Angst um Ausbildung?

1 Antwort

Wenn du während der gesamten Ausbildungsdauer ca. 10-15% der Ausbildungszeit gefehlt hast, was ca. 12-15 Wochen entspricht, kommt es zu einer Einzelfallprüfung bei der Kammer. Bei der wird geschaut, ob trotz der Fehlzeiten das Ausbildungsziel erreicht wurde. Wenn nicht, kannst du nicht zum geplanten Prüfungstermin antreten, sondern erst zum nächsten, damit in der Zwischenzeit das nachgeholt werden kann, was durch die Fehlzeiten noch fehlt.

Also ja, es kann dazu kommen, dass du für die geplante Prüfung noch keine Prüfungszulassung bekommst. Dann musst du eben noch ein halbes Jahr länger machen. Das ist das schlimmste, was passieren könnte. Und das ist doch eigentlich echt harmlos, oder?


kakashiswifeu 
Beitragsersteller
 21.11.2023, 19:53

Auch wenn ich in der Berufsschule kaum fehle? Sonst sind meine Kollegen im Betrieb sehr zufrieden mit mir

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HappyMe1984  21.11.2023, 19:55
@kakashiswifeu

Ja. Es geht um alle Fehlzeiten, Praxis und Schule sind ja gleichermaßen Teil der Ausbildung. Auch ist es egal, ob du entschuldigt oder unentschuldigt gefehlt hast. Es geht ja nur um die Frage, ob das Ausbildungsziel erreicht werden konnte - was regelmäßig nicht der Fall ist, wenn es zu so vielen Fehlzeiten, egal aus welchem Grund, gekommen ist. Das ist dann auch keine Strafe fürs Fehlen, sondern einfach nur die nüchterne Erkenntnis, dass es eben einfach noch etwas zusätzliche Zeit braucht, um all das zu erlernen, was man in diesem Beruf bis zum Abschluss erlernt haben sollte!

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