Hallo
Momentan beziehe ich Leistungen nach SGB II, wohne noch bei meinen Eltern aber habe Anfang des nächsten Jahres vor auszuziehen.
Nun frage ich mich, für was ich alles ein Recht auf Kostenübernahme bei Erstausstattung der ersten eigenen Wohnung haben könnte bzw. bis zu welchem finanziellen Grad. Ich habe noch keine Wohnung gesucht oder was in Aussicht, und wollte es nur mal theoretisch wissen.
Ich würde mich z. b. mit diversen Haushalts bzw. Küchengeräten eindecken wollen, darunter eine Heißluftfritteuse, Minibackofen, Minikühlschrank und Minigefrierschrank. Als Single brauche ich da keine größeren Varianten die letztlich auch mehr Energie und Strom verbrauchen würden.
Wie sieht es aus mit Möbel? Z. b. Sofa, Bett, Kleiderschrank, Bücherregal,..
Sonstiges wie Teppiche, Besteck, Badezimmermobiliar, Duschkopf, etc.
Gibt es dafür vorgefertigte Anträge, die ich einfach einreichen kann oder müssen noch extra Gesprächstermine ausgemacht werden, um meinen schon vorhandenen Besitz den ich eventuell mitnehmen kann zu prüfen etc.? Frage nur so spezifisch, weil ich sowas gerne immer schon im Vorraus wissen würde, gerade was die Ämter betrifft.