Muss die Polizei zu jedem Vorfall einen Bericht schreiben?
Wenn ich jetzt die Polizei als Zeuge brauch und nicht den Namen weiß, wie kann ich die Personen heraus finden? Die müssen doch dann zu meinem Vorfall noch einen Bericht geschrieben haben oder?
Es geht darum das mir eine Mieterin die Tür eingetretten hat und nun meint , ich hätte die Tür eingetreten, die Polizei habe ich gerufen , brauch diese aber ggf vor Gericht als Zeugen.
4 Antworten
Steht in der Anzeige drin, akteneinsicht über Anwalt.
Aber die werden eigentlich sowieso vorgeladen vom Richter.
Hast Du eine Anzeige gemacht?
Dann solltest Du auch ein Aktenzeichen/Tagebuch-Nr. haben.
Nebenbei sind die Polizisten keine Zeugen. Die haben schließlich nur das Ergebnis gesehen, nicht den Hergang.
war die Polizei bei dem Vorfall denn dabei, also als die Tür eingetreten wurde?? Nur dann kämen sie ja als Zeuge in Betracht.
Wenn sie die Sache lediglich später aufgenommen haben, sind sie keine Zeugen!
Ein Bericht wird grds. bei allen Einsätzen geschrieben!
Ein Bericht wird geschrieben, das ist klar. Polizisten werden ausserordentlich oft als Zeugen gehört - meistens können sie sich an den Vorfall nicht mehr erinnern, der müsste schon sehr aussergewöhnlich gewesen sein. Im Bericht sollte festgehalten sein, wer der "Aufforderer" gewesen ist. Mehr braucht es ja nicht.