Wechsel Ausbildungsbetrieb: Fehltage weiterleiten?

3 Antworten

Hier gilt zunächst der Datenschutz- keiner darf ohne Einwilligung etwas an einen neuen Arbeitgeber weiterleiten. Allerdings kann der neue Arbeitgeber jeden Bewerber auffordern ihm freiwillig vorherige Arbeitszeugnisse oder auch sonstige Informationen zu Fehltagen vorzulegen. Bleiben diese aus braucht der neue Arbeitgeber auch nicht begründen, warum er jemanden nicht einstellt, wir machen dies genau so. Und ich habe als Ausbildungsbeauftragter häufiger Mal solche Geschichten, stelle aber nur ein, wenn mir jemand solche Fehltage sehr viel differenzierter erklären kann als nur mit einem Hinweis auf Mobbing.


larisbula 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 10:45

Was wäre die ideale Erklärung?

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DerJoergi  04.07.2024, 10:52
@larisbula

Glaubhaft darlegen was vorgefallen ist bzw. woran das Mobbing festgemacht wird. Dabei ist aber zu begründen, wie man als Azubi selber darauf reagiert hat- z.B. häufige Gespräche mit den Vorgesetzten usw.. Hier habe ich auch schon häufiger gehört, dass man sich einfach in eine Opferrolle begibt und von sich aus nichts anspricht- was wir als Arbeitgeber vor einer Krankmeldung immer erwarten würden. Generell hört kein Arbeitgeber gerne das Thema Krankmeldung bei empfundenen Mobbing. Natürlich ist Mobbing dennoch ein ernstes Thema, aus meiner Erfahrung heraus kann ich aber sagen, dass das auch gerne mal vorschnell als Argument herangezogen wird.

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Da die Fehltage zum Teil entscheidend für die Zulassung sein können, müssen die Fehltage natürlich "mitgenommen" werden. In der Regel wird es ja Gespräche geben, in diesen wird es dann auch um bisherige Fehlzeiten gehen. Immerhin muss man sich neu bewerben und erklären, wieso man einen Wechsel des Ausbildungsbetrieb möchte.

Was kann er tun?

Dem neuen Unternehmen von den Fehltagen berichten.... Bei einer Fehlzeit von 10% aller Ausbildungstage ist die Prüfungszulassung gefährdet.

Gehe ich mal von den üblichen 230 Arbeitstagen pro Jahr aus, wären das 690 Tage während der gesamten Ausbildung. 10% davon wären 69 Fehltage.

Wenn er jetzt schon im zweiten Lehrjahr ist, dürfen bis zur Prüfung nur noch weitere 19 Fehltage hinzukommen.

Er sollte hier unbedingt mit offenen Karten spielen, wobei nicht ausgeschlossen ist, dass das Thema bei dem Vorstellungsgespräch sowieso angesprochen wird.