Mitbewohner, beide Hauptmieter, kündigen oder abmahnen?

Hallo zusammen,

es handelt sich NICHT um eine Prüfungsaufgabe oder so. Ich bin absoluter Mietrechtslaie, habe aber im Freundeskreis folgendes Szenario:

A und B, zwei ehemalige Freunde haben zusammen eine Wohnung angemietet und leben seit Jahren gemeinsam in dieser WG.

A zahlt die anteilige Miete und die Nebenkosten an B. Dieser überweist per Dauerauftrag gebündelt die Zahlungen an den Vermieter der Wohnung bzw. die NK an die entsprechenden Institutionen.

Irgendwann haben sie sich zerstritten und A zahlt nur noch unregelmäßig und unvollständig die Miete (und NK) an B.

Das kann B nicht mehr mittragen, der Haussegen steht mindestens so schief wie das Konto.

Was kann B tun um A loszuwerden (die Geldfrage ist bereits erledigt und hier kein Thema)?

  • Kann B selber A abmahnen oder gar kündigen? Es stehen zwar beide gleichberechtigt im Mietvertrag aber B hat eine tiefer Verantwortung übernommen und damit eine Art "Vorrecht"?
  • Oder kann B den Vermieter um eine Teilkündigung bitten?

Oder gibt es eine ganz andere Lösung?

Allerdings: Gespräche etc. scheiden bei diesem Fall komplett aus.

Ein Auszug von B ist natürlich denkbar aber praktisch gestaltet es sich aufgrund des Wohnungsmarktes als schwierig und er sieht sich auch (berechtigt) nicht in der Pflicht, dies zu tun. Allerdings wäre es ein Druckmittel um den Vermieter zu zum Handeln zu bewegen.

Qualitative Antworten werden entsprechend honoriert!

Viele Grüße

Miete, Recht, Mietrecht, Abmahnung, Rechtslage, WG, Wohngemeinschaft, Mietkündigung
Mietkündigung wegen unordentlicher Wohnung?

Hallo zusammen,

nun hab ich auch mal eine Frage. Mein Vermieter will mich bis zum 01.11.2013 aus der Wohnung haben weil es aus seiner Sicht in meinem Apartment angeblich zu unordentlich ist. Die angebliche Unordung rührt daher das ich in einem ca. 25 Quadratmeter grossen Studentenapartment wohne und mit dem nötigen Platz arg haushalten muß. Ebenfalls muß ich erwähnen das es in meiner Wohnung weder übel riecht, keine Ungeziefer vorhanden sind oder irgendwelche Fäkalienreste im Bad auf den Boden verteilt liegen. Ich hab schlicht weg nur ein Platzproblem. Wo sich im Laufe der Zeit in manchen schwer unzugänglichen, verwinkelten, Ecken vielleicht etwas Staub angesammelt hat. Das alles kann doch aber nicht der Wahre Grund zur Kündigung des Mietverhältnisses sein?

Die Miete wurde immer pünktlich überwiesen. Ohne irgendeinen monatlichen Verzug. Es gab und gibt keinerlei Beschwerden über mich von den Nachbarn. Klar, die Wohnung sieht nach alle den Jahren etwas herunter gewohnt aus. Aber das ist doch eine völlig normale Entwicklung und gibt den Vermieter noch lange nicht das Recht jemanden der ein Platzproblem hat, als eine Art Messie abzustempeln. Viele von Euch die in einer kleinen Studentenbude in einer Großstadt wohnen werden bestimmt verstehen, wie ich es meine und können meine Situation bestimmt gut nachvollziehen welche Platzprobleme sich mit der Zeit so ergeben.

Ich horte hier keinen Müll oder unnütze Gegenstände. Habe kein Sammelsucht und kann definitiv über nütze und unnütze Gebrauchsgegenstände unterscheiden. Auch habe ich hier kein Haustier oder Auqarium was zur vermehrten Luftfeuchtigkeit\potenziellen Schimmelbildung (feuchte Wände) beitragen könnte. Ich bemühe mich um Sauberkeit! In der Vergangenheit hatten viele Mieter\Nachbarn hier auch mit Schimmelblidung und Feuchtigkeit in den Wänden zukämpfen. Das ist aber nicht auf das falsche Lüften der Mieter, sondern auf die Bausubstanz und alten Architektur\Bauweise der Apartmens zurück zuführen da die Bauweise der Apartmens generell eine schlechte Luftzirkulation ermöglicht.

Durch meine Eltern habe ich ebenfalls erfahren, der Vermieter hält auch Kontakt zu meinen Eltern, das er angeblich vor 2 Wochen in meinem Apartment besichtigt hätte und ihm die Zustände nicht gefallen haben. Ich war an diesem Tag kurz in der City unterwegs und wenn er zu diesem Zeitpunkt sich unberechtigter weise Zugang zur meiner Wohnung beschaft hat, hätter er somit ganz klar meine Privatssphäre verletzt. Nur trau ich ihm hier nicht so ganz übern Weg da auch meine Eltern stark den Eindruck haben, das er mich nur Unterdruck setzen will damit ich schleunigst von hier verschwinde.

Wie kann man gegen so einen Vermieter vorgehen der einem aus nichtigen Gründen aus der Wohnung haben will? Und das obwohl es keine nachweisbaren Gründe gibt die einen Rausschmiss juristisch rechfertigen würden.

Schonmal vielen Dank für Euer bemühen im Vorraus!

(Wer Rechtschreibe und Grammatikfehler findet darf die gerne behalten ;) )

Kündigung, Wohnrecht, wohnen, Mietrecht, Mietkündigung
Kündigungsfrist möbliertes WG-Zimmer bei Mietvertrag nach § 573 BGB

Hallo zusammen,

mein erstes Mal hier. Habe schon sämtliche Googleergebnisse/ Mietrechtseiten/ Frageseiten abgeklappert aber konnte bzgl. meiner Situation keinerlei übertragbare Informationen finden. Ich weiß das ich hier keinen juristisch rechtsverbindlichen Rat bekommen kann, aber ich erhoffe mir eventuell die Hilfestellung von jemanden, der mit meiner jetzigen Situation bereits Erfahrungen gemacht hat.

Zu meiner Situation: Habe mich mit meinem Hauptmieter aufgrund seiner Vorstellung von Hygiene in die Wolle bekommen, darauf hin fand ich heute, 14. Dezember, einen Zettel mit der Aufforderung die Wohnung zum 31. Januar zu verlassen vor meiner Tür (meine Meinung: Kritikunfähiger-Choleriker). Ich weiß mittlerweile das diese Art der Kündigung nicht verbindlich ist, möchte jedoch etwas in der Hand haben sofern er es irgendwann mal schaft eine Kündigung richtig zu formulieren bzw. auszuhändigen. Das ich raus muss/ will ist keine Frage, nur die Zeit die ich zum Suchen einer neuen Wohnung habe variiert dabei deutlich, denn

normalerweise würde ich aufgrund der Tatsachen dass ich Untermieter in einem vollmöblierten Zimmer in einer auch von Ihm (Hauptmieter) bewohnten WG lebe keinerlei Kündigungsschutz genießen (Kündigung bis zum 15. des Monats, Auszug zum Letzten des Monats). Da wäre sein Angebot, sofern es die richtige Form aufgewiesen hätte, noch nett.

Jedoch habe ich einen unterschriebenen Mietvertrag, welcher kein Untermietvertrag ist, sondern ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter. Als letzterer ist er eingetragen obwohl er ja eigentlich nur der Hauptmieter ist. Der Mieter ist folglich meine Person. In diesem Mietvertrag stehen lediglich die genaue Wohnungsbezeichnung, der fixe Mietpreis, seine Kontodaten, die - aus meiner Sicht relevante Passage §8 Mietdauer - ...Mietverhältnis beginnt am... und läuft auf unbestimmte Zeit .... Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften" sowie der - aus meiner Sicht relevante § 11 Kündigung - "... auf Kündigung des Mietvertrages finden die Vorschriften §§ 573 ff BGB Anwendung." Als letztes kommt noch seine Unterschrift, Datum und Ort. Wichtig ist - wiederum aus meiner Sicht - noch die Tatsache, dass im gesamten Mietvertrag kein Wort von Untermieter oder möbliert steht.

Welche Kündigungsfrist trifft jetzt auf mich zu, 14. Tage (Untermieter in einem möblierten Zimmer in der auch der Hauptmieter lebt) oder 3 Monate nach §573 (obwohl ich gar kein Hauptmieter bin)?

Danke jedem Leser hier.

Gruß,

Peter

Kündigung, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hauptmieter, Mietkündigung

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