Hat ein Lehrling Anspruch auf Urlaub für die Vorbereitung zur Prüfung?
Wenn ein Lehrling vor der Gesellenprüfung Urlaub nehmen möchte, um sich auf die Prüfung vorzubereiten und in der Firma nicht viel zu tun ist, muss der Chef den gewähren oder darf er das ablehnen?
9 Antworten
Hier steht wieder mal so viel Unsinn! Einen generellen Anspruch gibt es zwar nicht, aber in sehr vielen Tarifverträgen und/oder Ausbildungsverträgen ist Freizeit zur Prüfungsvorbereitung (in der Regel eine Woche) ausdrücklich festgeschrieben. Diese darf auch nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet werden. Also, da nachfragen wo man Ahnung davon hat (Gewerkschaft, IHK, evtl. Berufsschule usw.)...
Wenn er Teile seines Jahresurlaubs dafür nimmt, kann er in der Regel selbst bestimmen, wann. Ein Anrecht auf zusätzlichen Urlaub zur Prüfungsvorbereitung hat er natürlich nicht, den würde ich auch nicht gewähren.
Wenn er Teile seines Jahresurlaubs dafür nimmt, kann er in der Regel selbst bestimmen, wann.
Der Jahresurlaub muß in Absprache mit dem Chef genommen werden. kein AN darf selbst bestimmen wann er ihn nimmt, auch ein Lehrling nicht
Der Chef muß ihn nicht gewähren, aber auf der anderen Seite muß er alles dafür tun, das sein Stift die Prüfung besteht
Wenn er nicht übernommen wird sollte er sowieso darauf schauen den Urlaub bis zur Prüfung zu nehmen, denn ab der bestandenen Prüfung ist er nicht mehr in seinem Lehrbetrieb beschäftigt. Und Urlaub auszahlen lassen bringt vom Lehrlinglohn her nicht viel.
Wenn nicht viel zu tun ist, warum sollte er es ablehnen. Der Chef hat evtl. auch ein Interesse daran, dass der Lehrling besteht. Aber du kannst kein Recht hiervon ableiten. Frag einfach nett.
Oder der Chef hat ein Interesse daran, einen eigentlich ausgebildeten Gesellen zum Lehrlingsgehalt weiter zu beschäftigen...