Welchen Notendurchschnitt für die Fachhochschulreife mit Studiengangberechtigung?
Ich bin zurzeit in der 11 Klasse eines Gymnasiums und würde diese Jahr gerne abgehen um danach bei der Polizei anzufangen.
Allerdings brauche ich hierfür die Fachhochschulreife mit Studiengangberechtigung.
Weiß einer zufällig welchen Notendurchschnitt ich hierfür brauche ? Oder reicht es einfach, wenn ich in Klasse 12 versetzt werde ?
Danke im Voraus.
Oh - gibt es ein Oberschulamt bei Euch?
Glaub nicht, sind eine Privatschule
2 Antworten
Musst du an deiner Schule nachfragen.
In der Regel reicht eine Versetzung in Klasse 12.
Gruß DayX19
Du bekommst damit keine Studierfähigkeit. Du hast nur den theoretischen Teil einer Fachhochschulreife. Das reicht nicht, um zur Polizei "zu gehen". Es fehlt der praktische Teil.
Um welches Bundesland handelt es sich denn?
Gruß S.
Du bekommst damit keine Studierfähigkeit. Du hast nur den theoretischen Teil einer Fachhochschulreife. Das reicht nicht, um zur Polizei "zu gehen". Es fehlt der praktische Teil.
Das trifft auf die meisten Bundesländer zu.Im Saarland reicht aber der theoretische Teil aus,mit der dazugehörigen Studiengangberechtigung.
Ich habe versucht, das zu recherchieren, finde es aber nicht. Du hast sicher einen Link, wo man das nachlesen kann?
Gerade nicht, hab aber einen Einstellungsberater vor Ort selbst gefragt, hab auch immer gedacht man benötigt den praktischen Teil.
Es liest sich nicht so. Dir fehlt der praktische/berufliche Teil!
Lass dich nicht verunsichern, der Einstellungsberater hat dir das schon richtig gesagt.
Es reicht der theoretische Teil.
In dem Link von Sirius wird die Polizei nicht erwähnt.
Eventuell ist es ein für das Saarland neues Angebot - wie z.B. Niedersachsen es auch schon seit langem macht - dass man den praktischen Teil der FHR bei der Polizei machen kann. VOR dem Studium.
Tut sie ja auch nicht.
Sie legt nur fest welchen Abschluss man braucht um sich zu bewerben.
Und das ist in diesem die Fachhochschulreife mit Studiengangberechtigung, sowie es auf der Seite der Polizei Saarland steht.
Und diesen Abschluss erwirbt man nach erfolgreicherer Beendigung der Klasse 11.
Wenn der Einstellungsberater sagt es ist kein praktischer Teil notwendig dann ist das auch so.
Zumal ich dies aus eigener Erfahrung bestätigen kann. Der schulische Teil reicht definitiv aus.
Zwar nicht in Niedersachsen oder Rheinpfalz, aber im Saarland.
Und diesen Abschluss erwirbt man nach erfolgreicherer Beendigung der Klasse 11.
Und eben das suche ich. Ich will es nachlesen. Denn der Bildungsserver Saarland sagt ja was anderes.
Man besucht ja eine Hochschule! Zugangsberechtigung dafür gilt ja nicht explizit für die Polizei.
Natürlich.
Jede Hochschule entscheidet über ihre Zugangsvoraussetzungen selbst.
Bei manchen muss ein 1 jähriges Praktikum vorliegen, bei einigen reicht ein 6 monatiges Praktikum, bei wiederum anderen muss ein 6 wöchiges Praktikum vorgelegt werden, dass bereits vor Beendigung der Klasse 11 absolviert wurde und für manche Fachhochschulen ist gar kein Praktikum notwendig, wenn man die Studiengangberechtigung hat.
Ich will es nachlesen
Dann schreib oder ruf einen Einstellungsberater der Polizei Saarland an, wenn du mir nicht glaubst.
Jede Hochschule entscheidet über ihre Zugangsvoraussetzungen selbst.
Nein! Eben nicht.
Das was du nennst, sind zusätzliche Erfordernisse, unabhängig vom Bildungsniveau.
Man kann auf sehr unterschiedliche Weise eine Studierfähigkeit erlangen. Und Schule ist Ländersache, nicht Schulsache. Es sei denn, der Träger ist privat.
Und das, was ich nachgelesen habe, bestätigt, dass man NUR mit Gymnasium Klasse 11 auch im Saarland keine Studierfähigkeit hat.
Es muss also eine Regelung geben, die den praktischen Teil abdeckt. Die fehlt mir.
Für das Saarland brauche ich nur den theoretischen Teil.