Üblicherweise ist im Gutachten auch eine Wiederbeschaffungsdauer angegeben. Für diese Zeit ab Kenntnis des Gutachtens wird die Versicherung sicher noch den Leihwagen zahlen müssen. Wenn du kurzfristig kein gleichwertiges Fahrzeug bekommst, musst du die Versicherung entsprechend informieren und darauf hinweisen, dass kein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen ist. Sie wird dir dann ggf. Adressen nennen, wo ein gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen ist.

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Es gibt Schäden, die nicht versichert sind. In der Privathaftpflichtversicherung sind üblicherweise Ansprüche von im gleichen Haushalt lebenden Verwandten ausgeschlossen.

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An der Fragestellung ist zu erkennen, dass wir im Überfluss leben. Vor 50 Jahren wusste man auf Anhieb, was man schenken konnte, da fast jeder Mensch noch Bedarf an bestimmten sinnvollen Sachen hatte.

Daher habe ich allen Verwandten und Bekannten gebeten, mir keine Geschenke mehr zu machen - egal aus welchem Anlass (Geburtstag, Weihnachten ...). Wenn Sie etwas Gutes tun wollen, habe ich Ihnen ein paar Hilfsorganisationen genannt, die im In- und Ausland helfen. Dorthin können sie dann das Geld spenden, dass sie gedachten, für ein Geschenk für mich auszugeben. Von mir gibt es gleichfalls keine Geschenke. Mein Leben ist seither stressfreier.

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https://www.gutefrage.net/frage/wenn-man-em-rente-erhaelt-wie-viel-kann-man-hinzu-verdienen-und-wie-wird-es-berechnet-wenn-man-zb-50000jahr-verdient-waere-es-da-besser-eine-teil-em-rente

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Vielleicht kann der Verband der Pflegeeltern (https://www.pfad-bv.de/) helfen.

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einfach mal "Rezept Red Bull Eis" in eine Suchmaschine (z.B. https://www.startpage.com/ ) eingeben. Dann bekommst du seitenweise Rezepte, z.B. unter https://www.chefkoch.de/rs/s0/red+bull+eis/Rezepte.html

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Du solltest einfach die Versicherung über diese Verwechslung informieren und bekommst dann sich einen korrigierten Versicherungsschein.

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Ich hatte gute Erfahrungen mit der Uelzener (https://uelzener.de/) als ich einen Hund hatte. Die versichern auch Katzen und haben weiterhin gute Bewertungen.

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Insbesondere bei Billigmodellen kommt es vor, dass die Akkus in Brand geraten. Deshalb dürfen in einigen Städten E-Scooter auch nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden.

Unabhängig von diesem Thema halte ich nichts von E-Scootern, da der Besitz meistens dazu führt, dass man kaum noch einen Weg zu Fuß unternimmt, so dass bald gesundheitliche Probleme wegen Bewegungsmangels auf einen zukommen.

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Da hilft dasInternet wesentlich besser als wir Laien. Wenn man "Vitamingehalt von Obst und Gemüse" in eine Suchmaschine (z.B. https://www.startpage.com/ ) eingibt, bekommt man entsprechende Ergebnisse, z.B. https://buah.de/blogs/blog/welches-obst-hat-die-meisten-vitamine

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Ist die Zwangsabmeldung rechtens?

Moin,

hab da eine ziemlich spannende Frage und würde mich mal über eure Meinung freuen.

Folgendes: Ich besitze einen E-Roller (45km/h) und mit diesem bin ich seit ca. einem Jahr normal mit einem Moped-Kennzeichen (die, die man pro Jahr erneuert) gefahren. Ende letzten Jahres habe ich rasch eine freiwillige Anmeldung des Fahrzeugs gemacht, damit ich dafür Fahrzeugscheine bekomme und mit diese Umweltprämie von 400€ holen kann. War leider zu spät. Passiert eben. Das Fahrzeug war dann noch bis ende 23 über das große Kennzeichen versichert und dieses Jahr habe ich dann eine klassische Moped Versicherung abgeschlossen. Das geht ja bei meinem Roller auch. Jetzt ist der Roller natürlich bei der KFZ-Stelle doppelt hinterlegt und die waren dieses Jahr schon zwei Mal bei mir um mein Fahrzeug zwangsweise Stillzulegen. Der Roller war beide mal nicht da, weil ich halt unterwegs war, aber ich frage mich was die da dann getan hätten. Es ist ja das kleine Moped Kennzeichen drauf. Wollen die das mitnehmen???

Die Beamtin am Telefon meinte, dass es meine Pflicht wäre, das Fahrzeug abzumelden, wenn kein Versicherungsschutz vorliege. 1. bin ich der Meinung, dass ein unversichertes Fahrzeug insofern es nicht im Straßenverkehr ist einfach angemeldet sein darf. 2. Ist mein Fahrzeug versichert, nur eben doppelt bei denen hinterlegt und somit liegt kein Versicherungsschutz für das große Kennzeichen vor.

Was ist eure Meinung? Was soll ich tun? Gibt es Paragraphen oder Referenzen?

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Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß abgemeldet werden, wenn keine Haftpflichtversicherung für die Zulassung mit abgestempeltem (großen) Kennzeichen besteht.

https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/

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Das musst du mit deinem Versicherer klären. Es gibt Versicherer, die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung incl. Schaden an einem anderen eigenen Kfz anbieten wenn beide Fahrzeuge bei der gleichen Gesellschaft versichert sind. Meine Fahrzeuge sind so versichert. Sogenannter Premium-Tarif.

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