WEG-Verwaltung berechnet Gebühren für Mieterwechsel - geht das?

3 Antworten

Eine Mieterwechselgebühr ist korrekt, wenn die WEG dies rechtskräftig beschlossen hat. Allerdings fliest diese Gebühr dann den Instandhaltungsrücklagen zu.

Eine Gebühr für den Verwalter ist im Normalfall nicht gültig, es sei denn, sie ist vereinbart worden. Ein Mieterwechsel (Änderung der Stammdaten etc.) ist normalerweise mit der Verwaltergebühr abgegolten.

Sonderaufwand (Wohnungsübergabe etc.) darf natürlich abgerechnet werden. Aber das muss natürlich VORHER vereinbart werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 19.03.2020, 14:39

danke.

also in dem beschluss steht eindeutig, dass der betrag für den verwalter ist. für deren "mehraufwand" - den ich jetzt erst mal nicht erkennen kann, bis vielleicht auf die angesprochene änderung der stammdaten.

aber beschlossen wurde es. ist das nun also rechtens und muss ich dem verwalter diese gebühr bezahlen?

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GGImmo  21.03.2020, 11:53

Das hört sich eindeutig nach einem verdeckten Verwalterentgelt an. Dummerweise hat das die WEG anscheinend so beschlossen. Da kommt es darauf an, was genau im Beschluss steht. Außerdem müßte man den Verwaltervertrag prüfen, welche Leistungen mit dem Verwalterentgelt abgegolten werden.

Ich würde einfach ´mal den Verwalter fragen, welchen Mehraufwand er denn genau mit dem Mieterwechsel gehabt hat.

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nixverstehen999 
Beitragsersteller
 21.03.2020, 15:32
@GGImmo

also im beschluss steht einfach , "das für den mehraufwand bei einem neuen mieteter X € fällig werden)

die antwort kann man sich ja denken, "mehraufwand halt" vielleicht kommt noch, "das man die neuen daten anlegen muss". denke nicht, dass die mir da viel erklären und haben ja auch schon auf den beschluss hingewiesen.

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GGImmo  24.03.2020, 07:23
@nixverstehen999

Wenn im Beschluss "Mehraufwand" steht, dann muss die Verwaltung den "Mehraufwand" auch belegen und beziffern! Jede seriöse Verwaltung sollte das können, wenn es tatsächlich einen Mehraufwand gegeben hat. Wenn nicht, ist das nichts anderes als ein verstecktes Verwalterentgelt. Ob das seriös ist, muss jeder selbst beurteilen.

Wie schon gesagt, um zu prüfen, was man vereinbart hat als "Normalleistung", sollte man den Verwaltervertrag prüfen.

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Hi,

ist bei uns auch so. Das wurde damals in der Eigentümerversammlung beschlossen und ist somit auch gültig. Das Geld dient aber nicht zu "Bereicherung" der Hausverwaltung, sondern es geht in die Rücklagen des Hauses da wir unterstellt haben dass bei jedem Ein- und Auszug das Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus etc.) überdurchschnittlich abgenutzt werden (Schrammen oder Kratzer) und daher in einem kürzeren Abstand wieder neu gestrichen werden muss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

nixverstehen999 
Beitragsersteller
 18.03.2020, 23:50

danke.

also hier geht es an den verwalter direkt für den "mehraufwand".

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Sie sollen die Gebühr als TOP auf die nächste Versammlung bringen und über die Änderung der Gebühr abstimmen lassen.

Kaum vorstellbar, dass die Mehrheit gerne Gebühren für nichts zahlt.

Fließt das Geld allerdings in die Rücklagen für auszugsbedingte Schäden am Gebäude, Aufzug, Flure etc., dann könnte die Gebühr bestand haben.

Ein probates Mittel, sich als WEG z.B. gegen touristische Vermietung abzuschotten.


nixverstehen999 
Beitragsersteller
 19.03.2020, 14:42

gegen instandhaltung hätte ich ja nichts. aber hier geht es wie gesagt um den "mehraufwand" für den verwalter.

dies wurde ja vor ein paar jahren erst beschlossen. dass niemand gerne mehr zahlen möchte ist klar, aber was will man machen, wenn der verwalter diese fordert? dann bleibt nur ein verwalterwechsel und da wirds schwer die WEG zu überzeugen wegen ein paar euro, die manche eh nicht betrifft.

die frage ist halt, ob diese gebühr überhaupt rechtens ist oder das jeder verwalter mit der WEG beschließen kann was er möchte?

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