Dispo und alg1?

4 Antworten

Dispo bedeutet, dass du ohne Rückfrage bis zu diesem Betrag das Konto überziehen darfst. Getilgt wird der Dispo dann durch die ankommenden Gutschriften.

Mit Beziehung der Stütze kann die Bank den Dispo streichen - das erfolgt dann, wenn du in der Vergangenheit häufiger negativ aufgefallen bist.

Ob das möglich ist musst du mit deiner Bank klären, ohne Klärung wird man das eingehende Geld auf deine Schulden anrechnen, solange bist du wieder auf Null Schulden bist, war bei mir auch einmal der Fall.

Arbeitsaufnahme bzw. Erwerbseinkommen musst du bei der Agentur für Arbeit vorher melden und auch nachweisen.

Man darf dann im Monat in unter 15 Stunden die Woche min. 165 € Netto zuverdienen, also zusätzlich auch noch notwendige und nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen absetzen.

Mindestens 165 € Netto deshalb, weil es auf die Länge eines evtl. schon vorhanden Nebenjobs ankommt, wenn man diesen nämlich vor Eintritt der Arbeitslosigkeit innerhalb von 18 Monaten min. schon 12 Monate hatte, dann würde aus den 12 Monaten ein Durchschnitt ermittelt und dieser könnte dann weiter ohne Anrechnung auf sein ALG - 1 in unter 15 Stunden die Woche verdient werden, min. jedoch diese 165 € Netto.

ja, du darfst nur 165€ ohne Anrechnung dazu verdienen.

Solange du im Disporahmen bleibst und die Bank es nicht merkt, dann ist alles ok.

Sofern Sie den Dispo verfügt haben, hätten Sie Ihr Lebensgeld bereits vorweg genommen!

Für die Zukunft hieße das, "Hans Schmalhals" ist Ihr Küchenmeister.

Die Bank kann Ihnen nichts mehr wegnehmen, sondern streicht Ihnen irgendwann den Dispo und Sie müssen darben.

Mit selbst verdientem Geld kommen Sie aus der Misere wieder raus.