Wer entscheidet ob ein Ministerpräsident gewählt ist?
Wer entscheidet ob ein Ministerpräsident gewählt ist oder nicht? Was passiert im unten genannten Fall?
Nach Art. 70 der Thüringer Verfassung ist im dritten Wahlgang gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Unklar ist, was passiert, wenn nur ein Kandidat vorgeschlagen ist: ob die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, also mehr Ja- als Nein-Stimmen, erforderlich sind oder ob nur die für den Kandidaten abgegebenen Stimmen (also nur die Ja-Stimmen) zählen. Kann ein Ministerpräsident mit einer einzigen Ja-Stimme gewählt werden, während alle anderen mit Nein stimmen oder sich enthalten? Diese Unklarheiten sollten aufgelöst werden, bevor es nach der Thüringen-Wahl im September zum Ernstfall kommt. Sonst droht direkt eine Verfassungskrise, wenn niemand sicher weiß, ob der Ministerpräsident wirksam gewählt wurde.
Ich meine im 3. WAHLGANG!
3 Antworten
"(3) Der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der
Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer
Abstimmung gewählt. Erhält im ersten Wahlgang
niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang
statt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht
zustande, so ist gewählt, wer in einem wer in einem weiteren Wahlgang
die meisten Stimmen erhält."
Mehrheit seiner Mitglieder >> zunächst muss die Zustimmung über 50% liegen, dann im 2. Wahlgang reicht die relative Mehrheit.
Eine einzige Ja-Stimme reicht also NICHT.
Da gibt es keine aufzulösende Unklarheit.
wer in einem wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält."
Also reicht eine Stimme, im dritten Wahlgang ist nicht mehr das Kriterium der Mehrheit der Mitglieder, sondern die meisten Stimmen und wenn nur ein Kandidat mit einer Stimme gewählt wird hat er ja die meisten abgegebenen Stimmen, wie viele Mitglieder der Landtag hat steht da nicht mehr zur Debatte. Das nennt man dann einfache Mehrheit.
Kann ein Ministerpräsident mit einer einzigen Ja-Stimme gewählt werden, während alle anderen mit Nein stimmen oder sich enthalten?
Soviel ich weiß geht das. Es gibt bei der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen keine Ja-, Nein oder Enthaltungsstimmen. Die abgegebenen Stimmen beziehen sich auf den Kandidaten. Also wenn zum Beispiel nur ein Kandidat sich zur Wahl stellt und von einer Person gewählt wird, dann ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen 1 und somit ist er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Das gilt aber nur im 3. Wahlgang.
Doch damit ist eindeutig geregelt, wer im 3. Wahlgang Ministerpräsident wird, der Kandidat mit den meisten Stimmen. Wen bloß ein Kandidat antritt dann reicht schon eine Stimme und wenn mehrere Kandidaten (egal wie viele Kandidaten) antreten brauch ein Kandidat mindestens 2 Stimmen. Ein Beispiel: Im 3. Wahlgang sind 10 Kandidaten angetreten. 9 Kandidaten bekommen je eine Stimme und einer 2 Stimmen. Jetzt muss ich mich etwas korrigieren, es zählen nicht die Anzahl (Mehrheit der Stimmen) sondern nur die meisten Stimmen. Also hat der Kandidat mit den 2 Stimmen die meisten Stimmen nämlich 2 und wäre zum MP gewählt.
Auch wenn der Kandidat nur eine Stimme erhält, hat er die Mehrheit erhalten.
Warum wird dann im 3.Gang überhaupt gewählt, wenn ja vorher feststeht, daß der einzige Kandidat gewinnt (mit der einzigen, nämlich seiner eigenen Stimme)?