16 schwanger Jugendamt?
Hallo und zwar brauche ich hilfe,ich bin 16 jahre alt und schwanger mein kind kommt wen ich 17 bin und der vater ist 20 jahre alt meine mutter nimmt das sorgerecht für mein sohn bis ich 18 bin und jetzt wollen wir gerne zusammen ziehen das problem ist ich wohne in einer wohngruppe und das jugendamt möchte das ich ins Mutter kind heim gehe, da ich auf kein fall hin will aber wir wissen jetzt nicht wen meine mutter sagt das wir zusammen ziehen sollen mit dem klein hat das jugendamt dann noch zu bestimmen ? Weil meine mutter hat ja das sorgerecht für uns ? Lg
3 Antworten
das jugendamt möchte das ich ins Mutter kind heim gehe
heißt für Dich - ziehst Du mit Genehmigung Deiner Mutter mit Deinem Freund zusammen, so wirst Du vom JA wohl eher nicht die Zustimmung erhalten, dass das Kind bei Dir bleibt. Und Dein Freund wird mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit kein alleiniges Sorgerecht erhalten.
Und mache Dir bitte bewußt Du ! bist nicht ohne Grund in einer solchen Einrichtung. Um dort untergebracht zu werden, muss im Vorfeld einiges gewesen sein.
Weil meine mutter hat ja das sorgerecht für uns
Nein - für Dich wohl ja - für Dein Kind nicht, dem müsste erst einmal das Familiengericht zustimmen. Und das wird es unter den gegebenen Voraussetzungen vermutlich eher nicht machen.
meine mutter nimmt das sorgerecht für mein sohn bis ich 18 bin
mit Zustimmung des Familiengerichtes
Es geht hier einfach um juristische Voraussetzungen. Das JA kann befürworten, dass Deine Mutter das Sorgerecht für den Zwerg bis zur Vollendung Deines 18.Lj. übernimmt. Das Familiengericht muss dem aber nicht zustimmen - es kann. Und längst nicht alles was seitens einer/s Sachbarbeiter(s)in irgendwann einmal gesagt wurde hatte am Ende zwingend Bestand.
das kannst du doch garnicht wissen. vielleicht will der kindesvater das sorgerecht und beansprucht es für sich.
https://www.rund-ums-baby.de/sorgerecht/minderjaehrige-mutter-wer-hat-das-sorgerecht.htm
In manchen Fällen kann das Familiengericht auch die Sorge gemeinsam auf beide Eltern übertragen oder einen Ergänzungspfleger bestellen. Dies ist üblich, sobald das Kindeswohl beim volljährigen Elternteil nicht als voll gesichert angesehen wird.
Bedenke - der Kindesvater hat das gemeinsame Sorgerecht nicht ! von Geburt an inne, sondern er erhält es erst auf Antrag hin, nach Anerkennung der Vaterschaft.
Ansonsten - ist die Anerkennung der Vaterschaft schon erfolgt? Und ja - dies kann auch schon vor der Geburt geschehen.
Lies Dir bitte den gesamten Text des o.g. Links sehr genau !! durch - und frage bitte nach wenn Dir etwas unklar ist.
Ich bin so ehrlich - aber ich glaube nicht daran, dass sie dies versteht. Vor allen Dingen wird sie auch kaum bereit sein sich wirklich näher damit zu befassen. Nur mehr als Hinweise geben kann man nicht - Erfahrungen muss jeder selbst sammeln, und die können durchaus bitter sein.
du lebst derzeit im heim. wenn das kind kommt, bekommt deine mutter nicht das sorgerecht. das wird nicht funktionieren. du solltest das angebot annehmen und in ein mutter-kind-heim gehen. alternative wäre, das kind kommt ins heim und du siehst es nicht mehr.
im mutter-kind-heim kannst du dich um schule und ausbildung kümmern, während dein kind versorgt wird. kv kann dich und kind regelmäßig besuchen und sich durch arbeit um euren unterhalt kümmern. wenn du dann erwachsen und ausgelernt hast, kannst du mit deinem kind das heim verlassen und zu deinem freund ziehen.
oder er übernimmt das alleinige sorgerecht bis du erwachsen bist und nimmt das kind zu sich in seine wohnung und zieht es groß. bis du volljährig bist, bleibst du im heim und ziehst dann zu den beiden. das wäre die vernünftigste regelung.
Ja geht mal zur schwangerschaftskonfliktberatung
ich versteh dich nicht warum redest du wen du es nicht weißt ? es wurde schon zu gestimmt meine mutter kriegt es also was redest du da jetzt