht - wie andere hier bereits angedeutet haben - einiges dafür, dass bereits kein Sachmangel vorliegt. Das Auto bzw. in dem Fall der Zahnriemen muss gem. § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB nur die Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist.

Ich bin zwar kein Automobil-Experte, aber ich denke mal, dass es sich beim Zahnriemen um ein Verschleißteil handelt. Bei 20 Jahre alten Autos dürfte es normal sein, dass der Zahnriemen irgendwann einmal reißt. Diesen Punkt kann ein Gutachter in einem späteren Prozess natürlich auch anders beurteilen.

Selbst wenn ein Gutachter zu dem Ergebnis kommen würde, dass ein Mangel vorliegt, dann müsste der Käufer auch noch beweisen, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Die vielfach zitierte sechsmonatige Vermutung (§ 476 BGB) dürfte hier nach der Art des Mangels nicht greifen.

Zusammenfassend bleibt damit zu sagen, dass es zwar möglich ist, dass der Käufer gegen Dich einen Anspruch hat. Jedoch steht dieser Anspruch auf extremst wackeligen Beinen. Sollte er anwaltlich gegen Dich vorgehen macht es Sinn, sich möglichst früh auf einen Vergleich einzulassen.


Havenari  11.11.2016, 14:35

Es ist auch bei 20 Jahre alten Autos keineswegs normal, dass der Zahnriemen reißt. Dieses Bauteil muss zwingend in regelmäßigen Intervallen getauscht werden, weil bei seinem Versagen die Folgen erheblich sind. Das ist auch allgemein bekannt. Insbesondere ein Kfz-Händler muss das wissen.

Wenn der Zahnriemen nicht ordnungsgemäß gewartet wurde, liegt allein deswegen schon ein Mangel vor.

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mercedes27 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 11:12

Der Kunde ist damit knapp zwei Wochen gefahren bis es dann passierte mit dem Zahnrienem und ohne meines Wissen wurde das auto wieder zu mir gebracht und jetzt fordert der Anwalt die kauf preis summe zurück und die abschleppen kosten.

Denn Kaufpreis könnte ich zurückerstatten.

Da sich der Aufwand für die Reparatur für solch ein altes auto nicht lohnt.

Aber die abschleppen kosten das nicht, mir wurde nicht die Möglichkeit  gegenben bzw. Mir wurde  keine Frist gesetzt um  das Fahrzeug abzuschleppen.

Ist es denn richtig?

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uni1234  11.11.2016, 11:30
@mercedes27

Ich möchte hier keine Rechtsberatung im Einzelfall betreiben. Wenn Du dich ungerecht behandelt fühlst, dann solltest Du ebenfalls einen Anwalt einschalten.

Grundsätzlich dürften die Abschleppkosten aber auch Fristsetzung ersatzfähig sein. Das ist damit nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend ist - wie oben dargelegt - ob ein Mangel vorlag oder nicht.

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Der Zahnriemen ist ein Verschleißteil und stellt somit keinen Sachmangel dar. In diesem Fall bist du weder für die Reparatur noch für die Abschleppkosten in der Pflicht. Gibt dazu mehrere Urteile.


Amtsschimmel25  11.11.2016, 09:36

So ein Blödsinn. Woher nimmst du diese Weisheit. Das BGB ist hier eindeutig. Der Verkäufer ist hier gewerblicher Händler. Damit ist der Gewährleistungsausschluß nicht möglich und innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf haftet er für alles, sofern er nicht nachweisen kann, dass dieser Mangel nicht schon vor dem Kauf bestanden hat und der Käufer davon wusste. Nach 6 Monaten tritt die sog. Beweislastumkehr ein und der Käufer muss nachweisen dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. Es ist dabei unerheblich, ob es ein Verschleißteil ist oder nicht.

Der Händler haftet also innerhalb von 6 Monaten uneingeschränkt für den Schaden und die daraus entstehenden Folgeschäden wie z.B. Abschleppkosten, Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall usw.

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franneck1989  11.11.2016, 09:39
@Amtsschimmel25

So ein Blödsinn. Woher nimmst du diese Weisheit. Das BGB ist hier eindeutig

So eindeutig ist das nicht. Nicht alles was kaputt ist, ist auch gleich ein Sachmangel. Siehe §434 (1) Nr 2.

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Amtsschimmel25  11.11.2016, 09:51
@franneck1989

Das habe ich auch nicht behauptet, aber der Verkäufer muß den Beweis erbringen, das die Ursache für den Defekt nicht schon beim Kauf vorlag. Dies dürfte in der Regel nahezu unmöglich sein.

Um eine Partei nicht übermäßig zu übervorteilen, hat der Gesetzgeber daher nach 6 Monaten die Beweislastumkehr eingeführt, die den Verkäufer dahingehend entlastet, dass der Käufer den Nachweis des Mangels erbringen muß.

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franneck1989  11.11.2016, 09:58
@Amtsschimmel25

Das habe ich auch nicht behauptet, aber der Verkäufer muß den Beweis
erbringen, das die Ursache für den Defekt nicht schon beim Kauf vorlag.
Dies dürfte in der Regel nahezu unmöglich sein. 

Sollte es sich aber gar nicht um einen Sachmangel, sondern um üblichen Verschleiß handeln, ist dieser Beweis hinfällig. Ob das zutreffend ist, muss letztlich ein Gericht entscheiden.

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Amtsschimmel25  11.11.2016, 10:03
@franneck1989

PS: Der 434 (1) Nr. 2 bezieht sich auf Abnutzungen die die Funktion nicht behindern oder einschränken und üblich für das Alter und die Nutzung der Sache sind. z.B. Die Bremssteine sind dennoch Mangelfrei, wenn dass Auto beim Kauf mit diesen Bremsteinen schon 100000 km Laufleistung hat und diese daher an der Verschleißgrenze sind.

Beim Zahnriemen ist das Tendenziell schwieriger. Weiß der Käufer beim Kauf, dass dieser nah am Wechselintervall ist und weist dieser bereits Abnutzungserscheinungen auf hat er Pech, Wird dies aber beim Kauf vom Verkäufer nicht erwähnt, ist es dem Käufer schon deswegen nicht anzulasten wenn er Innerhalb des Wechselinterwalles reißt, weil dem Käufer die notwendig Fachkenntnis nicht unterstellt werden kann. Daher auch die zwingende Beweisführung der Mängelfreiheit durch den Verkäufer im ersten Halbjahr.

Ein schlauer Verkäufer sichert sich im Kaufvertrag mit entsprechenden Hinweisen ab. 

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Amtsschimmel25  11.11.2016, 10:07
@franneck1989

Grundsätzlich völlig richtig. Den Beweis, ob es ein üblicher Verschleiß ist oder ein Sachmangel, muß aber der Verkäufer erbringen. Diese Problematik des Versuchs, sich mit dieser Argumentation um die Gewährleistung zu drücken, sind die häufigsten Gründe für Klagen.

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franneck1989  11.11.2016, 10:09
@Amtsschimmel25

Wird dies aber beim Kauf vom Verkäufer nicht erwähnt, ist es dem Käufer
schon deswegen nicht anzulasten wenn er Innerhalb des Wechselinterwalles
reißt, weil dem Käufer die notwendig Fachkenntnis nicht unterstellt
werden kann.

So sehe ich das auch und habe das auch unten so aufgeführt in einem Kommentar. Bei einem Riss innerhalb des Wechselintervalls tendiere ich auch zu einem Sachmangel.

Für mich ist aber in der Verantwortung des Käufers, die Einhaltung der Intervalle zu überprüfen, wenn nichts dahingehend vom Verkäufer zugesichert wurde (z.B. "scheckheftgepflegt"). Überprüft er das nicht und kauft ein Auto bei dem der Riemen überfällig ist, ist das für mich kein Sachmangel da der Zustand erwartbar war, der Beschreibung entspricht und der Käufer fahrlässig agiert wenn er das Einhalten der Intervalle nicht prüft.

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Amtsschimmel25  11.11.2016, 10:37
@franneck1989

völlig richtig, da gehen wir konform, wobei das in der heutigen Zeit mit den flexiblen Wechselintervallen und Sichtkontrollen immer schwieriger wird. Bsp. Golf ab 120000 km Sichtkontrolle aber erst bei 180000 zwingender Wechsel. Wer haftet bei 120000 bis 180000 km wenn regelmäßig kontrolliert wird?  

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Havenari  11.11.2016, 14:45
@franneck1989

"Üblicher Verschleiß" kann aber beim Zahnriemen nicht das Versagen des Bauteils umfassen. Es gibt andere Verschleißteile, die man problemlos bis zur Versagensgrenze einsetzen kann - da kann man von "üblichem Verschleiß" reden, wenn sie nach ein paar Tagen über den Jordan gehen.

Da ein Versagen des Zahnriemens aber praktisch zwangsläufig einen kapitalen Motorschaden zur Folge hat, müssen hier andere Regeln beachtet werden. Der Zahnriemen ist zwingend regelmäßig zu tauschen, sonst Mangel. Und wenn er vor Erreichen des  Wechselintervalls versagt -> auch Mangel.

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franneck1989  11.11.2016, 09:29

Auch Verschleißteile können Sachmängel aufweisen

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Das ist richtig. Als Händler kannst du die Gewährleistung nicht ausschließen. Damit haftest du in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf uneingeschränkt für alle Sachmängel am Auto, sofern diese dem Käufer beim kauf nicht bekannt waren. Kannst du nachweisen, dass dieser Mangel, hier der Zahnriemen, ursächlich erst nach dem Kauf schaden genommen hat und nicht bereit vorgeschädigt war, haftest du natürlich nicht. Nach 6 Monaten muss der Käufer im Rahmen der Beweislastumkehr dir beweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf bestand bzw. ein Umstand vorlag, der Ursächlich für diesen Schaden war.

 


AalFred2  11.11.2016, 13:15

Ich zweifle grundsätzlich an, dass ein gerissener Zahnriemen bei einem 20 Jahre alten Auto ein Sachmangel ist.

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Havenari  11.11.2016, 14:32
@AalFred2

Das dürfte wohl eher vom Alter des Zahnriemens abhängen als von dem des Autos. Bzw. auch nicht: wenn er relativ neu war, dann ist er gerissen, weil er mangelhaft war. Wenn der ZR 20 Jahre auf dem Buckel hatte, war er schon allein deshalb mangelhaft.

Fazit: Ich erachte einen reißenden ZR bei Autos jeden Alters als Mangel. Bei einem ordnungsgemäß gewarteten Fahrzeug reißt der ZR einfach nicht.

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Der Riss eines Zahnriemens ist kein Sachmangel und daher muss ein Händler dafür auch nicht grade stehen. Der Zahnriemen ist eben ein Verschleißteil, das kann passieren. Zu solchen Fällen gibt es auch schon einige Gerichtliche Urteile die zugunsten des Händlers ausfielen. Einfach mal googlen.

Man müsste dir eine arglistige Täuschung nachweisen können, was in so einem Fall aber so gut wie unmöglich ist.


mercedes27 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 09:58

Steuerkette NICHT ERWÄHNT WURDE!! ^^

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mercedes27 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 09:58

Das Fahrzeug ist 20 Jahre alt und 120 tkm gelaufen an dem Fahrzeug wurden Mängel beseitig die man sah und frischen TÜV hattet er auch erhalten ohne Beanstandungen

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franneck1989  11.11.2016, 10:04
@mercedes27

Für mich kommt es darauf an, ob der Zahnriemen nachweisbar in den letzten Jahren gewechselt wurde oder ob er schlicht aufgrund des Alters gerissen ist.

Beim ersten Fall wäre es womöglich ein Sachmangel, beim zweiten wäre es schlicht und ergreifend alterstypischer Verschleiß, der zu Lasten des Käufers geht.

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CaptnCaptn  11.11.2016, 10:04
@mercedes27

Wenn so viel gerichtet wurde: Warum ist dann nicht aufgefallen das der Wagen einen Zahnriemen hat? Warum wurde der nicht angeschaut? Tut mir leid, aber so wie das ganze hier geschildert wird hast du keine Chance "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

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mercedes27 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 09:56

Im Kaufvertrag wurde nichts fest Gehalt wie z.b steuerkette oder Zahnrienem eine Angabe für ein lückenloses scheckheft wurde auch nicht fest Gehalt auch nicht erwähnt da es ein 20 Jahre altes Fahrzeug ist und die verkauf Summer unter 1000€ war.

Angeblich gibt es Zeugen

Der das Fahrzeug erwerbt hat hatte ein Dolmetscher dabei und die Lebens Gefährtin.

Allerdings habe ich selber ein Zeuge der dabei war das sowas wie steuerkette erwähnt wurde

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CaptnCaptn  11.11.2016, 10:01
@mercedes27

Angeblich gibt es Zeugen

hatte ein Dolmetscher dabei und die Lebens Gefährtin.

 

Dann gibt es nicht nur "angeblich" Zeugen sondern ganz sicher, den Dolmetscher und die Partnerin. Du hast auch einen Zeuge das ist nicht schlecht, was sagt der denn zu der Sache? Kann er sich erinnern was du gesagt hast? Problem ist eben das der Käufer 2 Zeugen hat und du "nur" einen. Wenn dieser auch noch für dich arbeitet kann es natürlich sein das man ihm nicht glaubt....

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mercedes27 
Beitragsersteller
 11.11.2016, 09:33

Es heißt das ich angeblich gesagt habe das das Fahrzeug eine steuerkette hast was ich aber nicht gesagt habe da ich es selber nicht wusste

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franneck1989  11.11.2016, 09:36
@mercedes27

Gib mal mehr Details. Was steht konkret im Kaufvertrag bzw. im Angebot? Welche Zusicherungen wurden gemacht (z.B. "scheckheftgepflegt")? Welche Laufleistung?

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CaptnCaptn  11.11.2016, 09:38
@mercedes27

Gibt es Zeugen dafür, dass du so was gesagt hast?

 

da ich es selber nicht wusste

 

Tut mir leid aber: Ein Händler der nicht weiß ob das Fahrzeug, dass er verkauft, einen Zahnriemen oder eine Steuerkette hat? Das könnte tatsächlich schwierig vor einem Gericht werden, als Händler sollte man wissen was man verkauft.

Was steht denn im Kaufvertrag?

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In welchem Zustand wurde das Auto verkauft? Wurden die Wechselintervalle eingehalten?