Wenn ich zu meinem Vater ziehe kann der dann Maßnahmen beenden?

hermanngustav  04.10.2021, 19:20

Wer ist dein Vormund?

Phonograph 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 20:39

Ich habe kein

Selkiade  05.10.2021, 12:48

Wenn du keinen Vormund mehr hast, musst du ja schon volljährig sein. Hast du eine gesetzliche Betreuung?

Phonograph 
Beitragsersteller
 05.10.2021, 21:40

Nein. Ich bin auch nicht volljährig.

2 Antworten

Bestimmen tut nicht derjenige, bei dem du wohnst, sondern derjenige, der das Sorgerecht hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Rettungssanitäter

Phonograph 
Beitragsersteller
 03.10.2021, 19:38

Das stimmt nicht

Klausmueller587  03.10.2021, 19:47
@Phonograph

Damit meine ich die Sache mit dem Schulbegleiter. Wenn du bei deinem Vater wohnst, aber das Sorgerecht jemand anderes hat, zum Beispiel das Jugendamt, dann entscheidet das Jugendamt über den Schulbegleiter. Wenn dein Vater das Sorgerecht hat, dann entscheidet er. Ist es nun besser zu verstehen, was ich meine?

Phonograph 
Beitragsersteller
 03.10.2021, 19:48
@Klausmueller587

Ich hab dich verstanden aber das stimmt halt nicht.

Mein Vater hat das Sorgerecht und tzd habe ich ein schulbegleiter und der findet das nicht gut

Dein Vater wird den Schulbegleiter ja beantragt haben, sofern er die gesetzliche Betreuung bzw. in deinem Fall wahrscheinlich noch den Vermund, nicht an eine andere Person abgegeben hat. Warum sollte er beantragte Maßnahmen dann zurücknehmen, nur weil du zu ihm zurück ziehst?

Zumal es sehr wahrscheinlich einen Grund hat, warum du aktuell eben nicht bei deinem Vater wohnst und warum du eine Schulbegleitung hast. Beides ist ja nicht einfach so passiert (für die Schulbegleitung wird sogar ein ärztliches Attest benötigt, welches nicht mal eben so ausgestellt wird!). Erstmal muss klar sein, dass dein Vater dich zu Hause versorgen kann und du auch ohne Schulbegleitung in der Schule klar kommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Phonograph 
Beitragsersteller
 04.10.2021, 20:40

Mein Vater kann mich versorgen und findet das mit dem schulbegleiter auch nicht in Ordnung

Selkiade  05.10.2021, 12:53
@Phonograph

Und warum bist du dann in einer Wohneinrichtung? Da bist du nicht einfach so hinbekommen! Das wird einen Grund haben, warum du da bist und diesen Grund musst du erstmal rausfinden? Sollst du selbstständiger werden? War dein Vater mit dir überfordert? Entspricht die Wohnung nicht den Bedürfnissen, die du benötigst? Brauchst du Pflege, die dort nicht bewerkstelligt werden kann?

Phonograph 
Beitragsersteller
 05.10.2021, 21:41
@Selkiade

Es gibt ein Grund aber das hat nichts mit dem zu tun was du geschrieben hast. Theoretisch kann ich jeder zeit wieder zurück zu meinem Vater gehen

Selkiade  06.10.2021, 09:35
@Phonograph

Okay, trotzdem hat es auch einen Grund, dass du einen Schulbetreuer hast. Der muss mit ärztlichem Attest vom Vormund beantragt werden. Wenn du den Schulbetreuer nicht mehr möchtest, musst du also mit deinem Vormund sprechen und hoffen, dass er dir glaubt, dass du alleine in der Schule klar kommst.

Und komm mir nicht mit "Ich habe aber keinen Vormund". So lange du minderjährig bist, hast du einen! Ob nun dein Vater, Großeltern, andere Personen oder zur Nor das Jugendamt - irgendwer wirdxein Vormund sein!

Phonograph 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 10:09
@Selkiade
Und komm mir nicht mit "Ich habe aber keinen Vormund". So lange du minderjährig bist, hast du einen! Ob nun dein Vater, Großeltern, andere Personen oder zur Nor das Jugendamt - irgendwer wirdxein Vormund sein!

Nö!

Selkiade  06.10.2021, 10:47
@Phonograph

Darf ich fragen, wie alt du bist? Wenn du weder Vormund noch gesetzliche Betreuubg hast, dann musst du dich selber darum kümmern, dass der Schulbetreuer aufhört. Dann am besten mal zu dem Arzt gehen, der das ärztliche Attest zur Beantragung ausgestellt hat und den fragen, aus welchem Grund und für wen (Wenn du es nicht selbst warst) er das Attest ausgestellt hat.

Phonograph 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 13:59
@Selkiade

Es gab nie ein Attest. Das läuft über das Jugendamt

Selkiade  06.10.2021, 21:22
@Phonograph

Tja, dann kann ich dir auch nicht weiterhelfen. Dann musst du mal zum zuständigen Jugendamt und dort nachfragen, wie der Schulbegleiter abgesetzt werden kann. Die werden aber mit dem Vormund reden wollen, denn der hat den Schulbegleiter jabeantragt.

Phonograph 
Beitragsersteller
 06.10.2021, 23:14
@Selkiade

Was kapierst du daran nicht das ich kein Vormund habe?

Selkiade  07.10.2021, 08:01
@Phonograph

Weil das rein rechtlich nicht möglich ist, solange du minderjährig bist! Wie alt bist du?