Wer muss eine Tote Taube vom Balkondach entfernen?

7 Antworten

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass eine Taubenplage eher Angelegenheit des Vermieters ist, da sie das ganze Haus betrifft. An deiner Stelle würde ich mich mal bei den anderen Mietern erkundigen, ob die denn ähnliche Probleme haben und ihr ggf. gemeinsam den Vermieter kontaktieren wollt.

Hausverwaltung ansprechen . Die schicken in der Regel jemanden.

der Vermieter


Oxevia 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 16:38

Haben Sie Quellen?

Goodnight  04.12.2019, 16:42
@Oxevia

Die darfst du selber suchen, beim Mieterverband zum Beispiel, oder einem Anwalt. Alles was der Mieter nicht einfach selbst bewerkstelligen kann ist Sache des Vermieters. Mieter dürfen gar nicht aufs Dach steigen.

Oxevia 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 18:44
@Goodnight

Das habe ich bereits aber bin nicht fündig geworden.

Dein Haus oder bist du Mieter?


Oxevia 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 16:37

Mieter

Repwf  04.12.2019, 16:59
@Oxevia

Dann informier den Vermieter, der ist zuständig

Der Besitzer des Hauses.


Oxevia 
Beitragsersteller
 04.12.2019, 16:39

Ist dies eine Bauchgefühl oder Tatsache? Wenn Tatsache dann bitte mit entsprechendem Nachweis (Gesetzestext, Urteil,...)

Luftkutscher  04.12.2019, 16:26

Nein, das ist Sache des Eigentümers

Luftkutscher  04.12.2019, 19:01
@Vogtlandrapper

Irrtum! Der Besitzer ist nicht zwangsläufig der Eigentümer. Ist das Haus vermietet, ist der Mieter Besitzer, aber der Vermieter bleibt nach wie vor Eigentümer. Das ist doch schon seit über 100 Jahren bei uns so im BGB geregelt.