Wer muss eine Tote Taube vom Balkondach entfernen?
Hallo,
auf meinem Balkondach liegt eine tote Taube.
Ich wohne im obersten Geschoss weshalb für mich die Gefahr zu groß ist auf das Balkondach zu steigen.
Deshalb stellt sich mir die Frage:
1. Wer ist für die Entfernung des toten Tieres verantwortlich?
2. Wer ist für die Reinigung des Balkondaches verantwortlich? (Durch Taubenplage ist das Dach komplett voll mit Taubenkot).
Mit freundlichen Grüßen
Oxevia
7 Antworten
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass eine Taubenplage eher Angelegenheit des Vermieters ist, da sie das ganze Haus betrifft. An deiner Stelle würde ich mich mal bei den anderen Mietern erkundigen, ob die denn ähnliche Probleme haben und ihr ggf. gemeinsam den Vermieter kontaktieren wollt.
Hausverwaltung ansprechen . Die schicken in der Regel jemanden.
der Vermieter
Das habe ich bereits aber bin nicht fündig geworden.
Dein Haus oder bist du Mieter?
Der Besitzer des Hauses.
Ist dies eine Bauchgefühl oder Tatsache? Wenn Tatsache dann bitte mit entsprechendem Nachweis (Gesetzestext, Urteil,...)
Irrtum! Der Besitzer ist nicht zwangsläufig der Eigentümer. Ist das Haus vermietet, ist der Mieter Besitzer, aber der Vermieter bleibt nach wie vor Eigentümer. Das ist doch schon seit über 100 Jahren bei uns so im BGB geregelt.
Haben Sie Quellen?