Wenn Deine Frage nur auf die Gewerbeanmeldung abzielt, dann ist das Fehlen einer Gewerbeanmeldung eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend mit Bußgeld belegt werden kann. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein meldepflichtiges Gewerbe.

Wenn Du auch noch die steuerlichen Pflichten nicht erfüllt werden, also keine Anmeldung beim Finanzamt erfolgt und keine Steuererklärung abgegeben wird - dies gilt für Freiberufler ebenso wie für Gewerbetreibende oder Vermieter etc. - dann kann das bis zur Steuerhinterziehung gehen, was eine Straftat ist und entsprechend mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet wird.

Für die Höhe kommt es auf den Einzelfall an.

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Der Standard ist die sog. SOLL-Versteuerung (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten). Hier ist die USt bereits abzuführen, wenn der Umsatz ausgeführt ist. Das Entgelt muss noch nicht vereinnahmt sein.

Die sog. IST-Versteuerung (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten) ist gewissermaßen eine Liquiditätshilfe, da hier die USt erst dann abzuführen ist, wenn die Entgelte auch vereinnahmt wurden, also der Kunde bezahlt hat.

Da ihr qua Rechtsform bilanzierungspflichtig seid, käme die IST-Versteuerung nur dann in Betracht, wenn der Gesamtumsatz 800.000 EUR nicht übersteigt. Die IST-Versteuerung ist beim FA zu beantragen. § 20 Nr. 1 UStG

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Da für die Gründung einer GbR kein formeller Akt nötig ist, ist das grundsätzlich soweit richtig. Es ist ja völlig normal, dass man vor Eröffnung seines Betriebes schon Ausgaben hat. Mit Eröffnung meine ich damit den tatsächlichen Markteintritt, also dann, wenn man die Leistungen an die Kunden gerichtet anbietet. Eine GbR besteht ab dem Moment, ab dem sich die Beteiligten darüber einig sind, welchen gemeinsamen Zweck sie verfolgen und beginnen, diesen in die Tat umzusetzen. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist in jedem Falle hilfreich, dennoch ist er nicht verpflichtend.

Für den Vorsteuerabzug ist wichtig, dass die Rechnungen auf die GbR lauten. Die KI sagt im angeführten Beispiel "ordnungsgemäße Rechnungen". Das ist u. a. damit gemeint. Sollten einzelne Rechnungen auf die Gesellschafter ausgestellt sein, müsste man diese ggf. berichtigen lassen.

Die USt-Jahreserklärung wird dann natürlich für die GbR gemacht. Die Anmeldung beim Finanzamt sollte also bereits erfolgt sein.

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Der Erbe erbt den Anteil an der Komplementärs-GmbH, die am Gewinn und Vermögen der KG nicht beteiligt ist.

Ich würde demnach sagen, dass die Beteiligungen der KG dem Erben der Komplementärs-GmbH nicht zugerechnet werden können.

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Ja, das ist richtig.

Ich verweise nochmals auf § 25a UStG, hier Abs. 1 Nr. 2 zu den Voraussetzungen:

Die Gegenstände wurden an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert. Für diese Lieferung wurde

a) Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs. 1 nicht erhoben oder

b) die Differenzbesteuerung vorgenommen.

Ankäufe von privat, auch aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, fallen unter a) 1. Alternative.

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Hier antworte ich ganz klassisch mit JSA 1.0 (juristische Standard-Antwort 1.0) = das kommt drauf an!

Das Steuerrecht ist dermaßen komplex, dass weder ein einzelner Beamter noch ein einzelner Steuerberater alle Facetten bedienen kann. Daher wird jeder auf einem anderen Teilgebiet Experte sein. Wie Mungukun schon sagt, ist die AO bei den Beratern oft ein wenig unterrepräsentiert. Aber auch so Spezialregelungen wie 15a EStG. Im Gegenzug muss der Beamte sich keine Gestaltungen ausdenken. Er bekommt das Ergebnis präsentiert und darf entscheiden, ob das in Ordnung ist oder nicht. Und wie überall gibt es Leute, die durchschnittlich fit sind, weniger oder mehr als andere. Auf beiden Seiten.

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Hast Du eine Ahnung, wieso unser Steuerrecht so kompliziert (geworden) ist? Weil u.a. jeder auf Einzelfallgerechtigkeit besteht. Will sagen, wenn man das System wie von Dir vorgeschlagen vereinfachen würde, dauerte es nicht lange, bis jemand klagt, dass er ungerecht behandelt wird und schon gibt es die erste Ausnahmeregelung. und so weiter und so fort...

Kann man übrigens aktuell gut bei der Grundsteuerneufestsetzung beobachten. Was nicht bedeutet, dass ich mit den Regelungen glücklich bin. Ich halte da auch einiges für problematisch. Ein großer Kritikpunkt von vielen ist aber genau die Pauschalisierung.

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Die Frage ist ein wenig merkwürdig gestellt. Der Umsatz ist eine der vielen Kenngrößen, die in einer Bilanz auftauchen. Offenbar hast Du noch nie eine Bilanz gesehen. Schau Dir ein Beispiel an und Du wirst Deine Frage so nicht stellen.

In der Bilanz sind sämtliche Vermögens- und Schuldpositionen aufgeführt, in der dazugehörigen GuV die Erträge und Aufwendungen.

Dass Umsatz der gesamte ,,Gewinn" ohne Abzüge ist

...ist schlicht Unsinn. Ich zweifle daran, dass Du die eigentliche Definition von Gewinn kennst. Umsatz ist ein Teil der Erträge, aber auch nur ein Teil. Es gibt Erträge, die nicht zum Umsatz gehören.

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Meinung des Tages: Zum Wiesn-Start 2024 - ist der Hype um das Oktoberfest Eurer Meinung nach gerechtfertigt?

Am morgigen Samstag heißt es um 12 Uhr wieder "O'zapft is". Zwischen dem 21. September und 6. Oktober findet in München das nun 189ste Oktoberfest statt. Das Fest lockt jährlich viele Millionen Menschen in die Landeshauptstadt. Doch ist der große Hype um dieses Volksfest wirklich gerechtfertigt?

Interessante Fakten zur Wiesn

Wusstet Ihr, dass das Oktoberfest ursprünglich auf eine Hochzeitsfeierlichkeit des Kronprinzen Ludwig (König Ludwig I.) mit der Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen zurückgeht? Oder dass zur Wiesn 2024 mit ca. 6,3 Millionen Menschen in München gerechnet wird? Oder vielleicht dass die Besucher pro Jahr ca. 6,5 Millionen Liter Bier trinken werden?!

Das Oktoberfest hat - neben Bier - durchaus einiges zu bieten, so z.B. über 80 Karussells, traditionelle bayerische Musik und Tanz, eine traditionelle Parade mit regionalen Trachten und von Pferden gezogenen Bierwagen und allerlei tolle Essensstände für Fleischliebhaber, Naschkatzen und Vegetarier / Veganer.

Wie in jedem Jahr so stellte sich auch zu Beginn des Jahres 2024 erneut die Frage danach, wo der Bierpreis wohl in diesem Jahr liegen würde. Die "magische" Marke von 15€ fällt in diesem Jahr gleich mehrfach, so u.a. im Löwenbräu-Festzelt, im Paulaner-Festzelt oder im Marstall.

Wir Deutschen sind - überraschenderweise - zwar nicht Weltmeister im Bietrinken, dafür allerdings im Bierbrauen: Mit mehr als 5.000 Biermarken und über 1.500 Brauereien ist Deutschland absoluter Spitzenreiter.

Zwischen Tradition, Gemütlichkeit und Non-Stop-Party

An sich gibt es für jeden Typ Mensch einen Grund, die Wiesn zu besuchen: Egal, ob man's eher traditionell mag und in Dirndl oder Tracht auf die "Oide Wiesn" (historisches Oktoberfest) geht, gemütlich zu Zuckerwatte oder glasiertem Apfel übers Wiesngelände schlendert oder in den Fest-Zelten mit Menschen aus aller Welt feiert. Hier ist definitiv für jeden Geschmack etwas geboten! 🎢

Das gutefrage Team zumindest freut sich auf eine spaßige und sichere Wiesn. Teile des Teams werden selbstverständlich auch anwesend sein. Und Euch ggf. mit ein paar Impressionen beglücken! 😉🍻

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist der Hype um das Oktoberfest gerechtfertigt oder wird die Veranstaltung überbewertet?
  • Was macht das Oktoberfest für Euch besonders und werdet Ihr in diesem Jahr auf die Wiesn kommen?
  • Fühlt Ihr Euch auf Volksfesten wie diesen sicher? Denkt Ihr, dass Messerverbot und Metalldetektoren am Eingang für genügend Sicherheit sorgen?
  • Sollte es auf der Wiesn auch rein alkoholfreie Wiesnzelte geben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Andere Meinung und zwar...

Die Wies'n ist mir schnurzpiepegal.

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Jahresabschluss, Konzernabschluss meinst Du wahrscheinlich - das sind Bilanzen und Anhänge (z. B. Lageberichte) nach Maßgabe der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten, diese müssen in der Regel auch durch einen Wirtschaftsprüfer testiert werden

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