Wem gehört das Vermögen einer GmbH & Co. KG?

5 Antworten

In der KG gibt es ein sogn. Gesamthandsvermögen ( Das heißt, dass das Eigentum an den Wirtschaftsgütern allen gemeinsam gehört (Das Vermögen steht mehreren Personengemeinsam derart zu, dass ein Einzelner über seinen Anteil an dem Vermögen und auch an einzelnen dazugehörigen Gegenständen nicht frei verfügen kann).

Daneben gibt es auch Sonderbetriebsvermögen (Das ist dann wirklich das Eigentum des einzelnen Gesellschafters, der einen Gegenstand der KG bspw. zur Verfügung stellt).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Waterfight 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 18:34
ok also kann die kg mit den 25000 euro der gmbh etwas kaufen? und welche steuern zahlt dann die GmbH & Co. KG? Den persönlichen Einkommenssteursatz des KG Eigentümers oder ca. 30% der GMBH?
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Giota210  07.08.2024, 18:47
@Waterfight
ok also kann die kg mit den 25000 euro der gmbh etwas kaufen?

Die 25.000€ sind das Stammkapital der GmbH (Damit hat die KG überhaupt nichts zu tun).

und welche steuern zahlt dann die GmbH & Co. KG? Den persönlichen Einkommenssteursatz des KG Eigentümers oder ca. 30% der GMBH?

Weder noch.

Die KG ist eine Personengesellschaft und damit quasi eine Art "transparente Hülle" (Man muss sich die Gesellschafter dahinter angucken für die "Ertragsteuern (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer): Das anteilige Ergebnis eines Gesellschafters aus der KG wird im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung festgestellt und dann der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer unterworfen.

Die KG zahlt nur die Betriebssteuern (Gewerbesteuer, wenn sie gewerbesteuerpflichtig ist; Umsatzsteuer, sofern keine Kleinunternehmerin).

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Tatsächlich kommt es auf den Gesellschaftsvertrag an.

Wie Giota210 schon schrieb, gibt es GHV und SoBV. Das Gesamthandsvermögen (GHV) gehört zur gesamten Hand allen Beteiligten der GmbH & Co. KG, die laut Vertrag auch am Vermögen beteiligt sein sollen. Sehr oft ist es nämlich so, dass die Komplementärs-GmbH keinen Anteil am Vermögen hat. Sie leistet dann keine Einlage und erhält keinen Gewinnanteil, lediglich eine Haftungsvergütung und ggf. Auslagenersatz bzw. eine Vergütung für ihre Geschäftsführungstätigkeit. In dem Fall gehört das Vermögen den Kommanditisten.

Hat die Komplementärin auch einen Anteil am Vermögen und Gewinn (und demzufolge auch eine Einlageverpflichtung), dann ist sie eben auch am Vermögen beteiligt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Waterfight 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 21:05

"Sehr oft ist es nämlich so, dass die Komplementärs-GmbH keinen Anteil am Vermögen hat."

Genau diese Konstellation meine ich aber dann muss doch diese GmbH trotzdem mit 25000 € gegründet werden und was macht diese GmbH dann mit dem 25 000?

Liegen die dann einfach ungenutzt auf dem Geschäftskonto der GmbH

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kegus  07.08.2024, 21:25
@Waterfight

Die Schenkung von Betriebsvermögen unterliegt natürlich auch grundsätzlich der Schenkungsteuer. In welchem Umfang das Vermögen besteuert wird wegen der ganzen Begünstigungen, kann ich aktuell nicht sagen. Da stecke ich auch nicht drin. Müsste ich mich tiefer damit befassen. Aber nicht jetzt.

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Weder noch. Der Großteil des Vermögens kann der GmbH gehören. Der Großteil des Vermögens kann aber auch den Kommanditisten gehören.

GmbH & Co. KG

Allen Gesellschaftern steht das Vermögen der Gesellschaft gleichzeitig zur gesamten Hand zu. Eine typische Ausgestaltung der Gesellschaft besteht darin, dass der GmbH als Komplementär keine Vermögensbeteiligung eingeräumt wird. Das gesamte Vermögen steht regelmäßig den Kommanditisten zu.

https://de.wikipedia.org/wiki/GmbH_%26_Co._KG#:~:text=Allen%20Gesellschaftern%20steht%20das%20Verm%C3%B6gen,steht%20regelm%C3%A4%C3%9Fig%20den%20Kommanditisten%20zu.

Es gibt die GmbH und die KG als juristische Personen.

Die GmbH hat Gesellschafter. Das sind in der Regel natürliche Personen, können aber auch juristische Personen sein. Sie haften in Höhe ihrer Einlage. Die GmbH hat ein Stammkapital.

Die KG hat widerum die GmbH als unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär). (Allerdings ist die Haftung der GmbH selbst ja beschränkt.) Und dann hat sie weitere beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten), die in Höhe ihrer Einlage bzw. Haftsumme haften.