Zunächst einmal bestimmt § 4 Abs. 7 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, dass Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner bis zu einem Betrag von 50 EUR pro Person nur dann als Betriebsausgabe abzugsfähig sind, wenn diese einzeln aufgezeichnet sind.

Aus der Grenze von 50 EUR pro Nase ergibt sich bereits, dass eine namentliche Aufstellung vonnöten ist, denn es kann ja sein, dass dieselbe Person mehrere Geschenke über das Jahr verteilt bekommt und die Grenze irgendwann überschritten wird. Die Aufwendungen wären dann nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Hierbei ist es unerheblich, ob die Zuwendung pauschal nach 37b versteuert wird. Die pauschale Versteuerung verhindert nur, dass der Zufluss beim Empfänger direkt zu besteuern ist, wozu im Falle des Falles der Betriebsprüfer entsprechende Mitteilungen an die zuständigen Finanzämter macht. Da der Unternehmer sich in der Regel bei seinen Geschäftskunden nicht unbeliebt machen will, wählt er die pauschale Versteuerung.

...zur Antwort

Zuständig ist das örtliche Finanzamt.

Eine anonyme Anzeige ist möglich. Dieser wird nachgegangen, wenn sie belastbare Anhaltspunkte enthält. Nur auf "Zuruf" bzw. vagen Aussagen, die auch gut nur Behauptungen sein können, können die Kollegen der Fahndung wenig ausrichten. Die langweilen sich nämlich auch nicht und können daher einer Anzeige nur nachgehen, wenn die prüfbare Angaben enthält. Daher sollte möglichst genau angegeben werden, woher man seine Erkenntnisse hat. Ein Erfolg ist schon deshalb nicht garantiert, weil mancher auch nur damit prahlt, den Staat (und damit auch sich selbst und seine Nächsten) so richtig behumst zu haben.

...zur Antwort

Für Deutschland wäre es folgendermaßen: Das Gehalt des GF unterliegt der Lohnsteuer und damit Einkommensteuer. Es mindert als Betriebsausgabe das zu versteuernde Einkommen der GmbH, so dass weniger Körperschaftsteuer anfällt.

Erzielt die GmbH Erträge durch Ausschüttungen aus Kapitalbeteiligungen, so werden diese bereits an der Quelle besteuert und beim Empfänger steuerfrei gestellt. Gezahlte Kapitalertragsteuern werden bei der Berechnung der Körperschaftsteuer angerechnet (so wie bei der Einkommensteuerberechnung auch).

Schüttet die GmbH ihrerseits an den Anteilseigner aus, ist die Ausschüttung kapitalertragsteuerpflichtig, die KapErtrSt wird von der Ausschüttung einbehalten, da Schuldner dieser der Anteilseigner und Begünstigte der Ausschüttung ist.

Es kommt daher zu keiner Doppelbelastung.

Ich kenne nun das österreichische EStG und KStG nicht, kann mir jedoch vorstellen, dass ähnliche Systematiken herrschen. Zumindest dürfte eine Doppelbesteuerung ausgeschlossen sein.

...zur Antwort

Wenn Du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende meinst, den bekommt nur einer und zwar grob gesagt derjenige, der das Kindergeld erhält, also tatsächlich ausgezahlt bekommt, sofern er die übrigen Voraussetzungen erfüllt.

Allerdings wird bei der Einkommensteuerberechnung davon ausgegangen, dass Dir jeweils das hälftige Kindergeld zusteht, somit wird dieses im Rahmen der Günstigerprüfung mit dem hälftigen Kinderfreibetrag verrechnet. Dafür braucht es keine Zustimmung des anderen Elternteils. Du musst nur in der Anlage Kind die entsprechenden Angaben machen.

...zur Antwort

Rechtliche Konsequenzen drohen im Falle einer Steuerordnungswidrigkeit oder ~straftat. Diese setzen entweder Fahrlässigkeit (Owi) oder Vorsatz (Straftat) voraus.

Sofern Du die Angaben in der Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen machst, trifft beides o. g. nicht zu.

Machst Du versehentlich eine falsche Angabe zu Deinen Gunsten, dann fällt die Steuerlast geringer aus, als sie sollte. Bei Angaben zu Deinen Ungunsten entsprechend umgekehrt. Kleinere Abweichungen sind hier nicht dramatisch. Dort, wo größere Fehler entstehen könnten, greift im Allgemeinen ein Prüfmechanismus. Will das FA von Deinen Angaben zu Deinen Ungunsten abweichen, so muss Dir vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, das nennt man "rechtliches Gehör". Bzw. es wird für einzelne Sachverhalte auch direkt nachgefragt und Du musst ggf. Belege vorlegen. Im Großen und Ganzen musst Du Dir aber keine Sorgen machen, dass bei Deiner Situation sehr viel schief läuft.

...zur Antwort

Ja, denn Du handelst damit ganz offensichtlich selbständig und nachhaltig und unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Eine Gewinnerzielungsabsicht unterstelle ich mal. Auf welcher Plattform Du handelst, ist hierbei völlig unerheblich, auch wenn die Kleinanzeigen-Seite rein private Tätigkeiten suggeriert.

Soweit die steuerliche Seite. Zivilrechtlich solltest Du Dich zum Thema Gewährleistung informieren.

...zur Antwort

Welche Quelle war es denn und würdest Du diese als vertrauenswürdig einschätzen?

Warum ich das frage? Mit Deinem Karrierewunsch und der bereits fortgeschrittenen Ausbildung für den mD solltest Du eigentlich in der Lage sein, derlei Informationen bei verlässlichen Quellen selbst zu beschaffen. Kleine Randnotiz: GF zähle ich nicht unbedingt dazu, auch wenn sich viele von uns hier wirklich große Mühe geben.

Aber um Deine Frage dennoch zu beantworten, habe ich mal die Worte "Steuerberaterprüfung" und "Voraussetzungen" gegoogelt, was mir direkt als ersten Treffer die Seite der Bundessteuerberaterkammer beschert, welche die 8 Jahre für Deinen Fall bestätigt. Voraussetzung ist aber, dass Du in einem einschlägigen Fachgebiet beschäftigt bist. 8 Jahre in der Geschäftsstelle dürften hier nicht ausreichen.

Ansonsten, falls Deine Frage nur mehr auf "Trost und Zuspruch" abzielt, nichts für ungut und viel Erfolg bei den Prüfungen und Deinem weiteren Berufsweg.

...zur Antwort

Eine Schenkung wäre hier nur anzunehmen in Höhe der fremdüblichen Zinsen, sofern das Darlehen zinslos gewährt wird. Diese dürften ziemlich wahrscheinlich niedrig genug sein, damit es nicht zur Überschreitung der Freibeträge kommt.

Ein Darlehen (488 ff. BGB) kann keine Schenkung (516 ff. BGB) sein, da eine Schenkung eine unentgeltliche Übereignung darstellt, bei einem Darlehen der Darlehensnehmer aber verpflichtet ist, die Darlehenssumme bei Fälligkeit zurückzuzahlen. Verzichtet der Darlehensgeber später auf Rückzahlung, ist dies jedoch dann als Schenkung anzusehen.

...zur Antwort

Sofern das Coaching bei Dir einen betrieblichen Bezug hat, können die Kosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden und mindern so die Ertragsteuerlast. Ist das nicht der Fall, dann wäre auch keine Vorsteuer abzugsfähig gewesen.

Was die Umsatzsteuer betrifft: üblicherweise gilt im B2B-Bereich die Netto-Abrede. Insofern ist der vereinbarte Preis immer der, der netto ohne USt zu zahlen wäre. Die USt wäre zusätzlich zu zahlen und dann ggf. als Vorsteuer abzugsfähig. Hat der Leistende hier nun keine USt ausgewiesen wegen § 19 UStG, ändert das eigentlich nichts am zu zahlenden "Netto"-Preis, auch wenn dieser tatsächlich brutto ist. Ob deshalb zivilrechtlich Ansprüche geltend gemacht werden können, halte ich für fraglich.

...zur Antwort

Die Frage ist ein wenig merkwürdig gestellt. Der Umsatz ist eine der vielen Kenngrößen, die in einer Bilanz auftauchen. Offenbar hast Du noch nie eine Bilanz gesehen. Schau Dir ein Beispiel an und Du wirst Deine Frage so nicht stellen.

In der Bilanz sind sämtliche Vermögens- und Schuldpositionen aufgeführt, in der dazugehörigen GuV die Erträge und Aufwendungen.

Dass Umsatz der gesamte ,,Gewinn" ohne Abzüge ist

...ist schlicht Unsinn. Ich zweifle daran, dass Du die eigentliche Definition von Gewinn kennst. Umsatz ist ein Teil der Erträge, aber auch nur ein Teil. Es gibt Erträge, die nicht zum Umsatz gehören.

...zur Antwort
Meinung des Tages: Zum Wiesn-Start 2024 - ist der Hype um das Oktoberfest Eurer Meinung nach gerechtfertigt?

Am morgigen Samstag heißt es um 12 Uhr wieder "O'zapft is". Zwischen dem 21. September und 6. Oktober findet in München das nun 189ste Oktoberfest statt. Das Fest lockt jährlich viele Millionen Menschen in die Landeshauptstadt. Doch ist der große Hype um dieses Volksfest wirklich gerechtfertigt?

Interessante Fakten zur Wiesn

Wusstet Ihr, dass das Oktoberfest ursprünglich auf eine Hochzeitsfeierlichkeit des Kronprinzen Ludwig (König Ludwig I.) mit der Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen zurückgeht? Oder dass zur Wiesn 2024 mit ca. 6,3 Millionen Menschen in München gerechnet wird? Oder vielleicht dass die Besucher pro Jahr ca. 6,5 Millionen Liter Bier trinken werden?!

Das Oktoberfest hat - neben Bier - durchaus einiges zu bieten, so z.B. über 80 Karussells, traditionelle bayerische Musik und Tanz, eine traditionelle Parade mit regionalen Trachten und von Pferden gezogenen Bierwagen und allerlei tolle Essensstände für Fleischliebhaber, Naschkatzen und Vegetarier / Veganer.

Wie in jedem Jahr so stellte sich auch zu Beginn des Jahres 2024 erneut die Frage danach, wo der Bierpreis wohl in diesem Jahr liegen würde. Die "magische" Marke von 15€ fällt in diesem Jahr gleich mehrfach, so u.a. im Löwenbräu-Festzelt, im Paulaner-Festzelt oder im Marstall.

Wir Deutschen sind - überraschenderweise - zwar nicht Weltmeister im Bietrinken, dafür allerdings im Bierbrauen: Mit mehr als 5.000 Biermarken und über 1.500 Brauereien ist Deutschland absoluter Spitzenreiter.

Zwischen Tradition, Gemütlichkeit und Non-Stop-Party

An sich gibt es für jeden Typ Mensch einen Grund, die Wiesn zu besuchen: Egal, ob man's eher traditionell mag und in Dirndl oder Tracht auf die "Oide Wiesn" (historisches Oktoberfest) geht, gemütlich zu Zuckerwatte oder glasiertem Apfel übers Wiesngelände schlendert oder in den Fest-Zelten mit Menschen aus aller Welt feiert. Hier ist definitiv für jeden Geschmack etwas geboten! 🎢

Das gutefrage Team zumindest freut sich auf eine spaßige und sichere Wiesn. Teile des Teams werden selbstverständlich auch anwesend sein. Und Euch ggf. mit ein paar Impressionen beglücken! 😉🍻

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist der Hype um das Oktoberfest gerechtfertigt oder wird die Veranstaltung überbewertet?
  • Was macht das Oktoberfest für Euch besonders und werdet Ihr in diesem Jahr auf die Wiesn kommen?
  • Fühlt Ihr Euch auf Volksfesten wie diesen sicher? Denkt Ihr, dass Messerverbot und Metalldetektoren am Eingang für genügend Sicherheit sorgen?
  • Sollte es auf der Wiesn auch rein alkoholfreie Wiesnzelte geben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

...zum Beitrag
Andere Meinung und zwar...

Die Wies'n ist mir schnurzpiepegal.

...zur Antwort

Jahresabschluss, Konzernabschluss meinst Du wahrscheinlich - das sind Bilanzen und Anhänge (z. B. Lageberichte) nach Maßgabe der gesetzlichen Veröffentlichungspflichten, diese müssen in der Regel auch durch einen Wirtschaftsprüfer testiert werden

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.