Welche Voraussetzungen braucht man, um Bürgergeld und Arbeitslosengeld zum ersten Mal zu bekommen?

4 Antworten

Für ALG - 1 muss man arbeitslos sein, der Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen und sich einen Anspruch durch erfüllen der Anwartschaftszeit erworbenen haben.

Das ist dann der Fall, wenn man innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Für Bürgergeld muss man arbeitsfähig sein, also min.das 15 Lebensjahres vollendet habe, die Bedürftigkeit nachweisen und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Für Arbeitslosengeld 1 muss man erst einmal 12 beitragspflichtige Monate gearbeitet haben.

Und für Bürgergeld muss man seine "Bedürftigkeit" belegen.


Nudelauflauf28  06.08.2024, 09:32

Nein, man muss nicht gearbeitet haben. Man muss in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Nur so als kleine Korrektur.

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DerHans  06.08.2024, 09:47
@Nudelauflauf28

Da muss man im allgemeinen aber auch arbeiten. Natürlich könnte auch der Bezug von Krankengeld zählen.

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Nudelauflauf28  06.08.2024, 09:51
@DerHans

Nein, man muss theoretisch überhaupt nicht gearbeitet haben in den 12 Monaten.

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Für Arbeitslosengeld musst du in den letzten 30 Monaten 12 Monate Versicherungszeit aufweisen. Also Arbeit, Krankengeldbezug, Elternzeit o.Ä.

Für Bürgergeld gibt es Voraussetzungen nach Paragraph 7 SGB 2. Die Prüfung der Hilfebedürftigkeit ist hier das Wichtigste.