Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die es nur eine geringe Aufwandsentschädigung gibt. Sie wird nicht regulär vergütet. Honorarbasis kann also schon mal nicht sein oder Du meinst etwas ganz anderes.
Dem Finanzamt muss man gar nichts melden, wenn man Wahlhelfer ist, da man hieraus kein steuerbares Einkommen bezieht. Und auch den Arbeitgeber muss man nicht um Erlaubnis bitten, da man zu diesem Ehrenamt auch verpflichtet werden kann.
Je nach Situation beim Arbeitgeber kann es sein, dass man für den Einsatz am Wahltag einen Tag Sonderurlaub bekommt.
Man macht dies in der Regel freiwillig, um den demokratischen Meinungsbildungsprozess zu unterstützen.
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wirken – bei bundesweiten Wahlen – in ca. 88.000 Wahlvorständen mit und sind für die meisten Wählerinnen und Wähler die nächste Kontaktperson. www.bundeswahlleiterin.de
Ob es sich "lohnt", muss jeder für sich entscheiden. Finanziell "lohnt" es sich nicht, aber man macht es einfach auch nicht des Geldes wegen.