Gez gebühren gewerbe bei eltern?

4 Antworten

Für den Rundfunkbeitrag muss man sich selber anmelden, nicht erst wenn ein Brief kommt. Man hat dort eben nur jetzt erst bemerkt, dass du ein Gewerbe hast.

Bei der Anmeldung wird dann auch gefragt, ob die Betriebsstätte in einer privaten Wohnung ist, für die schon Rundfunkgebühr gezahlt wird und man muss die Beitragsnummer davon angeben. Dann ist die Betriebsstätte befreit. Aber man muss es wie gesagt so anmelden.

Auch wenn man befreit ist wie eben gesagt, muss man dennoch für ein geschäftlich genutztes Fahrzeug zahlen sofern eines vorhanden ist.

Es kommt - wie immer - darauf an ...

Befindet sich die Betriebsstaette innerhalb der Wohnraeume, fuer die bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird, ist fuer diese keine gesonderter Beitrag zu zahlen. Hierfuer kommt es darauf an, ob die Betriebsstaette ausschliesslich ueber die Wohnung betreten werden kann (keine Beitragspflicht) oder ueber einen eigenen Zugang verfuegt (Beitragspflicht).

Bei Betriebsstaetten ohne Arbeitsplatz (z.B. reine Lagerraeume) besteht ebenfalls keine Beitragspflicht.

Ausfuehrlich beschrieben wird es hier: https://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen_und_institutionen/informationen/betriebsstaette/index_ger.html

hast du ein KFZ? Dann sollst du das tun... ansonsten gib die Beitragsnummer der Eltern an.

Nach § 5 Abs. 5 Nr. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein Rundfunkbeitrag für eine Betriebsstätte nicht zu zahlen, wenn diese sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befindet, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Nach dem Wortlaut ist die Sache klar: Du musst nicht für dein Gewerbe zahlen, wenn deine Eltern bereits für ihre Wohnung den privaten Rundfunkbeitrag zahlen. Dabei kommt es nach dem Wortlaut auch nicht darauf an, dass für die Wohnung jemand anderes zahlt, als der Gewerbetreibende. Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt, weil ein "Blick hinter die Wohnungstür" ausgeschlossen sein sollte.

Du musst jetzt dem Beitragsservice lediglich mitteilen, dass du dein Gewerbe in einer Privatwohnung betreibst, für die bereits bezahlt wird und den Namen des Zahlers für die Wohnung und dessen Beitragsnummer. Dann wäre dein Gewerbe beitragsfrei. Solltest du ein Kfz haben, das für das Gewerbe genutzt wird, musst du allerdings dafür monatlich einen Drittel Rundfunkbeitrag zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung