UG & Co. KG Umwandlung?

3 Antworten

Wenn die als Komplementär eingetretene UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH gewandelt wird (in der Regel durch eine entsprechende Kapitalzufuhr), wird aus der UG (haftungsbeschränkt) u. Co. KG eine GmbH u. Co. KG. Es ist eine Änderung des Komplementärs im Handelsregister einzutragen, das geht nur mithilfe eines Notars, der den entsprechenden Antrag einzureichen hat.


Gawdlike 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 15:22

Danke :)

Das ist keine Umwandlung, sondern die Komplementär-UG wird einfach zur GmbH. An der KG ändert sich nichts.

Mini-GmbH haftet voll bei einer Kommanditgesellschaft?

Ziemlich hohe Gründungskosten, da kann man auch gleich eine richtige Gmbh gründen.

Wenn du eine Mini-gmbh durch Gewinnrücklagen aufpeppelst wird sie automatisch zu einer GmbH.


Gawdlike 
Beitragsersteller
 30.09.2017, 15:22

Letzteres ist mir bekannt. 

Zur Bemerkung: Was wäre denn der reine Gründungsaufwand einer KG + UG (Ohne Einlagen)?