Wenn ich zu meinem Vater ziehe kann der dann Maßnahmen beenden?
Ich bin aktuell in einer Wohngruppe. Wenn ich zu meinem Vater ziehen kann, kann der dann andere Maßnahmen wie einen schulbegleiter wieder abbestellen? Das geht ja auch über das Jugendamt und dann bestimmt ja kein Heim mehr über mich.
Wer ist dein Vormund?
Ich habe kein
Wenn du keinen Vormund mehr hast, musst du ja schon volljährig sein. Hast du eine gesetzliche Betreuung?
Nein. Ich bin auch nicht volljährig.
2 Antworten
Bestimmen tut nicht derjenige, bei dem du wohnst, sondern derjenige, der das Sorgerecht hat.
Damit meine ich die Sache mit dem Schulbegleiter. Wenn du bei deinem Vater wohnst, aber das Sorgerecht jemand anderes hat, zum Beispiel das Jugendamt, dann entscheidet das Jugendamt über den Schulbegleiter. Wenn dein Vater das Sorgerecht hat, dann entscheidet er. Ist es nun besser zu verstehen, was ich meine?
Ich hab dich verstanden aber das stimmt halt nicht.
Mein Vater hat das Sorgerecht und tzd habe ich ein schulbegleiter und der findet das nicht gut
Dein Vater wird den Schulbegleiter ja beantragt haben, sofern er die gesetzliche Betreuung bzw. in deinem Fall wahrscheinlich noch den Vermund, nicht an eine andere Person abgegeben hat. Warum sollte er beantragte Maßnahmen dann zurücknehmen, nur weil du zu ihm zurück ziehst?
Zumal es sehr wahrscheinlich einen Grund hat, warum du aktuell eben nicht bei deinem Vater wohnst und warum du eine Schulbegleitung hast. Beides ist ja nicht einfach so passiert (für die Schulbegleitung wird sogar ein ärztliches Attest benötigt, welches nicht mal eben so ausgestellt wird!). Erstmal muss klar sein, dass dein Vater dich zu Hause versorgen kann und du auch ohne Schulbegleitung in der Schule klar kommst.
Mein Vater kann mich versorgen und findet das mit dem schulbegleiter auch nicht in Ordnung
Und warum bist du dann in einer Wohneinrichtung? Da bist du nicht einfach so hinbekommen! Das wird einen Grund haben, warum du da bist und diesen Grund musst du erstmal rausfinden? Sollst du selbstständiger werden? War dein Vater mit dir überfordert? Entspricht die Wohnung nicht den Bedürfnissen, die du benötigst? Brauchst du Pflege, die dort nicht bewerkstelligt werden kann?
Es gibt ein Grund aber das hat nichts mit dem zu tun was du geschrieben hast. Theoretisch kann ich jeder zeit wieder zurück zu meinem Vater gehen
Okay, trotzdem hat es auch einen Grund, dass du einen Schulbetreuer hast. Der muss mit ärztlichem Attest vom Vormund beantragt werden. Wenn du den Schulbetreuer nicht mehr möchtest, musst du also mit deinem Vormund sprechen und hoffen, dass er dir glaubt, dass du alleine in der Schule klar kommst.
Und komm mir nicht mit "Ich habe aber keinen Vormund". So lange du minderjährig bist, hast du einen! Ob nun dein Vater, Großeltern, andere Personen oder zur Nor das Jugendamt - irgendwer wirdxein Vormund sein!
Und komm mir nicht mit "Ich habe aber keinen Vormund". So lange du minderjährig bist, hast du einen! Ob nun dein Vater, Großeltern, andere Personen oder zur Nor das Jugendamt - irgendwer wirdxein Vormund sein!
Nö!
Darf ich fragen, wie alt du bist? Wenn du weder Vormund noch gesetzliche Betreuubg hast, dann musst du dich selber darum kümmern, dass der Schulbetreuer aufhört. Dann am besten mal zu dem Arzt gehen, der das ärztliche Attest zur Beantragung ausgestellt hat und den fragen, aus welchem Grund und für wen (Wenn du es nicht selbst warst) er das Attest ausgestellt hat.
Es gab nie ein Attest. Das läuft über das Jugendamt
Tja, dann kann ich dir auch nicht weiterhelfen. Dann musst du mal zum zuständigen Jugendamt und dort nachfragen, wie der Schulbegleiter abgesetzt werden kann. Die werden aber mit dem Vormund reden wollen, denn der hat den Schulbegleiter jabeantragt.
Was kapierst du daran nicht das ich kein Vormund habe?
Weil das rein rechtlich nicht möglich ist, solange du minderjährig bist! Wie alt bist du?
Das stimmt nicht