Welches Licht bei Regen?
Hallo,
muss man bei Regen während dem Auto fahren Licht an machen? Wenn ja, welches Licht?
9 Antworten
Ja, bei schlechter Sicht ist das Abblendlicht einzuschalten. Das Standlicht bringt dir da nichts, die Nebelscheinwerfer teilweise auch nur sehr wenig, wobei du das auch nur mit eingeschaltetem Abblendlicht einschalten kannst, zumindest in den meisten Autos.
Sinkt die Sichtweite unter 50 Meter darf man nicht schneller fahren als 50 Kilometer pro Stunde und sollte die Nebelschlussleuchte einschalten.
Fernlicht darf man nur einschalten, wenn bei Dunkelheit keine ausreichende Straßenbeleuchtung vorhanden ist und solange niemand geblendet wird, also weder Gegenverkehr noch vorausfahrende Autos.
Ich hab mir angewöhnt, fast immer das Abblendlicht einzuschalten. Der erste Griff nach dem Anlassen des Motors geht zum Lichtschalter. So kann ich es nicht vergessen einzuschalten, wenn es dunkel werden sollte.
Um es nicht zu vergessen gibts heute manchmal eine Einschaltautomatik. Weil ich die affig finde bei Brückenunterführungen schalte ich die Automatik vor der Dämmerung ein.
Wo ist der Haken? Genau - nicht die Geschwindigkeit ist entscheidend, sondern die Sichtweite. Bei geringer Sicht unter 50 Meter muß man die Geschwindigkeit auf 50 km/h verringern. Früher gabs das nicht, da gabs aber Massenkarambolagen. Die Massenkarambolagen gabs zuletzt bei Sandstürmen wegen Maisfeldern für Biogas´-Anlagen.
Meine Devise ist wegen hohen Geschwindigkeiten: Wichtig ist überleben zu können. Deshalb lieber langsamer fahren. Der Situation angepasste Geschwindigkeit ist oft wichtiger obwohl schneller fahren erlaubt wäre.
Völlig korrekt bei 50m Sichtweite nicht schneller als 50 zu fahren, Eichbaum1963 weist nur darauf hin, dass die NSL aber nur bei Sichtbehinderung unter 50m durch NEBEL angemacht werden darf, nicht bei Regen um dem es in der Frage hier geht 😉
Sichtfahrgebot gilt desweiteren immer, nicht nur bei Sichtbehinderung durch Nebel, dies ignorieren leider sehr viele Verkehrsteilnehmer.
Nunja, Regen ist ein weitläufiger Begriff.
Sobald dadurch Sichtbehinderungen auftreten muss man das Abblendlicht einschalten, es ist auch erlaubt Nebelscheinwerfer mit Standlicht (oder zusätzlich zum Abblendlicht) zu verwenden.
Bei wirklich richtig heftigem Starkregen kann man auch, auch wenn es nicht erlaubt ist, die Nebelschlußleuchte einschalten. Allerdings wirklich nur wenn man fast Nichts mehr sieht und vor Allen danach auch wieder ausschalten!
Üblicherweise das Abblendlicht. Bei Fahrzeugen, bei denen bei eingeschaltetem Tagfahrlicht auch die Rückleuchten eingeschaltet sind (aktuelle Audi, Renault, Volvo, ältere BMW zum Beispiel), kann man problemlos auch das Tagfahrlicht eingeschaltet lassen. Das ist in DIESEM Falle sogar im Sinne des "Gesehenwerdens" sinnvoller, weil Tagfahrleuchten im Gegensatz zu Abblendleuchten darauf ausgelegt sind, die Erkennbarkeit des Fahrzeugs in allen Szenarien, bei denen man den Lichtkegel für seine eigene Sichtbarkeit nicht benötigt (ist bei Regen tagsüber in den meisten Fällen der Fall), deutlich zu verbessern (siehe Anhang). Wie das versicherungstechnisch im Falle eines Unfalls geregelt ist, weiß ich allerdings nicht.
Links Abblendlicht, rechts Tagfahrlicht, tagsüber, leicht schattig, Schneefall.
ja also ... wenn zu dunkel ist zunächst die innebeleuchtung um den schalter für das abblendlicht zu finden … :-))
Nein muss man nicht aber wäre schön wenn man es einführt. Abblendlich ist sehr gut zu sehen in Verkehr. Auch Standlicht ist schon ein Anfang. Besonders wenn die Son e scheint und die Strasse spiegelt.
Standlicht heißt nicht umsonst so. Zum fahren allein nicht zulässig. Nur in Verbindung mit Nebelscheinwerfern bei Nebel starkem Regen oder schlechter Sicht.
Hab gesagt das es ein Anfang wäre , in Deutschland fahren ja alle ohne Licht selbst wenn es dämmert. Habe die Vorteile vom Tagfahrlicht in Skandinavien ,Südamerika und Kanada kennen gelernt
Zu allem hast du Recht, außer zum Standlicht. Man sollte auch nicht damit „anfangen“.
Ihr seid ja schlimmer wie ich=). Jaja ich weiss das. Es war Metaphorisch. Hätte auch schreiben können Katzenaugen an der Stosstange;)
Muss nicht erst eingeführt werden, weil es schon gilt. ;)
§17 StVO, Abs. 3 :
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Ansonsten noch Absatz 1:
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html
Zwischen Regen und Regen der die Sicht behindert ist für mich ei großer Unterschied. Das ging aus der Frage hier nicht herraus.
Oh, die Sicht behindert Regen schnell - vor allem die Gischt auf der Autobahn, etc.
Vor allem gehts da ja ums gesehen werden.
Die darf aber nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 m eingeschaltet werden