Wer alles von euch wußte, daß folgender Spruch verboten ist?
Der Spruch: "Alles für Doberlug-Kirchhain!"
(Der Ort natürlich verändert, denn den richtigen Begriff zu nennen, ist eine große Straftat. Ich möchte keine 13000 € zahlen müssen.)
Also, wer kannte es? Ich denke, Linken, Antifa und großen Teilen der Zivilgesellschaft ist dieser Umstand bekannt gewesen, weil diese sich generell in der Welt gut auskennen.
Aber andere?
"Der Ort natürlich verändert" - meinst du Deutschland?
Ich sage lieber jetzt nichts und hoffe auf Dein Verständnis.....
8 Antworten
Ob es strafbar ist oder nicht, hängt immer vom Kontext ab. Wenn ich Björn Höckes Aussage „Alles für Deutschland” zitiere, mache ich mir diese nicht zu eigen. Dasselbe gilt für sonstige Begriffe und Aussagen, die aus der NS-Zeit stammen. Es hängt immer vom Kontext ab und man nicht gleich Panik vor allem haben sollte.
Nimm sowas nicht auf die leichte Schulter. Du kennst sicher " Der Schoß ist...." usw.usw.
Es ist eben keine Straftat wenn ich hier oder in einem Artikel über das Höcke-Urteil die SA-Losung: "Alles für Deutschland" schreibe.
Es kommt auf den Kontext an in der diese verwendet wird. Und Höcke hat bewusst mit der Überschreitung dieser Grenze gespielt und die Parole genau auf die verbotene Art benutzt: Nämlich in Wahlkampfreden vor einer Menschenmenge.
In einem Geschichtsbuch darf man auch die Losung der SS: "Meine Ehre heißt Treue" straflos schreiben. Hier in dieser Antwort ist das ebenfalls keine Straftat.
Ich darf mich aber nicht auf den Marktplatz stellen, eine rechtsradikale Rede halten und das zum Schluss rufen, oder die Zuhörer dazu anstacheln das zu machen.
Er ist nicht verboten, lediglich mit dem Politischen Hintergrund des Herrn Höcke, seiner Vorbildung und seiner Intention ist er verboten.
Andere (auch prominente) haben den gleichen Spruch in anderen Zusammenhang und anderer Intention genutzt und wurden strafrechtlich nicht belangt.
Ich weiss das erst, seit in den Medien über den Prozess gegen den Höcke wegen diesem Spruch berichtet wurde. Vorher wusste ich das nicht.
Andere dürfen den Spruch nutzen, es kommt halt darauf an in welchem Kontext und mit welchen Hintergrundwissen man diesen benutzt.
Alles für Doberlug-Kirchhain!"
Ist nicht strafbar, das wußte sich auch schon vorher.
Der Höcke Spruch sollte einem Geschichtslehrer bekannt sein. Ob er strafbar ist, hängt vom Kontext und der Intention ab.
Höcke spielt oft mit der Doppeldeutigkeit und wagt ganz bewußt Grenzverletzungen, wie man auch an dem Beispiel des "Denkmals der Schande" sehen kann.
Und wie wir wissen, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
Richtig. Es genügt, daß das deutsche Gericht in Fällen rechter Delinquenten der Meinung ist, der Delinquent hätte das getan haben können, wofür man gerade keinen Beweis hat.
Warum, er hat es ja getan. Und nicht zum ersten Mal. Es geht darum, ob Unkenntnis eines Paragraphen vor Strafe schützt.
Und als Geschichtslehrer und Politiker ist seine Ausrede erst Recht unglaubwürdig.
Eben. Wir können nicht beweisen, ob er es wußte oder nicht. Also, da es Höcke ist, nehmen wir an, er wußte es. Das ist ordentliche und ehrliche deutsche Justiz - ohne Ansehen der Person.
Ich finde, die Entscheidung des Gerichtes, daß es gewesen sein könnte, daß Höcke den Spruch gekannt habe, als konform mit aktuellem deutschen Recht.