Welche Lichter am Auto müssen bei Regen eingeschaltet sein?
Muss man nebelscheinwerfer auch einschalten? Oder nur Abblendlicht?
5 Antworten
Das Abblendlicht am Auto muss eingeschaltet sein, um auch bei Dunkelheit, Nebel oder Regen bzw. Schneefall eine ausreichende Sicht zu ermöglichen.
Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung (Sichtweite unter 50m) durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.
Ja das stimmt. Mit dem Standlicht ist gemeint, dass die Nebelscheinwerfer nicht alleine leuchten dürfen. Sie dürfen nur leuchten, wenn gleichzeitig Stand- oder Abblendlicht angehen.
Wenn deine Sicht durch starken Regen beeinträchtigt ist, darfst du selbstverständlich die Nebelscheinwerfer einschalten. Eben so darfst du das Abblendlicht einschalten. Du darfst auch beides zusammen, oder einzeln.
Konkret heißt das:
Nebelscheinwerfer dürfen innerorts bei einer Sichtweite von 60 – 70 Metern genutzt werden. Außerorts dürfen die Zusatzlichter bereits bei 100 – 120 Metern Sichtweite eingeschaltet werden. Auf der Autobahnrechtfertigen 150 Meter Sichtweite die Verwendung von Nebelscheinwerfern.
Um das ganze mal abzukürzen:
https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/101-17-beleuchtung
Nebelscheinwerfer kannst bzw. solltest du erst nutzen wenn es wirklich sehr stark regnet und man wenig sieht oder wenn es halt Nebel hat.
die Nebelschlussleuchte darfst du erst einschalten. Wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt weil sie sonst den Verkehr hinter dir zu stark blendet.
die Nebelschlussleuchte darfst du erst einschalten. Wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt weil sie sonst den Verkehr hinter dir zu stark blendet.
Aber nur und ausschließlich bei Nebel.
Die nebelscheinwerfer darfst du nichtmal anschalten. Das wäre nen vergehen gegen die STVO das bei regen ein zu schalten.
Bußgeld bei der falschen Verwendung von Nebelscheinwerfern
Es liegen keine Beeinträchtigungen der Sichtverhältnisse vor, aber die Nebelscheinwerfer sind trotzdem eingeschaltet? Unter diesen Voraussetzungen wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro fällig, wenn Sie erwischt werden.
Nicht zu 100% richtig!
In der stvo steht nur geschrieben, das nebelscheinwerfer bei star beeinträchtigter sicht verwendet werden dürfen, es wird KEINE sichtweite angegeben. Bei der schlussleuchte stimmen die 50 meter, wobei dann auch eine geschwindigkeit von 50 kmh nicht überschritten werden darf.
Ein fahren mit STANDLICHT ist jederzeit verboten. Es dient lediglich dazu das auto beim parken auf schlecht oder unbeleuchteten strassen kenntlich zu machen.