Man bekommt das Geld aus einer KG technisch immer nur durch eine Entnahme heraus, sofern es nicht für Leistungsbeziehungen gezahlt wird (dann i.d.R. Sonderbetriebseinnahmen der Geser). Eine Gewinnausschüttung analog einer GmbH gibt es nicht.
Zu beachten ist, dass insbesondere der Kommanditist ein eingeschränktes Entnahmerecht hat. Bei Verlusten sind diese nämlich erst durch Gewinne zu decken. Nur wenn die eingeforderte Einlage voll eingezahlt und keine Verluste zu decken sind, darf der übersteigende Betrag entnommen werden. Alles weitere regelt ggf. der Vertrag.
Beachte weiterhin, dass dies eine handelsrechtliche Forderung ist und auch handelsrechtlich Abschreibungen anzusetzen sind. Für Deine Überlegungen spielen also nur steuerliche Sonderabschreibungen eine Rolle, die üblichen AfA beeinflussen auch Dein "betriebswirtschaftliches" Ergebnis.