Wie willst du das berechnen ? Dazu musst du du einen vollständigen Finanzplan erstellen mit einer steuerlichen Gewinnrechnung als Nebenrechnung. Macht aber keiner.

Vermietete Eigentumswohnungen haben ein hohes Risiko wie Mietausfall durch insolvente Mieter. Was sich eventuell lohnt ist die Vermietung im grossen Stil innerhalb einer vermoegenswaltenden GmbH, das die Besteuerung innerhalb einer vermoegensverwaltenden GmbH geringer ist. Man muss die Immobilien aber langfristig in der GmbH , damit der Steuerstundungseffekt voll zum Tragen kommt. Weil bei Ausschüttung werden die Erträge wieder besteuert.

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Kinderdepot- Nachteile Bafög und Familienversicherung?

Hallo Ihr Lieben,

ich habe im Moment das Depot für unseren dreijährigen Sohn als Depot auf meinen Namen laufen. Ich spare hier seit der Geburt monatlich 250€ in einen World ETF ein. Stand heute hat Depot einen Wert von 10.000€ 

Ich überlege im Moment um Steuern zu sparen, ein eigenes Juniordepot für ihn anzulegen aber dabei sind bei mir ein paar Fragen aufgekommen und ich hoffe ihr könnt mir helfen für Klarheit zu sorgen.

Thema 1) Nachteile Bafög und Familienversicherung 

Es werden ja immer die Nachteile Bafög und eigener Krankenkassenvertrag angeführt bei einem eigenen Depot, wenn das Vermögen des Kindes bestimmte Grenzen überschreitet. 

Wenn wir gemeinsam aber mehr als 100.000€ im Jahr verdienen, hätte unser Sohn doch wahrscheinlich sowieso keinen Anspruch auf Bafög oder? Also zumindest für ein Erststudium nach dem Abi oder sehe ich das falsch?

Die Grenze für die kostenlose Familienversicherung liegt bei 6.300€ jährlich. Um das zu erreichen müsste das Depot einen Wert von gut 300.000€ haben wenn man 2%!Dividendenausschüttung annimmt. Ich zahle monatlich wie gesagt sein Kindergeld ein und wenn ich eine durchschnittliche jährliche Wertsteigerung von 7% annehme würde das erst im 30. Jahr eintreffen und damit kann er eh nicht mehr familienversichert werden. Sehe ich das richtig?

Thema 2) Richtiger Zeitpunkt für Wechsel zu Depot auf den Namen meines Sohnes

Wenn ich selbst meinen Freibetrag von 2.000€ (verheiratet) bisher nicht überschreite, also inklusive seinem Depo, das noch auf meinem Namen läuft, dann gibt es aktuell doch noch gar keinen Grund ein eigenes Depot auf seinen Namen oder? Es reicht doch wenn ich das Depot in ein Depot auf seinen Namen übertrage, wenn ersichtlich ist, dass wir die 2.000€ Freibetrag überschreiten werden oder?

Sorry dass es nun doch etwas länger geworden ist. Ich hoffe ich kann trotzdem auf eure Hilfe hoffen.

Danke und Gruß 

Markus

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Wenn man einen thesaurierenden Aktienfonds wählt , wird die Vorabpauschale als fiktiver Gewinn in die Berechnung des Einkommens bei der Familien Versicherung mit einbezogen. Je nach Basiszins kann das wesentlich weniger sein als die Dividenden bei einem ausschütten den Fonds .

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Selbstaendige Arbeit ist freiberufliche Arbeit bzw. Einkünfte aus freiberuflicher Taetigkeit. Freiberuflich ist, wenn die Tätigkeit auf einem höheren Niveau ausgeübt wird. Da der Lektor im Steuerrecht kein Katalogberuf ist, kommt es im Fall der Fälle auf eine Einzelfallprüfung an . Steuerrecht und Gewerbeordnung stimmen hier aber überein. Du kannst deshalb nicht beim Gewerbeamt ein Gewerbe angeben, und beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit.

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Wo hast du einen Termin ? Beim Gewerbeamt ? Das Gewerbe wird begründet durch die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit , und nicht durch die Anzeige beim Gewerbeamt. Du solltest aber möglichst zeitnah das Gewerbe anzeigen, auch beim Finanzamt innerhalb von vier Wochen .

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Im persoenlichen Bereich hast du Angaben machen müssen zu deiner Erfahrung mit Wertpapieren und deiner Risikobereitschaft . Wenn deine Anlageentscheidung davon abweicht, muss die Bank einen Warnhinweis geben . Da dies ein Aktienfonds ist, hast eventuell angegeben, dass du keine Erfahrung mit Aktien hast und dass du kein hohes Risiko eingehen möchtest .

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Der DAX ist ein Performance Index . Der steigt auch, wenn die Kurse gleich bleiben

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Da steht: zu versteuerndes Einkommen. Das ist der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit, abzüglich einiger Posten wie Sonderausgaben . Der Gewinn ist Umsatz abzüglich Kosten. Den musst du erstmal ermitteln. Und dann noch die zuaetzliche Einkünfte , die du eventuell noch hast.

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Wenn es zu einem Goldverbot kommt: Nein.

Wenn du das Gold zu Hause gelagert hast, und es wird gestohlen: Nein.

Wenn du es zu Hause gelagert hast und es kommt zu einem Großbrand : Nein .

Wenn du das Gold bei einer Bank gelagert hast, es gestohlen wird und die Versicherung kommt nicht dafür auf: Nein .

Wenn du Goldzertifikate kaufst und der Emittent geht pleite: Nein .

Wenn du Falschgold gekauft hast : Nein.

Wenn du hohe Lagerkosten hast : Nein.

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Ich kenne niemanden, der nachweislich mit Trading auf Dauer Gewinne gemacht hätte. Wenn Trader über einen kürzeren Zeitraum Gewinne machen, liegt das einfach am Zufallsprinzip, dass einige von vielen Glück gehabt haben, genau so wie ein Lottomillionär Glück gehabt hat.

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Ich bin Koch... das ist ein Angestellter Beruf, und keine selbstaendige Tätigkeit.

Der Kunde kauft für mich... im eigenen Namen für fremde Rechnung, oder wie ?

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Eine GBR ist schnell gegründet. Danach fangen aber die ganzen Probleme an . Es gibt nicht umsonst den Spruch " Gründe niemals eine GBR ."

Wer ist Geschäftsführer , wer ist vetretungsberechtigt, wer haftet wie im Innenverhältnis ? Wie kann die GBR bei Meinungsverschiedenheiten wieder aufgeloest werden ?

Gegenseitig Rechnungen schreiben müsst ihr ja auch nicht. Abwechselnd schließt immer einer den Vertrag, ist verantwortlich für alles und schreibt die Rechnung. Das ist der einfachste Weg .

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Zuerst einmal: Wieviel Eigenkapital habt ihr ? Rechne mal grob 5 Prozent Zins plus Tilgung .Bei einem Kredit von 300.000 Euro wären das dann eine monatliche Belastung von ca. 1200 Euro.

Dazu kämen dann alle möglichen Nebenkosten für das Haus wie Versicherungen, Müllabfuhr, Heizung , Strom, Instandhaltungsrücklage . Da würde ich mindestens 500 Euro ansetzen .

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Beim Bafög gibt es die Grenze von ca . 538 Euro. Alles was darüber ist, wird vom Bafög abgezogen. Deshalb lohnt es sich nicht, mehr zu verdienen.

Der Honorarjob sieht so aus, als wenn es eine selbstaendige Tätigkeit ist . Da kann man die Kosten abziehen , die man dabei hat. Damit könntest du knapp 200 Euro dazuverdienen.

Die ca. 11.000 Euro sind der Steuerfreibetrag , da bleibst du auf jeden Fall drunter, und brauchst keine Steuern zahlen. Wenn es eine selbstaendige Tätigkeit ist der Honorarjob ,musst du aber in der Hinsicht trotzdem eine Steuererklärung machen . Wenn es ein Gewerbe ist und keine freiberufliche Tätigkeit, dann musst du auch ein Gewerbe anmelden. Mit der Krankenversicherung musst du klaeren, ob sich was ändert. Glaube ich aber nicht, solange du die ca. 538 Euro nicht ueberschreitest .

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Du musst dich erst in das Handelsregister eintragen lassen, wenn ein in Art und Weise kaufmännischer eingerichteter Geschäftsbetrieb notwendig wäre, Paragraph 1 HGB. Die Grenzen sind nicht genau definiert. Bei einem Handel liegt die Umsatzgrenze in der Hinsicht bei ca. 200.000 Euro. Es zaehlt aber das Gesamtbild , wie z.b. auch die Schwierigkeit der Geschaeftsvorfaelle..Der Selbstaendige ist beweispflichtig, dass er ein sogenanntes Kleingewerbe betreibt, dass er kein Kaufmann im Sinne des HGB ist, und nicht in das HR eingetragen werden muss.

Der Kleingewerbetreibende kann sich aber freiwillig eintragen lassen. Bringt aber keine Vorteile, höchstens dass nach aussen hin für den Laien ein etwas professioneller Eindruck entsteht.

Kommt der Brief denn tatsächlich von einem Gericht ?

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Was ist ein freier Arbeiter ? Eine Scheinselbständigkeit ? Die Regeln für eine Gewerbeanmeldung in Oesterreich sind grundsätzlich genau so wie in Deutschland. Bei selbständiger planmäßiger Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht muss man ein Gewerbe anmelden. Ob man Steuern bezahlen muss und wieviel , ist eine zweite Angelegenheit.

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