Wenn man einen gesetzlichen Betreuer mit Vermögenssorge hat, darf man einen teuren Fernseher oder PC kaufen?

Singuli  06.05.2024, 17:16

Liegt ein Einwilligungsvorbehalt vor?

JungerKind 
Fragesteller
 06.05.2024, 17:16

Steht bei mir nicht drinne bei den gesetzlichen Betreuer

4 Antworten

Wenn ich deine Fragen der letzten Stunden revue passieren lasse, wird mir allmählich klar, weshalb du einen gesetzlichen Betreuer mit Aufenthaltsrecht und zur Vermögenssorge hast. Das Geld muss man erst einmal haben, bevor man es ausgeben kann.

Und nein, ohne den bestallten Betreuer kannst du so etwas nicht machen. Würdest du es trotzdem tun, bekommst du Ärger.


JungerKind 
Fragesteller
 06.05.2024, 17:13

Warum werde ich dafür Ärger bekommen? Wie wird der Ärger aussehen?

Bekomme ich auch Ärger wenn ich 19 Jahre alt bin? Weil zu mir hat jemand gesagt, dass mit mir darf keiner schimpfen und dass ich keinen Ärger bekomme, weil ich schon volljährig bin. Stimmt das?

Und warum kann ich es ohne den Betreuer es nicht machen?

Also kann ich wenn ich einen gesetzlichen Betreuer habe keinen Computer kaufen können wenn er das nicht möchte?

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Eckengucker  06.05.2024, 17:16
@JungerKind

Du hast das Geld nicht. Du kannst nicht etwas kaufen, wenn du das Geld dafür nicht hast.

Wenn du es trotzdem tust könntest du einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllen, da du jetzt schon weißt, dass du es nicht bezahlen kannst.

Abgesehen davon, dass der Betreuer den Vertrag rückgängig macht und bei mehrfachem Vorkommen dieser Art geeignete Schritte zur Vermeidung einleiten wird.....

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JungerKind 
Fragesteller
 06.05.2024, 17:24
@Eckengucker

Und wenn man einen gesetzlichen Betreuer mit Vermögenssorge hat, darf er dann den Vertrag bzw Kaufvertrag rückgängig machen?

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Singuli  06.05.2024, 17:20

Man ist durch eine Betreuung nicht entmündigt. Und ein Einwilligungsvorbehalt liegt ja scheinbar auch nicht vor

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Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Betreuungsrecht.

Der Wunsch und der Wille der betreuten Person soll stärker als bisher im Vordergrund stehen. Die wichtigste Aufgabe der rechtlichen Betreuung: Der betreute Mensch soll so selbstbestimmt wie möglich leben. Dabei soll er unterstützt werden. Ein Betreuer oder eine Betreuerin übernehmen nur bestimmte Aufgaben und Entscheidungen. Für welche Bereiche eine rechtliche Betreuung zuständig ist, entscheidet das Betreuungsgericht.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/recht-gesetz/aufgaben-der-rechtlichen-betreuung

Wenn das Betreuungsgericht als Aufgabenbereich die Unterstützung in Vermögensangelegenheiten bestimmt hat, kann dies unterschiedliche Gründe haben.

Kann ein gesetzlicher Betreuer mit den Aufgabenkreis mit Vermögenssorge den Betreuten verbieten einen teuren Fernseher oder Computer welches über 2000 Euro kostet zu kaufen? Wenn ja, warum?

Und muss dafür der gesetzlicher Betreuer den Kaufvertrag erlauben und zustimmen und es unterschreiben?

Betreuung heißt nicht Vormundschaft!

Darf er das auch verbieten, wenn der Betreute das Geld dafür aparrt?

Dafür sehe ich keinen Grund der eine Untersagung durch den Betreuer rechtfertigen würde.

Was passiert, wenn der Betreute sich trotzdem einen sehr teuren Fernseher oder Computer kauft welches über 2000 Euro kostet?

In diesem Fall kann der Betreute uneingeschränkt über den an gesparten Betrag verfügen.

Die Ausgaben für einen neuen Fernseher oder Computers ist nachvollziehbar und mit 2000,- EUR auch nicht utopisch.

Es gibt bestimmt Fernseher und Rechner, die billiger sind. Allerdings gibt es kein Gesetz, dass wonach der Betreute verpflichtet ist, sich stets nur das Billigste anzuschaffen.

Meine persönliche Meinung ist:

Unter den beschriebenen Umständen gibt es keinen Grund dem Betreuten die Anschaffung eines Fernsehers oder Computers zu untersagen.

Der Betreuer muss seine Entscheidung zudem begründen. Warum der Betreute nicht über sein Spar-Guthaben verfügen sollte lässt sich nur schwer erklären.

In letzter Konsequenz kann der Betreute einer Entscheidung des Betreuers auch widersprechen und sich an das Betreuungsgericht wenden.

Solange kein Einwilligungsvorbehalt schriftlich dokumentiert wurde, darf ein Betreuer nicht über deine Geldmittel oder Anschaffungen bestimmen. Dazu kommt, dass ein Betreuer deutlich bei Gericht vermerken muss bzw. in seiner Jahresabrechnung, welche Geschäfte im betreuungsrechtlichen Sinne unternommen wurden.

Wenn man das Geld hat, dann ja, wenn nicht, dann nicht..