Mieter beschädigt Gemeinschaftseigentum, ist selber zahlungsunfähig .. haftet der Vermieter?
Leider haben wir einen solchen Fall im Haus. Der Mieter ist zahlungsunfähig und wohl auch schwer erkrankt (Schizophrenie). Von dem ist nichts zu holen, Kündigung und Räumungsklage droht.
Die Frage jetzt: haftet der Vermieter (Eigentümer) gegenüber der Eigentümergemeinschaft ? Die Hausverwaltung sieht ihn in der Pflicht, aber ich wüsste nicht, wie die Haftung zu begründen wäre. Auf Schäden am Sondereigentum der Wohnung bleibt er natürlich sitzen, aber wenn der Mieter die Hausfassade bemalt, oder die Eingangstüre, dann ist das Sachbeschädigung, aber nicht vom Eigentümer der Wohnung zu verantworten.
2 Antworten
Ja, der Vermieter haftet für Schäden seines Mieters gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Diese Haftung ergibt sich aus § 14 Nr. 1 WEG in Verbindung mit den §§ 276, 278 BGB
Sehe ich aber keineswegs so: Der Wohnungseigentümer ist verpflichtet. Aber wenn sein Mieter Dinge macht, die ihm der Vermieter keineswegs erlaubt hat, die rechtlich als Straftaten (Sachbeschädigung) gewertet werden können, dann erkenne ich weder ein Verschulden Vermieters, weder direkt noch indirekt.
Es gibt Mietvertrag und Hausordnung, er kann den Mieter auffordern, etwas zu unterlassen, Abmahnen, aber nicht daran hindern, dass kann und darf nur die Polizei, die auch schon gerufen wurde, aber was sollen die machen wenn ein Farbeimer vor der Tür ausgekippt wurde oder die Elektroinstallion im Keller manipuliert wurde. Die Kosten der Reinigung trägt die Gemeinschaft, aber man kann das kaum dem Wohnungseigentümer berechnen .. oder ?
Wie dem auch sei, RA ist eingeschaltet und ich werde wohl mitbekommen, wie der das einschätzt. (Ich bin nicht der Vermieter)
Ja, der Verursacher eines Schadens ist immer haftbar. Aber im WEG gibt es eben die verschuldensunabhängige Haftung des Wohnungseigentümers.
Verursacherprinzip, wenn da nix zu holen ist, wird das wohl der Eigentümer zahlen müssen. ob der das allerdings umlegen kann, muss geprüft werden
Schäden die der Mieter verursacht hat muss er zahlen. Wenn er nicht zahlen kann, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.
Aber darum geht es nicht: es geht um Beschädigungen anderer Art am Gebäude, am Gemeinschaftseigentum. Ob am Haus in dem er wohnt oder am Nachbargebäude oder am Auto eines Mitbewohners. Damit hat der Vermieter ja nichts zu tuen.
am Auto eines Mitbewohners.
Verursacherprinzip kennste doch, auch am Nachbarhaus
Ob am Haus in dem er wohnt
wird wohl die Allgemeinheit tragen
Wenn mit Allgemeinheit der jeweils Geschädigte gemeint ist. Ob Eigentümergemeinschaft oder Autobesitzer, der muss sich an den Täter / Verursacher wenden, und wenn da nichts zu holen ist, und auch keine Versicherung einspringt bleibt er auf den Kosten sitzen.
Gibts dazu Quellen ?
Ich rede von willkürlichen Beschädigungen oder Manipulationen die nichts direkt mit der Wohnung zu tuen haben. Bis hin zu Einbruch in Kellerräume, Herbeiführen von Kurzschlüssen, oder bemalen der Fassade. Oder Streichen von Fenstern der Aussenfassade, was völlig jenseits der Nutzung der überlassenen Wohnung steht.
Nicht über den von der Wohnung ausgehenden Wasserschaden der ja auch von der Gebäudeversicherung bezahlt wird.