Gesellenprüfung = kein Arbeitstag?

3 Antworten

§15 BBIG regelt genau, dass für die Prüfung (Zwischenprüfung, Abschlussprüfung) der Azubi freizustellen ist.

Abs. 1 Satz 4 regelt die Freistellung am Prüfungstag. Abs. 2 Satz 4 besagt, dass die Prüfungszeit inklusive Pausenzeiten als Arbeitszeit anzurechnen sind.

Und seit dem 01.01.2020 gilt zudem auch in §15 BBIG Abs. 1 Satz 5, eine Freistellung am Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung (nicht Zwischenprüfung!) vorangeht, wozu dann in Abs. 2 Satz 5 die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit als Arbeitszeit anzurechnen ist.

Da ist also nichts mit Urlaub nehmen.....


hannahangel 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 19:49

VIELEN DANK für deine Antwort, ich habe mir auch schon viele meinungen dazu geholt, auch von meiner lehrerin und jeder sagt ich habe Recht…wahnsinn wie der mich verarscht…

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Die Prüfung gehört zur Ausbildung. Dein Chef ist ein a********.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ausbildereignungsprüfung bei der IHK

hannahangel 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 19:50

Danke für die Antwort, ich werde nochmal mit meinem Chef reden…ist ja unverschämt….

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Uwe65527  02.07.2024, 20:00
@hannahangel

Wo hat der seinen Ausbilderschein gemacht? Sowas wird in der Ausbildereignungsprüfung abgefragt.

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hannahangel 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 20:17
@Uwe65527

Schon ewig her, weis nichg genau wo, aber so wie sich def mir gegenüber die letzten drei Jahre verhalten hat habe ich das Gefühl den hat er einfach ausgelassen….

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Uwe65527  02.07.2024, 20:21
@hannahangel

Ich habe das vor 2 Jahren gemacht. Einer mit Ausbilderschein muss im Ausbildungsvertrag benannt sein.

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Da hat Dein Chef mächtig Mist erzählt!!

Prüfung ist Arbeit!!

Lass Dir das auf keinen Fall gefallen, such es bei Google raus und reibe ihm das unter fie Nase.


hannahangel 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 19:50

Vielen Dank, das werde ich!! Habe mir schon sehr viele Meinungen geholt und jeder sagt ich habe Recht…

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