obwohl ich 3 Jahre in Folge über dem Freibetrag lag.

Der Grundfreibetrag hat mit der Frage, ob Lohnsteuer einbehalten wird, nicht viel zu tun, sondern bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, was erst ermittel wird, wenn eine Steuererklärung abgegeben wird.

Letztes Jahr habe ich zum Beispiel insgesamt knapp über 13.000€ verdient

Ja, und?

In 2023 wurde Lohnsteuer erst ab 1.290 € brutto mtl. einbehalten.

In 2024 erst ab 1.358€ Brutto.

Hat das was damit zu tun, dass ich Werkstudent bin?

Nein, dem Steuerrecht ist das vollkommen egal.

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Ich kenne genug, die es tun (Das ist bei uns Griechen zumindest auch nichts "weltfremdes", sondern ganz im Gegenteil: Normal, selbst bis ins hohe Alter noch bei den Eltern zu wohnen!

Ich bin 24 und wenn meine Arbeitsstelle nicht in einem 3 1/2 Stunden entfernten Bundesland wäre (jeden Tag zu pendeln, ist schon etwas viel), wäre ich auch noch bei meinen Eltern am Wohnen.

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wenn man 2024 weniger als 11604,00 € im Jahr verdient.

Ja, das Einkommen (inkl. Kapitalerträge) darf den Grundfreibetrag (11.604€) nicht überschreiten.

kann man sich bei seiner Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung holen

Nein, die musst du beim Finanzamt beantragen. Dann legst du sie der Bank vor, damit sie keinen Kapitalertragsteuerabzug vornimmt.

Wenn ein Ehepartner in einer Erbengemeinschaft ein Grundstück vermietet und sein Jahresgewinn 1140,00 € beträgt wie sieht es da aus? Die Erbengemeinschaft muss ja schließlich auch eine Erklärung abgeben.

Auf der Ebene bringt die NV-Bescheinigung nichts, weil bei der Erbengemeinschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte erfolgt (Die Einkünfte der ErbGem werden jedem einzelnen nach Verteilungsschlüssel zugewiesen und erst später der Einkommensteuer unterworfen) - Hier wird noch keine Steuer festgesetzt.

In der Einkommensteuer werden die Voraussetzungen für die NV-Bescheinigung geprüft.

Wenn ihr dort zusammenveranlagt werdet, dann verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 23.208€ (11.604€x 2), bis zu welchem euer Einkommen (inkl. Kapitalerträge) reichen dürfen, damit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei einer Einzelveranlagung gelten die 11.604€ als Grundfreibetrag.

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Der Verkauf für die drei würde nicht besteuert werden, wenn diese das Haus

  • nicht innerhalb von 10 Jahren nach Kauf wieder verkaufen
  • Wenn der Veräußerungsgewinn (Veräußerungspreis-Anschafffungskosten-Werbungskosten) nicht mehr als 999,99€ beträgt
  • Wenn das Haus zwischen Anschaffung und Verkauf (von deinen Verwandten) oder im Jahr der Veräußerung und den beiden Vorjahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Das Ganze betrifft auch nur den Verkäufer, nicht dich.

Ansonsten geht es auch im Rahmen einer Schenkung, würde dich dann aber auch betreffen, sodass ich sagen würde, dass der Verkauf besser wäre.

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Die KiSt ist ja ein Mittel zur Finanzierung der Kirche durch ihre Mitglieder (Irgendwo ist sie für die Kirchen ja doch notwendig).

Von daher stellt sich m.E. die Frage nach der Sinnhaftigkeit der KiSt so in der Form nicht.

Trittst du einer Religionsgemeinschaft bei, welche sich durch die KiSt finanziert (evangelisch, katholisch...), dann zahlst du sie halt. Trittst du wieder aus, dann wiederum nicht.

Was meine Situation angeht: Da ich christlich orthodox bin, sehe ich für mich keinen Grund einer Religionsgemeinschaft beizutreten, die diese Kirchensteuer erhebt.

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Meine EÜR geht dann auch vom April 2024 bis März 2025 oder?

Hast du Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?

Bei der EÜR ist ein abweichendes Wirtschaftsjahr sonst nämlich nicht zulässig (Ist halt ein Nachteil der Einnahmenüberschussrechnung). Das ergibt sich auch aus § 4a EStG im Umkehrschluss.

Die Grenze vom 31. Juli bleibt ja trotzdem bestehen oder?

Kommt jetzt drauf an, für welches Jahr die Steuererklärung erstellt wird und was für einen Betrieb du hast.

Ich nehme jetzt mal für 2023:

  • Bei nicht steuerlich beratenden: 02.09.2024
  • Bei nicht steuerlich beratenden Land- und Forstwirten: Ende Wirtschaftsjahr + 8 Monate
  • Bei steuerlich beratenden Personen: 02.06.2025
  • Bei steuerlich beratenden Land- und Forstwirten: 31.10.2025
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Eine andere

Hagen, Dortmund, Köln, Gelsenkirchen, Neumünster...

Aber auch Ludwigshafen am Rhein, Berlin stellenweise.

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Bekomme ich da beim Finanzamt bei der Steuererklärung Schwierigkeiten?

Nein, warum auch?

Das sind Kosten für Erhaltungsuafwendungen, die bei vermieteten Grundstücken/Wohnungen nicht unüblich sind und auch als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind.

Einziger Punkt, was vllt. noch wichtig ist zu erwähnen:

Wenn diese Kosten

  • innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung des Gebäudes angefallen sind und
  • die Kosten ohne Mehrwertsteuer 15% der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen

sind das anschaffungsnahe Herstellungskosten - Die sind dann zusammen mit dem Gebäude über die Nutzungsdauer abzuschreiben (Ist jährlich immer ein gewisser Prozentsatz, siehe § 7 (4) EStG) und nicht sofort zu 100% abzugsfähig.

in selbstgenutzter Eigentumswohnung aber nur die Handwerkerkosten zu 20 % absetzbar

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Aufwendungen etc. (§ 35a EStG) kommt nur bzgl. des "privaten" Haushalts zum Tragen, nicht bei den Vermietungseinkünften.

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Was aber hat das Ehegattensplitting damit zu tun?

Eben gar nichts.

Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren, bei dem es um die Berechnung der Einkommensteuer bei zusammenveranlagten Ehepaaren geht (undzwar nachdem eine Steuererklärung abgegeben wurde).

Die Steuerklassen dagegen regeln wie viel du unterjährig an Einkommensteuer "vorauszahlst" und haben keine Auswirkung darauf, wie viel Einkommensteuer am Emde des Jahres für euch entsteht.

Das 3/5 abgeschafft werden soll ist nicht neu.

Das ist immer noch nur ein Gesetzesentwurf und keine endgültige Entscheidung.

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Man antwortet dem Finanzamt: "Daran kann ich mich nicht erinnern."

So kann man auch versuchen sich rauszureden.

Problem ist: Wenn man dir nachweisen kann, dass du derartige Einkünfte hast und die Steuern darauf nicht/nicht korrekt abgeführt wurden, hast du schneller ein Steuerstrafverfahren am Hals, als du gucken kannst

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Dann ja im Grunde genommen die Einfuhrumsatzsteuer nicht fällig, da es aus einem Eu Land kommt.

Wir kommst du denn darauf, dass da keine EUSt anfällt?

Alibaba kassiert Sie zwar von dir als Kunde, wenn du da was einkaufst und führt sie selbst ab. Aber belastet wurdest du ja schon mit dieser.

Ist das rechtlich zulässig oder mach ich mich auch strafbar?

Alles gut. Alibaba ist da ein Art "Vermittler" und ja, es ist zulässig.

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Unter "Wertpapiere des Anlagevermögens" oder "...des Umlaufvermögens" gehört das m.E. rein.

Und die Zahlung für den Kauf mindert dann eben entweder dein Bankkonto oder das Kassenkonto.

§ 8b KStG kommt nur dann zum Tragen, wenn du aus diesen Aktien entsprechende Gewinne erzielst (Veräußerungsgewinne, Dividenden...). Bei vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen werden sie dann zu 95% steuerfrei gestellt.

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Alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, sind Betriebsausgaben (§ 4 (4) EStG).

Wenn die Kosten für diese Versicherungen betrieblich veranlasst sind (was auch durchaus glaubhaft ist), wären dies in deinem Fall Betriebsausgaben.

kann man die direkt von den Einnahmen abziehen ?

Sie werden direkt von den Betriebseinnahmen abgezogen und mindern sowohl deinen Gewinn als auch das zu versteuernde Einkommen (Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer).

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Wenn es ein Gewerbe darstellt, dann ist es auch als solches anzumelden.

Ein Gewerbe liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Selbstständigkeit (wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeführt wird)
  • Nachhaltigkeit (wenn die Tätigkeit wiederholt ausgeübt wird und nicht nur einmal. Es gibt aber auch Einzelfälle, wo auch das einmalige Ausführen der Tätigkeit nachhaltig sein kann).
  • Gewinnerzielungsabsicht (Du möchtest es für mehr Geld verkaufen als du es eingekauft hast)
  • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Du bietest die Tätigkeit am Markt für Dritte an und verlangst dafür Geld)
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Jetzt steht da, dass die 20% von der Erstattung von meinem Konto einziehen möchten.

Normal - Taxfix kostet halt auch. Genauso wie Zasta etc.

Gibt es günstigere Alternativen?

Elster.de ist kostenlos und direkt von den Finanzverwaltungen.

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bei der festzusetzenden Einkommenssteuer steht beispielsweise ein Betrag von 8.000,00€ und bei der Einkommenssteuerbelastung ein Betrag beispielsweise von 10.000,00€. 

Dann müssten die 10.000 € aber die "festgesetzte" Einkommensteuer sein, die sich aus deinen Angaben aus der Berechnung des zu versteuernden Einkommens ergibt.

Und die 8.000 € wäre der Rest, den du noch zahlen musst (Das ist das, was sich nach Abzug von Lohnsteuer/Vorauszahlungen von den 10.000 € noch ergibt).

Wofür „brauche“ ich denn dann die Angabe von den 10.000,00€ bei der Steuerbelastung auf das ganze zu versteuernde Einkommen i. V. m. dem dortigen Prozentsatz?

Das wäre der Durchschnittssteuersatz (Er sagt aus, wie viel % die festgesetzte Einkommensteuer von deinem zu versteuernden Einkommen beträgt).

Diesen Passus wirst du aber auf keinem Steuerbescheid eines Finanzamts finden.

Genau das Gleiche gilt auch für die Aussage: "Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der G.d.E um abziehbare Aufwendungen (z.B. Vorsorgeaufwendungen u.a.) in Höhe von insgesamt ...€ gemindert".

Du hast jetzt vermutlich deine Steuererklärung mit einem Programm erstellt und am Ende ein Muster des Steuerbescheides erhalten (wie er aussehen würde mit deinen Daten). Und dort müssten diese Passagen - soweit ich es bis jetzt gesehen habe, vor den Erläuterungen in einem Kästchen erscheinen (Wenn dein Programm das auch in einem Kästchen stehen hat).

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muss ich extra eine eigene Steuererklärung nur für das Gewerbe machen?

Nein, das kommt mit in die Einkommensteuererklärung rein.

Du brauchst jetzt nur zusätzlich die Anlage EÜR (Damit ermittelst du den Gewinn) sowie die Anlage G (Dort gehört der eemittelte Gewinn rein).zur Einkommensteuererklärung für deine Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Und, wenn wir schon dabei sind, welche Steuererklärungen abzugeben sind: Ggf. auch eine Umsatzsteuererklärung sowie Gewerbesteuererklärung.

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Das sind Kapitalerträge, auf die dann natürlich 25% Kapitalertragsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer anfällt.

Sofern kein Freistellungsauftrag eingerichtet wurde, fällt auf dem Veräußerungsgewinn schon ab dem ersten Euro Kapitalertragsteuer an.

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