Was tun?

1 Antwort

Das ist bedauerlich zu lesen. Aber Du hast alles Notwendige in die Wege geleitet. Ob das Verfahren Erfolg haben wird, lässt sich leider nicht absehen. Dazu müsste man in die Zukunft sehen.

Wenn der mutmaßliche Täter bewusst kriminell gehandelt hat, dann könnte er ja Vorkehrungen getroffen haben für den Fall, dass Dir der Schwindel auffällt. Vielleicht war er aber auch nur ein Strohmann.

Aber so oder so sollte das Learning lauten, so teure Produkte nicht per Kleinanzeige zu erwerben und nicht ohne Garantie der Echtheit (also wirkliche nachweisliche Garantie und nicht Beteuerungen und Unterlagen, die sich leicht fälschen lassen).

Und noch ein Tipp: Bereite Dich auf wenig hilfreiche Postings von Schreihälsen vor, denen die Mitteilung wichtig ist, dass es nicht mehr „ebay“ Kleinanzeigen heißt. Ignoriere diese einfach.

Ich drücke Dir die Daumen, dass sich der Fall noch zum Guten wenden lässt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjähriger Telekommunikationsexperte

Maxmax177 
Beitragsersteller
 04.12.2024, 22:31

Vielen Dank hoffe ich auch

miezepussi  21.12.2024, 14:45

da steht nichts mehr von „ebay“